Einheit III: Die Taktik des Sympathie-Prinzips - Tipps im Umgang

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Im dritten Videoteil haben wir drei Tipps für dich zusammengefasst, wie du im Gespräch mit Finanzverkäufer:innen mit der Taktik des Sympathie-Prinzips umgehen kannst und deine Ziele im Blick behältst.
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Vier Tipps auf einen Blick

  1. Mach dir das Sympathie-Prinzip bewusst - Erinnere dich vor einem wichtigen Verkaufsgespräch daran, dass es das Sympathie-Prinzip gibt. Betrachte Komplimente und Lob, das Betonen von Gemeinsamkeiten, kleine Geschenke und Aufmerksamkeiten daher mit gesunder Skepsis.
  2. Setz deinen Fokus im Verkaufsgespräch auf das Produkt - Lenke deine Aufmerksamkeit im Gespräch bewusst auf deine Anlageziele. Stell dir dazu während des Gesprächs folgende Fragen: „Geht der Finanzverkäufer auf meine inhaltlichen Fragen ein?“ und „Hat das Sympathie-Prinzip einen Einfluss auf meine Entscheidung?“ Mit deiner reflektierten Antwort kannst du den Sympathie-Faktor hinterfragen und somit ausklammern.
  3. Prüfe gründlich und trotze der Sympathie - Egal, ob Verkäufer:innen sympathisch erscheinen, prüfe die im Gespräch vorgeschlagenen Finanzprodukte und lies dir die Vertragsunterlagen ganz in Ruhe zu Hause durch. Gleiche die Unterlagen mit deinen Zielen und Möglichkeiten ab.
     

Zur Beurteilung des Vertrags kannst du dir immer auch eine zweite Meinung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einholen. Hier wirst du anbieterunabhängig beraten.

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.