So wehren Sie sich gegen nowenergy, voxenergie und primastrom

Stand:
Haben Sie bei nowenergy, primastrom oder voxenergie einen Strom- oder Gaslieferungsvertrag zu unerwartet hohen Preisen abgeschlossen oder eine enorme Preiserhöhung erhalten? Haben die Unternehmen Ihre Kündigung oder Ihren Widerruf zurückgewiesen? Hier erfahren Sie, wie Sie sich richtig wehren.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie eingeleitet: Als Reaktion darauf haben die Unternehmen zugesagt, ihre einseitigen Preiserhöhungen für alle Verbraucher:innen rückgängig zu machen, die an der Klage teilnehmen.
  • Kund:innen von primastrom, voxenergie und nowenergy haben die Möglichkeit, ihre Verträge vorzeitig zu beenden. In bestimmten Fällen können sie bereits gezahlte Abschläge sogar vollständig zurückerhalten.
  • Unser interaktiver Musterbrief hilft Ihnen, sich richtig gegen die Unternehmen zu wehren und Ihre Rechte geltend zu machen.
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Fristlose Beendigung der Verträge und Rückzahlungen

Verbraucher:innen können die Verträge mit primastrom, voxenergie und nowenergy fristlos beenden.

Die Unternehmen haben nach Einschätzung des vzbv ihre Kund:innen in den Verträgen nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt. Deshalb können Verbraucher:innen die Verträge in diesen Fällen widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Und nicht nur das: Verbraucher:innen können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen.

Aber auch bei älteren Verträgen ist ein vorzeitiges Ausscheiden aus den Verträgen möglich. Betroffene können die Verträge außerordentlich kündigen, weil die Unternehmen:

  • die Preise einseitig geändert haben.
  • den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht anbieten.
  • rechtswidrige Reglungen zur Vertragslaufzeit verwenden.

Nutzen Sie unseren interaktiven Musterbrief, um Ihre Rechte geltend zu machen.

Aufgrund der Ansprüche der Verbraucher:innen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht und der bestehenden Kündigungsrechte, plant der vzbv eine weitere Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom und voxenergie.

Einseitige Preiserhöhungen von primastrom und voxenergie unzulässig

Teilweise nehmen Anbieter steigende Energiepreise zum Anlass, um die Preise für Verbraucher:innen zu erhöhen. Auch Kund:innen der Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH haben Preiserhöhungen erhalten. Die Preise für Bestandskund:innen können aber nur dann erhöht werden, wenn dafür wirksame vertragliche Vereinbarungen vorliegen. Das ist bei den beiden Energieversorgern aber nicht der Fall.

Deswegen führt der vzbv bereits eine Musterfeststellungsklage gegen die beiden Unternehmen. Mittlerweile ist die Anmeldung zum Klageregister geschlossen. Deshalb können sich Betroffene der Klage nicht mehr anschließen.

Eine einseitige Preiserhöhung liegt dann vor, wenn der Energieversorger ohne Ihre Zustimmung Preisanpassungen vornimmt. Grundsätzlich dürfen Unternehmen die Preise einseitig anheben, dafür müssen aber folgende Punkte im Vertrag genau geklärt sein:

  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Preise angepasst werden?
  • In welchem Umfang dürfen die Preise angepasst werden?
  • Dass der Versorger die Preise bei sinkenden Kosten auch reduzieren muss.

In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind dazu keine wirksamen Vereinbarungen getroffen. Vielmehr ist teilweise sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart, die weiterhin gelten sollte. Die teils bereits vorgenommenen Preiserhöhungen durch primastrom und voxenergie sind daher aus Sicht des vzbv unzulässig.

Inzwischen haben die beiden Unternehmen angekündigt, die einseitigen Preiserhöhungen für die an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Verbraucher:innen zurückzunehmen und deren Rechnungen zu korrigieren. Das ist ein Erfolg für Kund:innen und Verbraucherschützer.

Mit einer Anmeldung im Klageregister können damit sowohl Bestands- als auch Altkunden schnell und einfach ihr Geld zurückzuerhalten bzw. ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortführen.

So können Sie sich den Klagen anschließen

Sie können sich nicht mehr im Klageregister anmelden. Deshalb können Sie nicht mehr an der derzeit laufenden Klage teilnehmen.

Prinzipiell gilt: Um sich den Klagen anzuschließen, müssen Sie sich ins jeweilige Klageregister eintragen. Damit nehmen Sie kostenlos an den Verfahren teil. Nach dem Eintrag erhält man vom Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Bestätigung. Es ist wichtig, diese Mitteilung des BfJ dem Unternehmen vorsorglich als Nachweis über die Eintragung vorzulegen - am besten per Post.

Weitere häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Webseiten des vzbv. Mit dem News-Alert informiert der vzbv Sie auch per E-Mail über aktuelle Infos und Termine zum Verfahren.

So können Sie auf die Preiserhöhungen reagieren

Sie können natürlich auch unabhängig von der Beteiligung an den Klagen auf die Preiserhöhungen von primastrom und voxenergie reagieren. Nutzen Sie dafür unseren interaktiven Musterbrief und versenden Sie das erstellte Schreiben anschließend an Ihren Anbieter.

Musterbrief-Generator

Musterbrief GeneratorErstellen Sie hier Ihr Schreiben an voxenergie, nowenergy oder primastrom mit unserer interaktiven Briefvorlage

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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