Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Stand:
Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Off

Das Oberlandesgericht Köln (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. gekippt, die es dem E-Commerce-Riesen gestattete, Kunden "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."

In den letzten Jahren haben sich viele Amazon-Kunden bei der Verbraucherzentrale NRW beschwert, denen die Schließung ihres Kundenkontos wegen zu vieler Rücksendungen angedroht oder denen ein Zugang zum Konto verwehrt wurde. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen erlaubte Amazon, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten - zu Filmen, Musik, Hörbüchern sowie eBooks - über ihr Konto zu verwehren. "Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden."

Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird, gegenüber Amazon auf einen Zugang darauf zu bestehen. Sie unterstützt die Durchsetzung von Kundenansprüchen mit einem Musterbrief.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Erster Erfolg bei primaholding: So funktioniert die Erstattung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen zwei Unternehmen der primaholding-Gruppe wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht und Vergleiche abgeschlossen. Mit ihnen und zwei weiteren Unternehmen verhandelt der vzbv derzeit noch wegen Widerrufen und Kündigungen.
Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt WhatsApp in der EU, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.