Abmahnungen per Mail wegen Urheberrechtsverletzungen – ein Fake

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Zahlreiche Internetnutzer erhielten in den vergangenen Wochen E-Mails mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. Betroffene Empfänger hätten angeblich Urheberrechte verletzt, weil sie Erotik-Filme im Internet angeschaut hätten.
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Zahlreiche Internetnutzer erhielten in den vergangenen Wochen E-Mails mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. Betroffene Empfänger hätten angeblich Urheberrechte verletzt, weil sie Erotik-Filme im Internet angeschaut hätten. Sie werden aufgefordert, eine Datei im E-Mail-Anhang zu öffnen, die weitere Informationen sowie rechtliche Dokumente enthalten soll. Hierbei handelte es sich jedoch um dreiste Fake-Abmahnungen, deren Ziel es ist, Schadsoftware zu verbreiten. Kriminelle wollen dabei den Computer der Empfänger mit Viren infizieren und schlimmstenfalls persönliche Daten wie Passwörter oder Kontoinformationen ausspähen.

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in der jüngeren Vergangenheit außerdem zahlreiche Verbraucherbeschwerden zu gefälschten Abmahnungen erhalten, die im Zusammenhang mit betrügerischen Streaming-Anbietern verschickt wurden. Darin wurden die betroffenen Verbraucher aufgefordert, hohe Beträge an mutmaßliche Rechtsanwaltskanzleien in Großbritannien zu überweisen.

Bereits 2017 warnte das Marktwächter-Team vor einer Welle an Fake-Abmahnungen, damals bezüglich der Bildbearbeitungssoftware „Adobe Photoshop“. „Wir erhalten immer wieder Beschwerden von Verbrauchern zu vermeintlichen Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen per E-Mail“, so Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Bei Fake-Abmahnungen geht es immer darum, Verbrauchern Geld aus der Tasche zu ziehen oder Schadsoftware zu verbreiten. Echte Schreiben von Rechtsanwälten kommen allerdings immer per Post.“ Egal, ob die Verbreitung von Schadsoftware oder finanzielle Abzocke das Ziel solcher E-Mails ist – Fake-Abmahnungen sind in jedem Fall ein Ärgernis für Verbraucher.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.