Einheit III: Die Taktik Wer A sagt, muss auch B sagen - Tipps im Umgang

Stand:
Der dritte Videoteil hält vier Tipps für dich bereit, wie du im Gespräch mit Finanzberater:innen mit der Taktik des Gebens und Nehmens umgehen kannst, um deine Ziele im Blick zu behalten.
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Vier Tipps auf einen Blick

  1. Ändere deine Meinung bis DU zufrieden bist - Wenn du merkst, dass du mit der Richtung oder dem Ergebnis des Gesprächs unsicher oder nicht zufrieden bist, hast du jederzeit die Freiheit, deine Meinung zu überdenken und zu ändern. Meinung ändern ist also erlaubt!
  2. Du entscheidest, welche Informationen du wann preisgibst - Lass die Situation zunächst auf dich wirken und die Finanzberater:in sprechen. So kannst du dir einen ersten Eindruck verschaffen und dich mit deinen Interessen und deinem Ziel im Hinterkopf auf das Gespräch einstellen.
  3. Unterschreib nicht sofort, auch wenn du im Gespräch oft zugestimmt hast - Egal, wie oft du im Gespräch "Ja" sagst. Das heißt nicht, dass du auch direkt "Ja" zum Vertrag sagen musst. Nimm dir die Zeit, das Gespräch in Ruhe Revue passieren zu lassen.
  4. Hab DEIN Ziel im Blick - Mach dir vor dem Gespräch bewusst, was DU möchtest und welches Ziel DU hast! Hierzu kannst du dir auch die Unterstützung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg holen. Mit deinem Ziel vor Augen ist es leichter, bei den für dich relevanten Themen zu bleiben, nicht bedarfsgerechte Angebote zu ignorieren und das Gespräch in deinem Sinne zu gestalten.

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BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.