Genießen statt verschwenden – Lebensmittel retten im Alltag

Stand:
Lebensmittel vor der Mülltonne zu bewahren, schont die Umwelt, das Klima und ist gut für die eigene Geldbörse. Wie wir achtsamer mit Lebensmitteln umgehen können, erläutert die Expertin der Verbraucherzentrale Hessen im Vortrag - online oder vor Ort in Hessen.
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Das kennen viele: Der Laib Brot fängt an einer Ecke zu schimmeln an, das Mindesthaltbarkeitsdatum des Joghurts ist bereits abgelaufen oder die Tomate ist schon weich geworden. Wer sich fragt, ob diese Lebensmittel gesundheitlich bedenklich sind oder eventuell noch verzehrt werden können, erhält die richtigen Antworten.

Zielgruppe: Erwachsene

Format: Online- oder Präsenzvortrag

Dauer: etwa 90 Minuten, inklusive Zeit für Fragen

Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.