Buchtitel "Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten": Pressematerial

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Symptome richtig einschätzen: Ratgeber klärt über Nebenwirkungen von Medikamenten auf
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Cover des Ratgebers "Neben- und wechselwirkungen von Medikamenten"Jedes Medikament, das wirkt, hat auch Nebenwirkungen. Meist verursachen sie nur geringfügige Symptome wie Schläfrigkeit, Magen-Darm-Probleme oder Hautreaktionen. Selten entstehen jedoch auch lebensbedrohliche Situationen. Umso wichtiger ist es, ernste Anzeichen von leichten Beschwerden zu unterscheiden. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten“ bietet eine geballte Dosis Information, um sich mit dem Wissen um mögliche Risiken für oder gegen eine Behandlung zu entscheiden. Zugleich hilft er, auf mögliche Nebenwirkungen vorbereitet zu sein und sich im Alltag darauf einzustellen.

Wie Medizin wirkt, was Namenszusätze bedeuten und wer zu den Risikogruppen zählt – mit diesem Einstieg lichtet der Ratgeber das medizinische Fachchinesisch. So ist zu erfahren, dass selbst Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit einem Medikament interagieren und so dessen Wirkung verstärken oder abschwächen können. Oder dass sich das Risiko für Wechselwirkungen erhöht, je mehr Präparate ein Mensch einnimmt. Beispiele, Erfahrungsberichte und Hintergrundinformationen helfen, Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten zu erkennen und zu bewerten. Auch wird das Rüstzeug vermittelt, um bei einer ärztlichen Diagnose die richtigen Fragen nach zu erwartenden Nebenwirkungen der Medikation zu stellen.

Der Ratgeber „Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten. Erkennen und bewerten“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.