OLG Naumburg: Sparkassen müssen Zinsen neu berechnen

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Gute Aussichten für Sparkassenkund:innen in Sachsen-Anhalt: Das Oberlandesgericht Naumburg hat heute erklärt, dass die Sparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal Zinsen aus Prämiensparverträgen falsch berechnet haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Ende vergangenen Jahres wegen fehlerhafter Zinsberechnung Klagen gegen die Sparkassen eingereicht. An den Klagen haben sich insgesamt 472 Verbraucher:innen beteiligt.

 

vzbv erzielt Teilerfolg für Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz und Kreissparkasse Stendal

  • Hunderte Verbraucher:innen haben gute Chancen auf Zinsnachzahlungen.
  • Gutachten soll Fragen zur Berechnung der Zinsen klären.
  • Neue Teilnahme an den Klagen nicht mehr möglich.
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„Der Verhandlungstag am OLG Naumburg ist ein Fortschritt für zahlreiche Verbraucher:innen in Sachsen-Anhalt. Die Klärung der Frage, welche Zinsnachzahlungen ihnen zustehen, rückt damit näher“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv.  Die zusätzlichen Zinsansprüche der Verbraucher:innen bewegen sich nach Einschätzung des vzbv teilweise im vierstelligen Bereich.

Falsche Zinsanpassungen durch Sparkassen

Die beiden Sparkassen und ihre Vorgängerinnen boten in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an, die unwirksame Vertragsklauseln zur Zinsanpassung enthielten. Später legten sie ersatzweise eigenmächtig Kriterien fest, nach denen sie die Zinsanpassungen vornahmen. Aus Sicht des vzbv sind diese falsch.

Das Oberlandesgericht Naumburg hat dies heute in den mündlichen Verhandlungen bestätigt. Im Wesentlichen inhaltsgleich hatte sich schon der Bundesgerichtshof im Urteil gegen die Sparkasse Leipzig geäußert. Die Sparkasse Mansfeld-Südharz und Kreissparkasse Stendal müssen die Zinsen daher neu berechnen.

Einige Fragen werden durch Gutachten geklärt

Ein Urteil hat das Gericht heute noch nicht gesprochen. Das Gericht wird sich zuerst mit der Frage auseinandersetzen, nach welchen Kriterien die Zinsen neu berechnet werden müssen. Dafür soll zunächst ein Gutachten abgewartet werden, das der Senat in einem Parallelverfahren des vzbv gegen die Saalesparkasse eingeholt hat. Mit den Urteilen ist nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen.

Anmeldung zu den Musterfeststellungsklagen nicht mehr möglich

Eine neue Anmeldung zu den Musterfeststellungsklagen ist nicht mehr möglich. Die Rücknahme einer Anmeldung kann bis zum Ende des heutigen Tages (31.08.) gegenüber dem Bundesamt für Justiz erklärt werden.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.