Buchtitel "Patientenverfügung": Pressematerial

Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“: Wünsche rechtssicher festhalten
Off

Titelbild des Ratgebers PatientenverfügungWer gesund ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Doch nicht nur altersbedingt, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann dies plötzlich passieren. Dann müssen Angehörige, Ärzte oder Gerichte wichtige Entscheidungen zum Beispiel über medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Wohnsituation treffen. Doch das muss nicht so kommen: Wenn schon in gesunden Tagen mit rechtssicheren Vollmachten vorgesorgt wird, lässt das im Fall der Fälle keinen Raum für Mutmaßungen, was die oder der Betroffene dann entschieden hätte. Der aktualisierte Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ der Verbraucherzentrale – inzwischen in 23. Auflage erschienen – zeigt ganz praktisch, wie „Vorsorge im Paket“ aussehen kann.

Der Ratgeber erklärt zunächst, welche Angelegenheiten in einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geregelt werden können. Viele Menschen wissen zum Beispiel gar nicht, dass nahestehende Personen wie der Ehepartner oder die Kinder im Ernstfall nicht automatisch entscheiden dürfen, was getan oder unterlassen werden sollte. Wichtig ist jedoch nicht nur, dass die eigenen Wünsche beschrieben und Bevollmächtigte benannt werden, sondern auch das „Wie“ ist bedeutsam. So ist eine Patientenverfügung nur dann bindend, wenn sie ausreichend konkret formuliert ist. Denn ansonsten gibt es zu großen Handlungsspielraum für Angehörige oder behandelnde Ärzte. Mit Textbausteinen und Musterformulierungen unterstützt der Ratgeber, damit die eigenen Verfügungen und Vollmachten rechtssicher verfasst werden.

Der Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ hat 168 Seiten und kostet 12,- Euro, als E-Book 9,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare als E-Book (pdf) unter E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw oder Tel. 0211 / 91 380-1363.

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.