Diverse unzulässige Klauseln in den AGB eines Anbieters für Kreuzfahrten. Unter anderem kann der Kapitän einen Gast entschädigungslos von Bord weisen und die Kosten einer Quarantäne sind in den Fällen, in denen AIDA sie nicht zu vertreten hat, vom Gast zu tragen.
Klagegenstand ist der sogenannte Kündigungsbutton, konkret die Beschriftung der Bestätigungsschaltfläche sowie zusätzliche Informationen auf der Bestätigungsseite
Die Beklagte verwendete für den Erwerb von Ringen im Fernabsatz einen Text mit der Überschrift "Widerrufsbelehrung" in dem zunächst die Voraussetzungen und der Ablauf einer sogenannten Umtauschgarantie beschrieben wurden. Erst nach diesem Text schloss sich die eigentliche Information über das Widerrufsrecht an.
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