Magnesium, Calcium und Vitamin D3 zum Training sinnvoll?

Stand:
Prophylaktisch nehme ich zweimal in der Woche während meines zweistündigen Tennistrainings eine Tablette mit Magnesium+Calcium+D3 von Altapharma. Ich bin durch die aktuellen Presseveröffentlichungen zu Nahrungsergänzungsmitteln insbesondere mit Blick auf Magnesium verunsichert.
Off

Frage

Prophylaktisch nehme ich zweimal in der Woche während meines zweistündigen Tennistrainings eine Tablette mit Magnesium+Calcium+D3 von Altapharma. Ich bin durch die aktuellen Presseveröffentlichungen zu Nahrungsergänzungsmitteln insbesondere mit Blick auf Magnesium verunsichert. Mache ich etwas falsch? Oder kann ich das zukünftig absetzen?

Antwort

Das von Ihnen beschriebene Produkt enthält pro Tablette 250 mg Magnesium, 500 mg Calcium und 10 µg Vitamin D3. Das liegt im Rahmen dessen, was das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als Tageshöchstmenge für Personen ab 15 Jahren für Nahrungsergänzungsmittel empfiehlt.

Sofern Sie die Tablette gut vertragen und keine Magen-Darm-Probleme durch die Einnahme bekommen (diese Menge Magnesium wäre auf zwei Portionen verteilt günstiger), besteht keine Gefahr der Überdosierung. Allerdings ist wissenschaftlich nicht belegt, dass Magnesium bei Wadenkrämpfen oder anderen Muskelproblemen hilft.

Grundsätzlich gilt: Wer sich vollwertig und abwechslungsreich ernährt, kann seinen Nährstoffbedarf ausreichend decken. Auch Sportler haben in den meisten Fällen keinen erhöhten Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen.

Regelmäßige Aufenthalte im Freien bewirken zudem die Bildung von Vitamin D in der Haut. Falls Sie im Sommer das Tennistraining im Freien absolvieren, leisten Sie bereits einen sehr wichtigen Beitrag für Ihre Vitamin D-Versorgung. Wann Vitamin-D-Produkte sinnvoll sein können, erfahren Sie hier.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.