Frage
Ich habe in der Zutatenliste meines Trainings-Boosters gelesen, dass Ephedra viridis enthalten ist. Im Internet konnte ich recherchieren, dass diese Art der Ephedra-Pflanze legal ist. Stimmt das und kann ich den Booster bedenkenlos zu mir nehmen?
Antwort
Laut Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 sind Ephedrakraut und Zubereitungen daraus, die aus Ephedra-Arten gewonnen werden, grundsätzlich verboten. Das genannte Verbot umfasst alle Arten der Gattung Ephedra und damit auch Ephedra viridis.
Die Ephedra-Arten Ephedra californica und Ephedra viridis enthalten zwar kein Ephedrin, jedoch Pseudoephedrin.
Pseudoephidrin ist, ebenso wie Ephedrin, ein starkes Sympathikomimetikum. So nennt man Mittel, die die Erregungsübertragung auf das sympatische Nervensystem stimulieren. Dieses ist für die nach außen gerichtete Aktionsfähigkeit bei Belastung verantwortlich, z.B. zur Fluchtreaktion bei Gefahren.
Pseudoephedrin hat also eine ähnliche pharmakologische Wirkung wie Ephedrin. Die blutdrucksteigernde Wirkung sowie die Stimulation des zentralen Nervensystems sind jedoch etwas schwächer im Vergleich zu Ephedrin. Grundsätzlich sind schwerwiegende nachteilige Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System und das zentrale Nervensystem (wie Bluthochdruck oder Schlaganfälle) möglich. Durch eine kombinierte Aufnahme mit Koffein können diese noch verstärkt werden.
Pseudoephedrin ist nur als Arzneimittel und nur zur Behandlung bestimmter erkältungsbedingter Beschwerden mit Schleimhautschwellung von Nase und Nebenhöhlen in Kombinationspräparaten zugelassen. Im Februar 2024 wurde ein Rote-Hand-Brief - also eine Arzneiwarnung - für Pseudoephedrin veröffentlicht. Die Zulassungsinhaber von pseudoephedrinhaltigen Arzneimitteln informieren darin über ein mögliches Risiko für zwei schwere Nebenwirkungen (posteriores reversibles Enzephalopathiesyndrom (PRES) sowie reversibles zerebrales Vasokonstriktionssyndrom (RCVS)). Bei bestimmten Erkrankungen wie z.B. Bluthochdruck, Erkrankungen von Schilddrüse (Hyperthyreose), Niere oder Leber darf Pseudoephedrin keinesfalls genommen werden. Außerdem ist es nicht geeignet für Personen über 60 Jahren.
In Kombination mit dem Schmerzmittel Ibuprofen oder Antihistaminika (gegen Allergien) kann Pseudoephedrin das Reaktionsvermögen verändern, so dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Außerdem sind Schwindel und Sehstörungen möglich.
Da Sie ja Sportler sind, sollten Sie noch wissen, dass Pseudoephedrin in der Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur als verbotene Stimulans aufgeführt ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ephedra viridis zwar tatsächlich kein Ephedrin enthält, die Verwendung in Lebensmitteln (inkl. Nahrungsergänzungsmitteln) trotzdem weder zulässig noch ungefährlich ist.
Zum Weiterlesen:
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Gefährlicher Mix - Synephrin und Koffein in Abnehmpillen
Quellen:
- BfR (2013): Risikobewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen, 2. Ergänzte Auflage
- EFSA (2013): Scientific Opinion on safety evaluation of Ephedra species for use in food (abgerufen am 20.02.2024)
- Gelbe Liste: Pseudoephedrin, Stand: 16.05.2019 (abgerufen am 20.02.2024)
- Rote-Hand-Brief: Pseudoephedrin: Mögliches Risiko für posteriores reversibles Enzephalopathiesyndrom (PRES) und reversibles zerebrales Vasokonstriktionssyndrom (RCVS), Stand: 15.02.2024
- WHO Library Cataloguing in Publication Data WHO monographs on selected medicinal plants.—Vol. 1.1.Plants, Medicinal 2.Herbs 3.Traditional medicine ISBN 92 4 154517 8
- WADA: World Anti Doping Code International Standard Prohibited List 2024 (abgerufen am 20.02.2024)