Amsterdam Trade Bank insolvent: Was das für Kund:innen bedeutet

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Sanktionen gegen Russland treffen auch Unternehmen in der Europäischen Union. Nun hat die niederländische Amsterdam Trade Bank Insolvenz angemeldet. In Deutschland hat die Bank rund 6.000 Kund:innen. Wir erklären, auf was Sie jetzt achten müssen.
Ein älterer Mann steckt seine Geldkarte in einen Bankautomaten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die niederländische Amsterdam Trade Bank, auch unter dem Handelsnamen FIBR Bank bekannt, ist zahlungsunfähig.
  • Zum Verhängnis wurden der Bank, dass der Mutterkonzern Alfa Bank enge Beziehungen zu Russland hat.
  • Sie haben ein Konto bei der Bank? Auf der Homepage der niederländischen Zentralbank (DNB) bekommen Sie Informationen, was Sie jetzt tun müssen.
  • Die DNB wird sich um die Entschädigung kümmern.
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Damit ist die niederländische Bank nach der Sberbank das zweite Geldhaus, für das der Krieg gegen die Ukraine und die Sanktionen gegen Russland schwerwiegende Folgen haben.

Die ATB trat auch unter folgenden Namen auf:

  • Amsterdam Trade Bank N.V.,
  • ATBANK,
  • ATBConnect,
  • ATBSavings,
  • FIBR,
  • FIBR Bank.

Nachdem ein niederländisches Gericht die Zahlungsunfähigkeit der Amsterdam Trade Bank feststellte, hat die niederländische Zentralbank (DNB) am 22. April 2022 den gesetzlichen Depositschutz für Kontoinhaber:innen aktiviert. Der Depositschutz gilt auch für Betroffene, die Verträge mit der Bank unter den oben genannten Namen eingegangen sind.

Wer ist von der Insolvenz betroffen?

Laut niederländischer Zentralbank sind weltweit ungefähr 23.000 private Einlagekund:innen durch die Insolvenz betroffen. Ungefähr 6.000 davon stammen aus Deutschland.

Alle Kontenarten bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR werden vom niederländischen Einlagensicherungssystem geschützt. Der Schutz gilt auch für Betroffene aus Deutschland.

Was bedeutet die Insolvenz für Privatanleger:innen?

In der Europäischen Union sind Einlagen von Privatanleger:innen über die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank geschützt. Beträge bis zu dieser Höhe sind sicher. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch die meisten Unternehmen.

In Einzelfällen können auch Beiträge über 100.000 Euro durch die DNB ausgezahlt werden. Zum Beispiel bei Konten, die für Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien genutzt werden. Alle weiteren Forderungen müssen Sie beim Insolvenzverwalter der Bank geltend machen. Bitte nutzen Sie dafür das von der Bank zur Verfügung gestellte Formular. Sollten Sie noch kein Schreiben erhalten haben, können Sie das Formular mit Ausfüllhinweisen auch online abrufen.

Geschützt sind Beträge als Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten.

Haben Sie ein Konto bei der Amsterdam Trade Bank? Dann werden Sie von der Bankenaufsicht angeschrieben. Sollten Sie kein Schreiben gekommen haben, nutzen Sie das Online-Formular aus der Homepage der niederländischen Zentralbank (DNB).

Wie kriege ich mein Geld zurück?

Da die zuständige Behörde den Einlagensicherungsfall festgestellt hat, gilt Folgendes:

  1. Sie müssen als Bankkunde nicht selbst einen Antrag beim Institut stellen. Sie profitieren automatisch von der Einlagensicherung innerhalb der EU und werden Ihr Geld bis zur abgesicherten Höhe zurückerhalten. Bei Einzelkonten sind das 100.000 Euro.
  2. Prüfen Sie, ob Ihre hinterlegten Kontaktdaten bei der Bank richtig und aktuell sind (z.B. bei einer Adressänderung nach einem Umzug). Nur so bekommen Sie wichtige Informationen.
  3. Füllen Sie die Formulare der niederländischen Zentralbank (DNB) aus. Das geht sowohl über die Webseite als auch postalisch.

Um entschädigt zu werden, brauchen Sie ein Girokonto bei einer anderen Bank. Dorthin überweist die Zentralbank den Entschädigungsbetrag, sobald ihr ausgefülltes Formular eingegangen und bearbeitet ist.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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