Irreführende Bewerbung eines Lebensmittels mit gesundheitsbezogenen Aussagen in der Weise, dass dieses die Eigenschaft einer Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit hätte / Versäumnisurteil ergangen
AGB unzulässig, da die Wahl der Übertragungstechnologie bei einem Festnetzinternetvertrag im Ermessen des Anbieters steht und kein wesentlicher Vertragsbestandteil sein soll
Der Anbieter wirbt damit, dass sein Produkt Erdbeeren enthält, obwohl es nur Erdbeeraroma beinhaltet. / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt
Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung: Produktverpackung wirbt für „Ingwer“ mit der Aussage „ohne Zucker“, obwohl das Produkt mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthält.
Shell hält bietet Aboverträge an, welche den Bezug von vergünstigten Kraftstoff ermöglicht. Hier wird keine ordnungsgemäße Kündigungsschaltfläche bereitsgestellt.