Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Stand:
Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fordern Sie von Ihrer Sparkasse eine nachvollziehbare Neuberechnung. Sie können dafür den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.
  • Nehmen Sie nicht voreilig das erstbeste Angebot an. Bei Zweifeln unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
  • Wenn Sie sich in eins der Klageregister eingetragen haben und die Sparkasse Ihrer Aufforderung nicht nachkommt, sollten Sie spätestens bis Ende Februar 2025 eigene verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.  Indem Sie zum Beispiel selbst auf Zahlung klagen oder ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Off

Kund:innen sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Sparkassen von sich aus die Nachberechnungen umgehend durchführen. Ein Verbraucher berichtete, dass er erst auf Nachfrage ein Angebot von der Sparkasse Mansfeld-Südharz in Höhe von 5.637 Euro erhalten hat. Obendrein sollte er sich zum Stillschweigen verpflichten. Mit beidem war er nicht einverstanden. Er reklamierte und drohte mit rechtlichen Schritten. Jetzt bekommt er 13.007 Euro. Ohne Verpflichtung zum Stillschweigen.

Sparkassen müssen Nachzahlungen verständlich gestalten

Das Beispiel legt den Verdacht nahe, dass die Sparkasse  auf Nachforderungen ihrer Kund:innen wartet. Sie scheint sich selbst einen großen Spielraum bei den Nachberechnungen einzuräumen. Nichtzuletzt widerspricht eine Stillschweige-Vereinbarung  den Forderungen der Verbraucherzentrale, Nachberechnungen transparent zu halten. Schließlich sollen sich Betroffene fachlichen Rat holen dürfen und nicht voreilig das erstbeste Angebot Ihrer Sparkasse annehmen müssen.

Verbraucherzentrale hilft bei Unsicherheiten

Sollten Betroffene Fragen zu Prämiensparverträgen oder einem Angebot ihrer Sparkasse haben, können sie sich bei der Verbraucherzentrale in den Beratungsstellen, per E-Mail oder telefonisch über einen Rückrufservice beraten lassen.  Sie erreichen das Servicetelefon in Sachsen-Anhalt unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen. Außerdem können sie die Online-Terminbuchung nutzen.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.