Sammelklage wegen Amazon Prime Video: "Nein" zu höherer Werbequote

Stand: 14. September 2026

Amazon hatte im Februar die Werbequote für Prime Video einseitig erhöht und einige Funktionen gestrichen. Nur gegen eine monatliche Zahlung von 2,99 Euro können Kund:innen den Vertrag mit der bisherigen Werbequote weiterführen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das für unzulässig und klagte. Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime Video hatte, konnte sich an der Sammelklage beteiligen. Die Frist zur Anmeldung ist am 9. Juni 2026 abgelaufen.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Pro Einzelfall geht es um etwa 36 Euro auf ein Jahr gerechnet. Der Betrag erhöht sich bei einer Verfahrensdauer von vermutlich mehreren Jahren.
  • Das Bayerische Oberste Landgericht hat die Sammelklage am 17. Juli 2026 in I. Instanz abgewiesen.
  • Doch der Streit geht weiter: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Revision eingelegt und zieht vor dem Bundesgerichtshof. 

"Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", erklärt Michael Hummel, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, den Grund für die Klage. Amazon hätte seine Kund:innen vorher fragen müssen. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits am 15. März 2024 auf Unterlassung in dieser Sache gegen Amazon Digital Germany GmbH geklagt.

Alle Infos zur Klage sowie regelmäßige Updates gibt es hier: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn

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