Heizung und Warmwasser: So stellen sich Ratsuchende gut auf!

Stand:
Wir fassen für Ratsuchende zusammen, wie sich die Gaspreise entwickeln und was diese in Zukunft bei der Wahl des Gasanbieters sowie der Abschlagshöhe beachten sollten und ob es ratsam ist, den Gasanbieter zu wechseln?
Geldschewin und Geld liegen auf einer Heizung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Entlastungspakete entfallen, es ist davon auszugehen, dass teilweise höhere Kosten der Versorger entstehen.
  • Im Jahr 2024 werden Ratsuchende wahrscheinlich Tarife mit günstigeren Gaspreisen finden als im Jahr 2022 und 2023.
  • Versorger sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz gehen sollte, haben Kund:innen keinen Anspruch darauf, die Differenz zu hoher Abschläge zum Verbrauch ausgezahlt zu bekommen.
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Energieversorgung, Inflation und politische Haushaltskrise: Irgendwas ist immer. Laufend müssen Ihre Klient:innen Informationen neu einordnen und bewerten – und kommen damit auch zu Ihnen in die Beratungsstellen.

Wir helfen Ihnen, den Überblick über die wesentlichen Informationen zu behalten, damit Sie Ratsuchende dabei unterstützen können, gut durch den Informations-Dschungel kommen.

Wie geht es mit den Gaspreisen weiter?

Zum Jahresstart 2024 sind die Energiepreisbremsen weggefallen. Zum 1. März 2024 sollte auch die Mehrwertsteuer wieder angehoben werden: von sieben auf 19 Prozent. Die steigende Mehrwertsteuer zum 1. März sowie der gestiegene CO2-Preis betreffen erst einmal die Versorger. Verbraucherinnen und Verbraucher können vielleicht aufatmen, denn der Bundesrat hat dem sogenannten "Wachstumschancengesetz" bisher nicht zugestimmt. Außerdem erhöht die Bundesregierung den CO2-Preis für Gas von bisher 30 auf nun 45 Euro.

Daher sind viele verunsichert: Wie werden sich die Gaspreise entwickeln?

Im Jahr 2022 verteuerten sich die Preise an den Energiebörsen massiv – der Grund für die angespannte Lage am Gasmarkt war der Überfall Russlands auf die Ukraine. Russland hielt sich nicht mehr an vereinbarte Lieferungen, unter anderem nach Deutschland. Seit September 2022 kommt kein russisches Gas mehr nach Deutschland.

Doch die europäischen Länder und deren Politiker:innen haben schnell reagiert: Sie haben Verträge mit anderen Handelspartnern geschlossen, um die Abhängigkeit vom Handelspartner Russland zu reduzieren.

Außerdem haben die europäischen Länder sich zusammengetan und viel Geld in Projekte investiert, die die Energieversorgung unabhängiger von fossilen Quellen und damit von öl- und gasfördernden Staaten machen sollen. Man spricht dabei auch von Versorgungssicherheit. Das hat funktioniert: Deutschland ist zu Beginn des Winters 2023/2024 mit vollen Gasspeichern ausgestattet gewesen.

Es besteht also kein Angebots-Engpass. Das ist eine gute Nachricht und entsprechend fallen die Großhandelspreise am Gasmarkt aktuell. Dort kaufen die Energieanbieter das Gas ein, was sie dann wiederum den Verbraucher:innen verkaufen. Ob die Tarife für die Kund:innen nun teurer oder günstiger sind, hängt auch davon ab, wann die Versorger am Energiemarkt das Gas eingekauft haben:

  • Versorger, die aktuell zu günstigeren Großhandelspreisen kaufen, können trotz steigendem CO2-Preis günstigere Tarife anbieten.
  • Versorger, die im Laufe des vergangenen Jahres größere Mengen für einen längeren Zeitraum vorab beschafft haben, müssen unter Umständen diese Preise sowie den höheren CO2-Preis an die Kund:innen weitergeben. Allgemein gehen Expert:innen davon aus, dass die Gaspreise nicht weiter steigen, sondern sich mittelfristig auf einem etwas höheren Niveau als vor dem Krieg in der Ukraine einpendeln. Das heißt: Es bleibt zwar dauerhaft teurer, weitere starke Preisanstiege sind aber eher unwahrscheinlich. Und es bedeutet deshalb auch: Es lohnt sich weiterhin sparsam mit der Energie umzugehen. Tipps zum sparsamen Heizen, mit denen Ihre Klient:innen Kosten sparen und die Umwelt und Klima schonen können, finden Sie hier.

Die Entlastungspakete entfallen – was das für Ihre Klient:innen bedeutet

Seit dem 1. Januar 2024 sind die Preisbremsen für Gas und andere Wärmequellen entfallen. Außerdem steigt die Mehrwertsteuer für die Gas-Beschaffung wieder von sieben auf 19 Prozent. Und bei Gas wurde ebenfalls bereit zum Jahresbeginn die CO2-Abgabe erhöht.

  • Die steigende Mehrwertsteuer zum 1. März sowie der gestiegene CO2-Preis betrifft erst einmal die Versorger. Es ist aber davon auszugehen, dass diese zumindest nach und nach oder teilweise die höheren Kosten an ihre Kund:innen weitergeben werden. Das heißt: Künftige Abrechnungen könnten wieder teurer werden.
  • Das gilt insbesondere, wenn Ratsuchende von den Preisbremsen profitiert haben, weil der Arbeitspreis ihres Tarifs über dem gedeckelten Betrag lag: Alles darüber übernahm für bis zu 80 Prozent des Haushaltgebrauchs des Vorjahres der Staat.

Allerdings: Zum Jahresbeginn sind die Großhandelspreise, die die Versorger selbst am Markt für Strom und Gas zahlen, weiter gesunken. Wer den Vertrag künftig wechseln will, wird im Jahr 2024 wahrscheinlich Tarife mit günstigeren Gaspreisen finden als im Jahr 2022 und 2023. Viele Anbieter haben zum Jahreswechsel eine Preissenkung angekündigt.

Anbieterwechsel – wann es sich lohnt

Aktuell bieten also viele Versorger wieder günstigere Tarife an. Außerdem gilt: Wer noch in alten, teuren Verträgen steckt, die bisher durch die Preisbremsen gedeckelt waren, muss sich unter Umständen auf ein böses Erwachen bei der Abrechnung im kommenden Jahr einstellen. Um das zu vermeiden, sollten Sie ihren Klient:innen Folgendes raten:

  • Ausschlaggebend für den Wechsel sollte der aktuelle Tarif sein: Einen Arbeitspreis, der über 10-12 Cent pro Kilowattstunde Gas und über 30-36 Cent pro Kilowattstunde Strom sollte aktuell niemand zahlen.
  • Vertragliche Arbeitspreise oberhalb der Beträge, die vormals durch die Energiepreisbremsen gedeckelt waren, können nun zu einer erheblichen Verteuerung führen. In diesem Fall ist ein Anbieter- oder Tarifwechsel ratsam.
  • Das betrifft Arbeitspreise, die teurer sind als 12 Cent pro Kilowattstunde Gas beträgt, 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme und teurer als 40 Cent pro Kilowattstunde Strom.
  • Die Arbeitspreise der Tarife eines Versorgers sollten Kund:innen auf der Webseite des Unternehmens einsehen können. Informationen zu Ihrem Tarif entnehmen Betroffene den Vertragsunterlagen oder vorherigen Rechnungen.

Bei der Suche nach einem neuen Anbieter sollten Betroffene nicht nur auf den Preis achten, sondern auch darauf, ein seriöses Unternehmen zu finden. Das erspart unter Umständen viel Ärger oder sogar finanzielle Verluste. Ihre Klient:innen sollten beim Wechsel außerdem auf folgende Details achten:

  • Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit Ihres bisherigen Vertrags
  • Aktuellere Tarifangebote des bisherigen Versorgers checken
  • Vergleichsportalen sind hilfreich. Achten sollten Ratsuchende aber darauf, ob bei besonders günstigen Angeboten ein Bonus oder eine zeitweise Ermäßigung verrechnet ist – und es deshalb nach einigen Monaten wieder teurer wird
  • Eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten ist empfehlenswert
  • Worauf es beim Anbieterwechsel außerdem zu achten gilt, erfahren Ratsuchende hier

Wie hoch sollte der Abschlag sein?

Es gibt also viele Variablen, die die Energiepreisentwicklung in Zukunft beeinflussen. Es ist allerdings keine gute Idee, die Vorauszahlungen für Heiz- und Stromkosten möglichst hoch anzusetzen.

Aus mehreren Gründen sollten Sie Ihre Klient:innen von zu hohen Abschlägen abraten:

  • In finanziellen Notlagen: Falls es finanziell einmal eng wird, können zu hohe Abschläge die Höhe des sogenannten sozialrechtlichen Bedarfs senken. Im schlimmsten Fall erhalten Hilfesuchende bei einem finanziellen Engpass dann keine Unterstützung vom Jobcenter, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf hätten.
  • Bei Abrechnung der Wärmekosten über den Mietvertrag: Vorauszahlungen sind Teil der Miete, die Mieter:innen den Vermieter:innen schulden. Wer seine Miete nicht pünktlich bezahlen kann, geht ein Kündigungsrisiko ein. Deshalb sollte die Mietzahlung inklusive Nebenkosten nicht höher sein als notwendig.
  • Bei direktem Vertrag mit einem Energie-Versorger: Versorger sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Wenn ein Unternehmen pleite gehen sollte, haben Kund:innen keinen Anspruch darauf, die Differenz zu hoher Abschläge zum Verbrauch ausgezahlt zu bekommen.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, spart am besten selbst Geld für die Nebenkostenabrechnung – schließlich gibt es endlich wieder Zinsen auf die meisten Tagesgeldkonten. Wer mit einer höheren Nachzahlung auch im kommenden Jahr rechnet, kann den Geldbetrag zum Beispiel monatlich auf einem verzinsten Tagesgeldkonto ansparen.

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Ratgeber Heizung
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Bundesgerichtshof

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.