Verträge an der Haustür: Das sind Ihre Rechte

Stand:
Bei Haustürgeschäften versuchen Vertreter:innen den Überraschungseffekt zu nutzen. Lassen Sie sich daher nicht überrumpeln. Unterschreiben Sie doch einen Vertrag, können Sie diesen mindestens 14 Tage lang widerrufen.
Haustür Vertreter

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Ihnen jemand an der Wohnungs- oder Haustür etwas verkaufen möchte, lassen Sie sich nichts aufschwatzen.
  • Haben Sie grundsätzlich Interesse an dem Angebot, nehmen Sie sich Zeit, es zu prüfen und mit anderen zu vergleichen.
  • Unterschreiben Sie doch etwas, können Sie mit dem Widerrufsrecht ohne großen Aufwand aus dem Vertrag wieder heraus kommen.
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Vorsicht: Vertreter:innen nutzen Sprachmängel oft aus

Wenn jemand an der Wohnungstür klingelt und einen Vertrag abschließen möchte, sollten Sie vorsichtig sein. Denn an der Haustür haben Sie keine Möglichkeit, Vertragsangebote zu vergleichen. Was soweit ganz generell gilt, betrifft besonders Menschen mit Sprachschwierigkeiten. Einige Vertreter:innen nutzen die Probleme schamlos aus und besuchen zum Beispiel gezielt Flüchtlingsunterkünfte.

An folgende Grundregeln sollten Sie sich in solchen Situationen halten:

➨ Lassen Sie niemals einen Vertreter in die Wohnung / die Flüchtlingsunterkunft!
➨ Bezahlen Sie niemals per Vorkasse!
➨ Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen!
➨ Wenn Sie unsicher sind, unterschreiben Sie lieber nicht!

Wie ist die Rechtslage bei Haustürgeschäften?

Haben Sie doch einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, ist der Vertrag zwar wirksam. Sie können ihn aber in aller Regel widerrufen. Durch einen Widerruf sind Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden. Dafür haben Sie grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit.

Haben Sie allerdings ein Produkt gekauft, so beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die Ware geliefert wurde. Wurden Sie über Ihr Recht zum Widerruf nicht informiert, haben Sie sogar 12 Monate und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Sie müssen den Widerruf gegenüber dem Vertragspartner erklären. Schreiben Sie also am besten einen Brief oder eine E-Mail an die Firma, von der Sie die Ware oder Dienstleistung bekommen sollen. Aus Beweisgründen empfehlen die Verbraucherzentralen den Versand als Einschreiben. Schreiben Sie, dass Sie den Vertrag widerrufen. Nicht ausreichend ist es, die Ware einfach zurückzusenden. Warum Sie den Vertrag widerrufen, müssen Sie aber nicht begründen.

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Hand mit Euroscheinen

Falsche Versprechen, irreführende Angabe - Es kann Schadensersatz geben!

Sind Sie durch ein Angebot getäuscht worden und haben durch falsche Versprechungen eine Ware erworben, die die angepriesenen Voraussetzungen gar nicht hatte? Haben Sie versehentlich eine gefälschte Ware erworben in der Annahme, es würde sich hier um ein Originalprodukt handeln?

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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