EEG-Umlage entfällt: Soll ich meinen Stromzähler ablesen?

Stand:
Strom wird günstiger: 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde ab 1. Juli 2022. Ab dann wird keine EEG-Abgabe mehr fällig. Die Senkung müssen Versorger an ihre Kundschaft weitergeben.
Zwei Stromzähler nebeneinander

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer eine genaue Trennung in der Jahresrechnung haben möchte, kann seinen Zähler ablesen und den Stand dem Versorger mitteilen. Ratsam ist das vor allem für Menschen, die mit Strom heizen.
  • Ohne Zwischenablesung wird der Zählerstand in der Jahresrechnung geschätzt.
  • Die Versorger müssen die Preissenkung an ihre Kundschaft weitergeben, aber nicht gesondert darüber informieren.
On

Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben. Gleichzeitig dürfen sie den Arbeitspreis nicht zu diesem Datum verändern. Das schreibt das "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" vor.

Sinkt der Strompreis sofort?

Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Für Privathaushalte ändern sich die monatlichen Abschläge zunächst jedoch nicht. Die Preissenkung wird erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.

Ist eine Zwischenablesung von Zählerständen sinnvoll?

Bei Haushalten mit Haushaltsstrom ist dies nicht erforderlich, denn der Stromverbrauch verteilt sich sehr gleichmäßig über das Jahr. Eine Schätzung des Stromverbrauchs durch den Stromanbieter zur Jahresmitte reicht daher aus. Verbraucher:innen, die mit Strom heizen und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung haben, sollten hingegen eine Zwischenablesung vornehmen. Deren Stromverbrauch ist über das Jahr durch die Heizperiode ungleichmäßig verteilt, und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein. Haushalte sollten daher am 30. Juni 2022 den Zählerzwischenstand ablesen und den Wert ihrem Stromanbieter mitteilen.

Welche Informationspflicht haben Energieversorger gegenüber Kund:innen?

Über den Entfall der EEG-Umlage und die neuen Preise müssen Stromanbieter Haushalte nicht gesondert informieren. Ein Sonderkündigungsrecht, wie es sonst bei Preiserhöhungen üblich ist, gibt es ebenfalls nicht. Der Betrag, um den sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage mindert, ist in der Stromrechnung allerdings transparent auszuweisen. Bei der Grundversorgung müssen die neuen Preise auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht werden.

Wir beraten Sie bei Fragen auch gerne persönlich. Auf unserer Seite zu Beratungen finden Sie die unterschiedlichen Beratungsstellen und Themenbereiche. Alle weiteren Informationen zur Beratung finden Sie unserer allgemeinen Beratungsseite.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Fokuswoche Ziele

Auslandspraktikum während Ausbildung - jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung: Wie geht das? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.