E.ON-Schlussrechnung zu spät bekommen: So beantragen Sie eine Erstattung

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Wer nach einem Wechsel des Stromanbieters zu lange auf die E.ON-Schlussrechnung wartet, hat Anspruch auf eine Erstattung. Ein Vergleich mit den Verbraucherzentralen regelt jetzt klare Fristen und Beträge.
Die Firmenzentrale des Energieanbieter E.ON mit dem Logo

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer nach einem E.ON-Wechsel mehr als sechs Wochen auf die Schlussrechnung wartet, kann Anspruch auf eine Erstattung von bis zu 60 Euro haben.
  • Die Erstattung wird nicht automatisch ausgezahlt – Betroffene müssen selbst aktiv werden.
  • Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 20. März 2024.
  • E.ON muss nach der Meldung innerhalb von 14 Tagen eine Schlussrechnung ausstellen.
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Was steckt hinter dem Vergleich zwischen E.ON und den Verbraucherzentralen?

Jahrelang gingen bei den Verbraucherzentralen fortlaufend dieselben Beschwerden ein: E.ON schickt nach einem Anbieterwechsel die Schlussrechnung nicht rechtzeitig – obwohl das Gesetz eine Frist von sechs Wochen vorschreibt. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte dagegen und bekam recht. Trotzdem hörten die Beschwerden nicht auf. Deshalb leitete die Verbraucherzentrale ein Ordnungsmittelverfahren ein – woraufhin E.ON das Gespräch suchte. 

Das Ergebnis: ein verbindlicher Vergleich mit klaren Regeln und Entschädigungen für Betroffene. 

Welche Entschädigung steht mir laut Vergleich mit E.ON zu? 

Für Verträge, die ab dem 1. Mai 2026 enden, gilt:

  • Mussten Sie mehr als sechs Wochen auf Ihre Schlussrechnung warten, stehen Ihnen 15 Euro Erstattung zu.
  • Weist die Schlussrechnung ein Guthaben von mehr als 500 Euro aus, erhöht sich die Entschädigung auf 30 Euro.
Entschädigung E.ON für Verträge am dem 1. Mai 2026

Für Verträge, die zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026 endeten, gilt:

  • Endete Ihr Vertrag in diesem Zeitraum und haben Sie sich bis zum 30. April 2026 bei der Verbraucherzentrale beschwert oder beraten lassen, erhalten Sie 15 Euro. Vorausgesetzt, Ihre Schlussrechnung weist eine Nachzahlung oder ein Guthaben von höchstens 500 Euro aus.
  • Liegt das Guthaben laut Schlussrechnung über 500 Euro, stehen Ihnen 30 Euro zu – eine vorherige Beschwerde bei der Verbraucherzentrale ist dafür nicht erforderlich.
  • Können Sie nachweisen, dass Sie sich bis zum 30. April 2026 kostenpflichtig von der Verbraucherzentrale haben beraten lassen, kommen noch einmal 30 Euro hinzu.
  • Liegt das Guthaben laut Schlussrechnung über 500 Euro und haben Sie keinen Nachweis einer kostenpflichtigen Beratung, stehen Ihnen 30 Euro zu.
  • Liegt das Guthaben über 500 Euro und können Sie eine kostenpflichtige Beratung nachweisen, erhalten Sie insgesamt 60 Euro.
  • Haben Sie sich weder beschwert noch beraten lassen und liegt Ihr Guthaben nicht über 500 Euro, können Sie auf Grundlage des Vergleichs keine Erstattung beantragen.
Entschädigung E.ON für Verträge bis 30.4.2026

Hinweis: Alle Informationen aus diesen Grafiken sind auch im Artikeltext zu finden.  

Was müssen betroffene Kund:innen von E.ON jetzt tun? 

Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgezahlt. Betroffene müssen selbst aktiv werden. Füllen Sie dazu das Kontaktformular von E.ON aus. Sobald Sie das Formular vollständig ausgefüllt abgeschickt haben, muss E.ON in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Schlussrechnung erstellen.

Ein eventuelles Guthaben zahlt das Unternehmen innerhalb von weiteren zwei Wochen aus. Nur in eng definierten Ausnahmefällen darf E.ON von diesen Fristen abweichen.

Habe ich einen Anspruch aus dem Vergleich mit E.ON? 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.