Buchtitel "Klimafreundlich bauen und sanieren": Pressematerial

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Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“
Wie Nachhaltigkeit Einzug hält
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Titelbild des Ratgebers "Klimafreundlich bauen und sanieren"Auch Häuser haben einen ökologischen Fußabdruck: Der Bau und die Nutzung von Gebäuden machen hierzulande rund 30 Prozent der CO2-Emissionen aus. Die Hälfte davon haben Neubauten übrigens schon auf dem Konto, bevor sie überhaupt das erste Mal genutzt werden. Zement, Sand, Baustahl, Mineralwolle und Styropor – schon der Blick auf gängige Baustoffe zeigt, wie ressourcenintensiv das Errichten von Wohnraum ist. Wie mehr Nachhaltigkeit – und damit oft auch ein gesünderes Wohnklima – in Neu- und Altbauten einziehen kann, zeigt der Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“ der Verbraucherzentrale. Er gibt einen Bauplan an die Hand, um bei den verschiedenen Gewerken mit umweltfreundlichen Materialien die Tür für mehr Klimaschutz zu öffnen.

Weniger Beton und Kunststoff, dafür Holz, Naturstein oder Lehm. Das Buch enthält nicht nur eine Materialkunde, sondern stellt auch vor, wie sich die Baukonstruktion auf die Klimabilanz eines Gebäudes auswirkt. Vor- und Nachteile verschiedener Wärmedämmstoffe werden beleuchtet und Photovoltaik-Anlagen oder Stromspeicher als Optionen fürs autarke Erzeugen von Strom vorgestellt. Aber auch kleine Lösungen wie die Optimierung einer Heizungsanlage bieten Potenzial für mehr Nachhaltigkeit im Haus. Verständlich wird beschrieben, was zum Beispiel Wärmepumpen, Holz- und Elektroheizungen oder Brennwertkessel bringen. Schließlich stellt der Ratgeber von der Sanierung eines Fachwerkhauses bis zum Neubau eines Strohballengebäudes einige Pionier-Projekte für klimafreundliches Bauen vor.

Der Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“ hat 240 Seiten und kostet 34,- Euro, als E-Book 23,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.