
Haben Sie in letzter Zeit eine Überweisung getätigt und einen Hinweis erhalten, dass der Name des Empfängers nicht zum Konto passt oder es Abweichungen gibt? Seit dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, diesen Abgleich – die sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) – durchzuführen. Wir möchten wissen: Funktioniert dieser Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug einwandfrei?
Warum gibt es den neuen Namens-Abgleich?
Egal ob Sparkasse, Deutsche Bank oder Neobank: Kreditinstitute müssen bei SEPA-Überweisungen prüfen, ob der angegebene Name wirklich zum Inhaber des Empfängerkontos gehört. Ziel ist es, Falschüberweisungen zu vermeiden und Betrugsmaschen zu erschweren.
Doch die Umsetzung unterscheidet sich. Die Verbraucherzentralen schauen sich die Umsetzung kritisch an:
- Ist der Prozess verbraucherfreundlich?
- Hilft die Rückmeldung Ihrer Bank Ihnen wirklich weiter?
