Schuldner-Beratung: So erkennen Sie gute Angebote

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Hier erklären wir:
Die Schuldner-Beratung: So erkennen Sie gute Angebote
Eine Frau vor einer Rechnung und Geld neben dem Symbol für Leichte Sprache.

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Darum gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.

On

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Die Schuldner-Beratung.
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben

Grafik: Zeichnung einer Frau mit erhobenen Finger umrundet mit einem roten Dreieick.

Manchmal ist es so:

Ein Mensch hat Schulden.
Ein Mensch mit Schulden heißt: Schuldner.


 

Grafik: viele Geldscheine

Schulden sind Geld,
das ein Mensch zum Beispiel

  • einem anderen Menschen schuldet.
  • einer Firma schuldet.

 

Der Mensch oder die Firma,
die Geld-Forderungen an einen Schuldner hat nennt man: Gläubiger.
Insolvenz bedeutet:
Der Schuldner kann seine Schulden an den Gläubiger nicht bezahlen.
Dazu sagt man auch: Zahlungs-Unfähigkeit.

 


 

Graik: Eine Frau mit einer Sprechblase, in der ein großes Fragezeichen abgebildet ist. Sie hat eine Frage.

Haben Sie Schulden?

Wissen Sie nicht wie Sie eine Rechnung zurückzahlen sollen?

Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Grafik: drei Menschen sitzen zusammen am Tisch

Zum Beispiel:
Es gibt kostenlose und gute Beratungs-Stellen.
Zum Beispiel:
•    bei den Gemeinden
•    bei den Wohlfahrts-Verbänden
•    bei den Verbraucherzentralen

Aber: Die Schuldner müssen oft sehr lange auf eine Beratung warten.
Daher gehen viele Schuldner zu einer gewerblichen Beratung.
Denn: Die Beratung wird oft als schnelle Hilfe angeboten.


Aber die gewerblichen Beratungs-Stellen
•    verlangen zu viel Geld für die Beratung.
•    haben überflüssige und schlechte Angebote.

Gewerbliche Beratungs-Stellen bedeutet:
Die Beratungs-Stelle will Geld verdienen mit der Beratung.
Oft sind die gewerblichen Beratungs-Stellen nicht gut.
Denn die Beratung
•    geht oft nicht auf die persönliche Situation von dem Schuldner ein.
•    hat keine rechtliche Grundlage.
•    hilft dem Schuldner oft nicht.


 

Grafik: Rotes Stopp-Schild

So erkennen Sie gute und schlechte Angebote zur Schuldner-Beratung

Vorsicht bei auffallender Werbung
 

Seien Sie vorsichtig, wenn Beratungs-Angebote schnelle Hilfe versprechen.
Denn die schnelle Hilfe ist oft

  • nicht rechtlich korrekt.
  • keine grundlegende Beratung.
  • sehr teuer.

Daher dauert die schnelle Hilfe von dem gewerblichen
Beratungs-Angebot oft länger.

Passen Sie auf,
wenn die Schuldner-Beratung Ihnen anbietet eine monatliche Rate zu übernehmen.

Raten sind Geld-Beträge.

Die Rate wird oft als Verwaltungs-Kosten verwendet.
Und nicht an die Gläubiger bezahlt.

 

Keine Kombination von Berater und Anwalt buchen

 

Nehmen Sie keine Beratungs-Angebote an

  • bei denen der Berater nur Ihre Daten aufnimmt.
Grafik: Ein Mann mit einem Gesetzes-Buch in der Hand

•    ihre Unterlagen an einen Rechtsanwalt weiterleitet.
Denn: So haben Sie die doppelten Kosten.
Und keinen persönlichen Kontakt mit dem Rechtsanwalt.
Es ist wichtig,
dass die Schuldner-Beratung eine Erlaubnis zur
Rechts-Beratung hat.
Denn:
Die Schuldner-Beratung muss
•    die einzelnen Geld-Forderungen von den Gläubigern überprüfen.
•    die Insolvenz vorbereiten.
Nur mit einer Erlaubnis zur Rechts-Beratung kann die
Schuldner-Beratung rechtliche Informationen geben.

 

Vorsicht bei Schuldner-Beratungen im Internet

 

Wenn Sie eine Schuldner-Beratung brauchen oder Insolvenz anmelden müssen:
Gehen Sie zu einer persönlichen Beratung.
Es gibt Angebote,
die ihre Beratung nur über das Internet oder das Telefon machen.

 

Grafik: drei Menschen sitzen zusammen am Tisch

Diese Angebote sollten Sie nicht annehmen.

Einige Amtsgerichte haben schon entschieden:
Wenn Sie einen Insolvenz-Antrag stellen,
müssen Sie sich vorher persönlich beraten lassen.

Grafik: Eine Frau macht eine abwährende Geste mit der Hand

Überprüfen Sie die Kosten von der Schuldner-Beratung

 

Bei dem ersten Gespräch mit der Schuldner-Beratung,
müssen Sie direkt nach den Beratungs-Kosten fragen.
Kann Ihnen die Schuldner-Beratung dazu keine Auskunft geben:
Nehmen Sie das Angebot nicht an!
Eine gute Schuldner-Beratung kann Ihnen immer die Kosten mitteilen.
In einer guten Kosten-Auflistung sehen Sie zum Beispiel
•    wieviele Gläubiger es gibt.
•    wieviel Schulden Sie momentan zurückzahlen können


Grafik: Daumen hoch

Vertrags-Abschluss: So erkennen Sie eine gute Schuldner-Beratung

Eine gute Schuldner-Beratung  
•    macht einen Beratungs-Termin in den Geschäftsräumen von der Beratung.
•    kommt nicht zu Ihnen nach Hause.
•    drängen Sie nicht dazu einen Vertag zu unterschreiben.
•    informiert Sie gut.
•    gibt Ihnen Zeit zum Nachdenken.

Achten Sie darauf:
In dem Angebot von der Schuldner-Beratung müssen diese Leistungen stehen:

  • Verwaltung
    Zum Beispiel: Auflisten von Gläubigern, Auflistung von den
    Geld-Forderungen oder die Kontoführung.
  • Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Grafik: Ein Vertrags-Dokument mit Unterschrift

Unterschreiben Sie nur

  • den Schuldner-Vertrag
  • den Insolvenz-Beratungs-Vertrag

Unterschreiben Sie keine weiteren Verträge.

 

Grafik: Ein rotes Stopp-Schild

Kredit-Vermittlung

Wichtig: Unterschreiben Sie nie einen Kredit-Vertrag!
Diese Kredit-Verträge helfen Ihnen nicht.

 


 

Das Kompetenz-Zentrum Leichte SpracheZeichnung eines Logos
hat den Text im Jahr 2024 in Leichte Sprache übersetzt.

Dudweilerstraße 72
66 111 Saarbrücken
0 681 93 62 15 05
www.leicht-sprechen.de

Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache

Logo eines Netzwerkes - Leichte Sprache

Die Prüflese-Gruppe von der reha gmbh in Saarbrücken hat den Text geprüft.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:Logo Leichte Sprache
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.