
Unerlaubte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge sind seit Jahren ein Ärgernis für Verbraucher:innen. Im Sommer 2021 wurde im Energiebereich die Textform für Sonderverträge Strom und Gas eingeführt. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre jeweilige Vertragserklärung (Angebot und Annahme) in Textform abgeben müssen. Die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zu untergeschobenen Verträgen sind im Jahr 2022 jedoch leider nicht zurück gegangen.
Der vzbv möchte sich das Thema "unerlaubte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge" genauer anschauen, und bittet Sie dafür um Ihre Mithilfe. Sollten Sie weitere Informationen zum Thema suchen, dann schauen Sie sich diese Artikel an: