Lebensmittelkontrollen in Restaurants: vzbv fordert Transparenzsystem

Stand:
Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv möchten 88 Prozent der Befragten die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen gerne schnell einsehen können. Der vzbv fordert daher ein bundeseinheitliches Transparenzsystem. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Restaurantbesuch schon jetzt achten können.
Angestellte desinfiziert Verkaufsfläche

Das Wichtigste in Kürze:

  • In anderen Ländern haben die Transparenzsysteme zu mehr Sauberkeit in Restaurants und lebensmittelverarbeitenden Betrieben geführt.
  • Kontrollbarometer, Smiley-Wertungen oder andere Skalen erleichtern die Vergleichbarkeit.
  • Nach Ansicht des vzbv gehört ein bundeseinheitliches Transparenzsystem auf die Agenda der künftigen Bundesregierung.
  • Auch jetzt können Sie schon Informationen zu einem Restaurant anfragen oder Probleme bei der Umsetzung von Hygienevorschriften erkennen. Wir zeigen Ihnen wie.
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Ranziges Öl, schimmliger Käse oder nicht gekennzeichnete Allergene im Dessert. All das möchten Sie nicht im Restaurant serviert bekommen. Lebensmittelkontrolleur:innen finden aber genau solche Missstände immer wieder. Da die Ergebnisse dieser Kontrollen aber nicht automatisch veröffentlicht werden müssen, bekommen Sie davon in der Regel gar nichts mit. Nach Ansicht des vzbv sollte sich das ändern – ein Transparenzsystem sei erforderlich.

 

Forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv: Verbraucher:innen möchten Kontrollergebnisse einsehen

Die vom vzbv beauftragte Umfrage im Juni 2021 lieferte eindeutige Ergebnisse:

88 %

halten Hygiene und Sauberkeit von Restaurants und anderen lebens­mittel­ver­arbeitenden Betrieben für sehr wichtig.

49 %

fühlen sich schlecht über Hygiene in lebens­mittel­ver­arbeitenden Betrieben informiert.

88 %

wünschen sich, dass die Ergebnisse von Lebens­mittel­kontrollen online oder an der Eingangstür der Betriebe veröffentlicht werden.

„Verbraucher:innen wollen wissen, wie es um die Sauberkeit in ihrem Lieblingsrestaurant oder dem Imbiss um die Ecke steht. Mehr Transparenz sorgt für Vertrauen und führt zu mehr Sauberkeit und Hygiene, wie die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Das Thema muss deshalb auf die Agenda der nächsten Bundesregierung“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

 

Transparenzsysteme in anderen Ländern zeigen Wirkung

In vielen Ländern oder Städten wird bereits auf Transparenzsysteme im Gastronomie-Bereich gesetzt. In Dänemark gibt das „Smiley Scheme“ Auskunft, New York City und Großbritannien setzen auf numerische Systeme, und in Toronto wissen Restaurantbesucher:innen durch die „DineSafe“-Klassifizierung genau, ob die letzten Kontrollen zufriedenstellend waren. Im Grunde geben alle Systeme aber die gleiche Information:  Ob nun ein lachender Smiley oder ein grünes A – es ist leicht die Betriebe zu identifizieren, bei denen nichts oder nur sehr wenig zu beanstanden war.

In den Jahren nach Einführung eines Transparenzsystems zeigte sich zudem in allen Regionen eine Verbesserung der Hygienestandards in Lebensmittelbetrieben. Restaurants, die zuvor nicht die Bestnote erhielten verbesserten sich, um Ihre Kundschaft nicht zu verschrecken. In New York trugen die sogenannten „Grade Cards“ sogar dazu bei, lebensmittelbedingte Infektionen zu reduzieren.

Lesen Sie weitere Details zu den verschiedenen Transparenzsystemen und ihren Auswirkungen im ausführlichen Bericht des vzbv.

 

vzbv: Veröffentlichung der Kontrollberichte ist notwendig

Auch in Deutschland sollte nach Ansicht des vzbv ein Transparenzsystem eingeführt werden. Denn derzeit bleiben Mängel teils unentdeckt: Aufgrund geringer Kapazitäten der Behörden fiele in Deutschland im Schnitt jede dritte Lebensmittelkontrolle aus. Ein Transparenzsystem könne dazu beitragen, dass Betriebe von sich aus alle Hygienestandards einhalten.

Der vzbv fordert daher die nächste Bundesregierung dazu auf, die Veröffentlichung der Kontrollberichte zu ermöglichen – und das bundesweit einheitlich.

Weitere Informationen zu den Forderungen

 

Das können Sie bisher tun: Kontrollergebnisse anfordern

Sollten Sie schon jetzt wissen wollen, wie Ihr Lieblingsrestaurant oder der Imbiss in Ihrem Viertel bei der letzten Kontrolle abgeschnitten hat, können Sie diese Informationen beantragen. Allerdings müssen Sie dafür selbst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Das bedeutet, Sie müssen...

  1. die zuständige Behörde ermitteln.
  2. einen Antrag auf Auskunft bei der Behörde stellen.
  3. auf die Antwort der Behörde warten.

 

Das können Sie bisher tun: vor Ort die Augen offen halten

Auch ohne Kontrollergebnisse können Sie häufig vor Ort erkennen, wie ernst eine Lokalität die Hygienepraxis nimmt. Achten Sie – wenn möglich – auf folgende Merkmale im Verkaufsbereich:

  • Äußeres Erscheinungsbild der Einrichtung
    • Sind Türen, Fenster, Müllbehälter, Stehtische etc. sauber?
  • Ordnung und Sauberkeit im Gastbereich
    • Sind Tische, Stühle und Fußböden gereinigt?
  • Ordnung und Sauberkeit an der Ladentheke
    • Ist die Kühltheke eingeschaltet?
    • Sehen die Waren frisch aus (z. B. Salate oder Aufschnitt)?
    • Sind Behälter, Schalen und Schüsseln äußerlich sauber?
    • Sind Soßenbehälter und Soßenspender verkrustet?
    • Ist das Besteck sortiert?
    • Sind Arbeitsflächen, Arbeitsmittel und Geräte gereinigt?
    • Herrscht unangenehmer Geruch nach Frittierfett im Raum?
  • Hinweise auf grobe Reinigungsmängel
    • Sind Türen, Fenster, Thekenscheiben oder Belüftungsanlagen verschmutzt?
  • Personalhygiene
    • Trägt das Personal saubere Arbeitsbekleidung?
    • Sind die Hände sauber und eventuelle Wunden abgedeckt?
    • Sind die Haare zusammengebunden?
  • Allgemeine Warenpräsentation
    • Sind alle Waren durch eine Abtrennung vor Behusten und Beniesen geschützt?
    • Sind Schilder übersichtlich, lesbar und nicht direkt auf den unverpackten Lebensmitteln angebracht und abwaschbar?

Bei offensichtlich mangelnder Hygiene sollte die örtliche Lebensmittelüberwachung informiert werden, damit keine unsicheren Lebensmittel verkauft werden.

Bei Krankheitssymptomen – wie Erbrechen oder Durchfall – nach dem Besuch einer gastronomischen Einrichtung, kann eine Lebensmittelinfektion vorliegen. In einem solchen Fall sollten Sie ärztlichen Rat suchen. In der Praxis werden die Ursache ermittelt, weitere Maßnahmen eingeleitet und auch die Meldung an das Gesundheitsamt vorgenommen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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