Über uns: IGeL-Ärger

Erfahren Sie hier mehr über das bundesgeförderte Projekt "IGeL-Ärger" der Verbraucherzentrale NRW und Rheinland-Pfalz.
Off

Zusatzleistungen, Wunschleistungen, IGeL oder Wahlleistungen - wer hat nicht schon einmal einen dieser Begriffe im Zusammenhang mit dem Besuch beim Arzt in der Praxis oder im Krankenhaus gehört. Immer häufiger bieten Ärzte unter den verschiedensten Namen solche Selbstzahlerleistungen an, die die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstatten und die somit von den Patienten selbst zu bezahlen sind.

Hinter den Begriffen verbergen sich vielversprechende Angebote für medizinische Extras, die dem Patienten eine sinnvolle, moderne und optimale medizinische Versorgung versprechen. Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt, Glaukom-Früherkennung, Professionelle Zahnreinigung, PSA-Wert-Bestimmung - dies sind nur einige Beispiele, die von Ärzten aktiv vermarktet werden, deren medizinischer Nutzen jedoch nicht unumstritten ist. Doch wenn Ihr Arzt zu der Untersuchung rät, wird das schon sinnvoll sein oder etwa nicht? Sie wollen doch nur etwas Gutes für Ihre eigene Gesundheit tun und dafür kann man doch ein paar Euros aus der eigenen Tasche zahlen, meinen Sie nicht? Vielleicht fühlt sich Ihr Arzt auch angegriffen, wenn Sie kritisch nachhaken?

Unser Anliegen:

1. Informieren

Auf unserer Seite erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema IGeL und Wahlleistungen. Wir informieren Sie über Ihre Rechte als Patient und geben Ihnen praktische Tipps für einen selbstbewussten Umgang mit Selbstzahlerleistungen. Wir informieren unabhängig, sachlich und verständlich.

Frühzeitiges Informieren zahlt sich aus, damit Sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch die richtigen Fragen stellen und die für Sie passende Entscheidung treffen.

2. Beschweren

IGeL und Wahlleistungen sind nicht per se schlecht, aber schlechte Beratung, aufdringliches Anbieten von Zusatzleistungen oder fehlende Kostenübersicht können bei Patienten Ärger und Unsicherheit auslösen.

Teilen Sie uns Ihre eigenen Erlebnisse mit! Machen Sie Ihrem Ärger Luft und helfen Sie uns Missstände im Zusammenhang mit Selbstzahlerleistungen in der Praxis oder im Krankenhaus aufzudecken. Stärken Sie uns mit Ihrem Fall und wir stärken Ihre Rechte.

Hier geht's zum Beschwerdeformular.

3. Fragen

Bei weiteren Fragen zu diesem Internetportal können Sie sich unter igel-aerger@verbraucherzentrale.nrw mit uns in Verbindung setzen.

Taste mit der Aufschrift: Ihre Beschwerde ist und wichtig!

Ihre IGeL-Beschwerde

Ärger mit IGeL-Leistungen? Beschweren Sie sich hier.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.