Das Wichtigste in Kürze:
- E.ON und HanseWwerk Natur haben seit 2020 die Preise für Fernwärme um mehrere hundert Prozent erhöht.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält das für unzulässig. Mit 2 Sammelklagen will er nun Rückerstattungen für Kund:innen erstreiten.
- Sobald die Klageregister eröffnet sind, können Sie sich als Betroffene:r den Sammelklagen anschließen.
- Schon jetzt können Sie den News-Alerts zu den Sammelklagen gegen E.ON und HanseWerk abonnieren.
Warum verklagt der vzbv E.ON und HanseWerk Natur?
Verbraucher:innen zahlen heute in vielen Versorgungsgebieten ein Vielfaches von dem, was sie 2020 zahlen mussten. Innerhalb von 3 Jahren erhöhten E.ON und HanseWerk Natur die Preise für Fernwärme nämlich um mehrere hundert Prozent.
So ist für E.ON-Kund:innen im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in NRW der Brutto-Arbeitspreis von 6,18 ct/kWh (2020) auf 23,24 ct/kWh (2022) gestiegen. Nach Berechnung des vzbv bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh insgesamt 3.500 Euro Mehrkosten für die Jahre 2021 und 2022 zusammen. Auch in anderen Versorgungsgebieten erhöhten E.ON und HanseWerk Natur auf Grundlage ihrer Preisänderungsklauseln die Preise.
Den Preisanstieg schätzt der vzbv als rechtswidrig ein und hat deshalb 2 Sammelklagen gegen die Anbieter eingereicht. Die enormen und intransparenten Preiserhöhungen seien unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprächen, so Vorständin Ramona Pop.
Mit den beiden Sammelklagen will der vzbv direkte Rückerstattungen für teilnehmende Verbraucher:innen einklagen. In Kürze können Sie sich als Betroffene den Sammelklagen anschließen. Es sind die nächsten Sammelklagen, die der vzbv innerhalb weniger Tage einreicht. Zuletzt verklagte er Vodafone wegen Preiserhöhungen bei Internetverträgen.
Wie kann ich mich als Verbraucher:in an den Sammelklagen beteiligen?
Um sich den Sammelklagen anzuschließen, tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister ein. Derzeit sind die Klageregister aber noch nicht eröffnet. Dies wird voraussichtlich in wenigen Wochen der Fall sein.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie sich ins Klageregister eintragen, verjähren Ihre Ansprüche nicht.
Damit Sie über den Verlauf der Verfahren auf dem Laufenden bleiben, können Sie sich schon jetzt für die News-Alerts des vzbv anmelden. Hier erfahren Sie auch, wann Sie sich in die Klageregister eintragen können.
- Anmeldung für E.ON: https://www.sammelklagen.de/eon/news-alert-abonnieren
- Anmeldung für HanseWerk Natur: https://www.sammelklagen.de/hansewerk/news-alert-abonnieren
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.