Inkasso-Forderung: Was tun?

Hast du im Briefkasten überraschend einen Inkassobrief gefunden? Du stehst unter Druck und befürchtest weitere Konsequenzen? Das Wichtigste ist: Bleib ruhig. Der Gerichtsvollzieher wird nicht morgen vor deiner Tür stehen. Hier erklären wir dir die richtige Vorgehensweise.
Inkasso-Forderung bekommen
On

Erster Schritt: Überprüfe die Forderung!

Du solltest zunächst in Ruhe prüfen, ob du dem Unternehmen wirklich Geld schuldest. Überlege, ob du alle Rechnungen für Sachen oder Dienstleistungen, die du gekauft hast, beglichen hast und kein Betrag mehr offen ist. Hast du zum Beispiel deine letzte Online-Bestellung aus Versehen nicht bezahlt und die Mahnungen ignoriert, solltest du die Inkasso-Rechnung schnell bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Vorher solltest du prüfen, ob die zusätzlichen Kosten angemessen sind. Wie das geht, verraten wir dir in Schritt drei.

Wenn du sicher bist, dass die Zahlungsaufforderung nicht berechtigt ist, musst du auch reagieren. Und zwar so:

Zweiter Schritt: Überprüfe das Inkassounternehmen!

Immer mehr Verbraucher erhalten unseriöse Inkassoschreiben per Post oder per E-Mail. Oft haben Fake-Inkasso-Schreiben ausländische Kontonummern. Die Schwarzliste mit der Verbraucherzentrale Brandenburg bekannten Fake-Inkasso-Unternehmen findest du hier.

Ein auffälliges Indiz für eine unseriöse Inkasso-Forderung ist ein ausländisches Bankkonto. Das erkennst du an der Länderkennung der IBAN-Nummer, z.B. PL, ES, LT.

Auch der Inhalt und die Gestaltung des Inkassoanschreibens können darauf hindeuten, dass du es mit Abzocke zu tun hast. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die einzelnen Kosten nicht aufgelistet sind, die wichtigsten Unternehmensangaben fehlen oder ein runder Betrag gefordert wird.

Wenn es sich bei deinem Inkasso-Schreiben um einen Betrugsversuch handelt, solltest du Mahnungen und Zahlungsaufforderungen ignorieren und den Fall eventuell bei der Polizei melden.

Jedes seriöse Inkassobüro in Deutschland muss registriert sein. Das kannst im Rechtsdienstleistungsregister kostenlos nachschauen!

Dritter Schritt: Lege Widerspruch ein!

Falls es sich um ein seriöses Inkasso-Unternehmen handelt, die Zahlungsforderung aber nicht zu Recht besteht, solltest du unbedingt widersprechen. Du kannst entweder die ganze Forderung bestreiten oder nur die Inkassokosten (dabei handelt es sich um die zusätzlichen Kosten für das Inkassoverfahren), wenn sie überhöht oder unberechtigt sind, zum Beispiel Kontoführungskosten oder Kosten für die Ermittlung einer Adresse.

Wir raten, den Widerspruch per Einwurfeinschreiben zu senden und den angeblichen Vertragspartner durch Übersendung der Kopie in Kenntnis zu setzen.

Bist du nicht sicher, ob du zahlen musst oder ob die volle Höhe der Kosten fällig ist, kannst du deine Inkassoforderung mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale hier überprüfen.

Einen weiteren Text zum Thema Inkasso-Forderungen kannst du hier lesen.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.