Co Living: von WG bis Co-Housing oder Collaborative Living

Stand:
Co-Living: In Zeiten großer Wohnungsnot und explodierender Miet- und Baupreise kann geteilter Wohnraum Abhilfe schaffen. Wir erklären Shared Living-Modelle von Senioren-WGs bis zu Co-Housing oder Collaborative Living.
Vier Senioren sitzen in einem Gemeinschaftsraum

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Wohnkonzept Co Living beschreibt gemeinschaftliches Wohnen auf Zeit.
  • Dabei gibt es ganz verschiedene Wohn-Modelle, bei dem unterschiedlich viel Wohnraum geteilt wird (z.B. Co-Housing oder Collaborative Living).
  • Shared Living-Wohnkonzepte schaffen bezahlbaren Wohnraum. Zudem können sich Bewohnende besser gegenseitig unterstützen und sozialen Anschluss finden.
  • Wir zeigen, worauf Sie beim Online-Buchen von Co Living-Angeboten achten sollten.
On

„Co Living“ oder auch „Shared Living“ Wohnkonzepte stehen für gemeinschaftliches Wohnen auf Zeit und ist vor allem in urbanen Räumen zu finden. Das „Co“ steht für den englischen Begriff Community (deutsch: Gemeinschaft).

Co Living: Welche Wohn-Modelle mit gemeinschaftlichem Wohnraum gibt es?

Klassische Wohngemeinschaft (WG)

Wer denkt, die klassische WG sei nur etwas für Studierende und junge Erwachsene, kennt nicht die ganze Wahrheit. Auch sogenannte Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
Neben der gegenseitigen Unterstützung wird hier vor allem der soziale Anschluss geschätzt, woran es in der Hektik und Anonymität der (Groß-)Stadt ansonsten oftmals mangelt. 

In Betracht kommt eine Wohngemeinschaft insbesondere auch für alleinstehende ältere Menschen, die nicht auf die Unterstützung oder den Kontakt zur eigenen Familie zurückgreifen können.

WGs für ältere Menschen werden zum Teil von spezialisierten Anbietenden ins Leben gerufen, oftmals in Verbindung mit einem Pflegedienst. Die klassische WG finden Sie in der Regel über spezielle Online-Portale, die Wohnungssuchende in Kontakt bringen.
 
Rechtlich handelt es sich bei der klassischen WG um ein Mietverhältnis. Die Kosten ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag. Kläre Sie im Vorfeld, wer die Hauptmiete im Vertrag übernimmt und wie das Mietverhältnis im Falle eines Auszuges einer Partei weitergehen soll.

Privatpension / Couchsurfing /Flatsharing (Kurzvermietung)

Einige der größeren Online-Portale im Bereich der Kurzvermietung von Wohnraum stehen in der Kritik, die Wohnungsnot für regulären Mietraum zu verschlimmern. In einigen europäischen Großstädten ist die regelmäßige Vermietung der Wohnung als Ferienapartment deswegen sogar verboten.

Das Prinzip der Kurzvermietung: Wer ein freies Extrazimmer oder sogar eine ungenutzte Wohnung hat, stellt diese Räumlichkeiten zeitlich begrenzt gegen ein Entgelt zur Verfügung. Privatpensionen, Couchsurfing oder Flatsharing sind also auf einen kurzen Zeitraum angelegt, der in der Regel wenige Tage umfasst. Damit richtet sich die Kurzvermietung von Wohnraum vor allem an Reisende.

Beim Couchsurfing wird lediglich für 1-2 Nächte ein Schlafplatz, etwa eine ausziehbare Couch, zur Verfügung gestellt – oftmals umsonst oder gegen eine kleine Spende. Hierbei steht der soziale Aspekt im Vordergrund. Wer auf diese Art Gäste empfängt, trifft unweigerlich interessante Menschen aus aller Welt.
Aber Achtung: Bei rein privaten Couchsurfing-Angeboten sind immer wieder schwarze Schafe zu finden. Eine Kontrolle der Wohnraum-Anbietenden findet nicht statt. So werden immer wieder Fälle von Diebstahl, sexuellen Übergriffen oder heimliches Filmen durch Couchsurfing-Hosts (Einladende) gemeldet. Auf der anderen Seite kommt es auch immer mal wieder vor, dass randalierende Partygäste einziehen und Schäden in der Wohnung hinterlassen.

Gut zu wissen!

Wenn Sie eine Wohnung mieten, können Sie diese nicht einfach Dritten überlassen. Klären Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin, ob eine sogenannte Untervermietung zulässig ist. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Wohnung gekündigt werden kann.

 

Wildcampen

Der neuste Trend dürfte jedoch vor allem Wandernde und Radreisende freuen: Während in einigen nordeuropäischen Ländern das Wildcampen zu den Grundrechten gehört, ist dies in Deutschland in aller Regel verboten.

Mittlerweile gibt es jedoch Plattformen, über die Privatpersonen ein Stück ihres Privatgrundstücks (zum Beispiel ihren Garten) zur Verfügung stellen, damit dort Menschen die Nacht im Zelt verbringen können. Einige Landwirte stellen zum Beispiel auch (kostenlos) Flächen für Wohnmobile zur Verfügung, um Reisenden einen Urlaub direkt in der Natur zu ermöglichen. Die Abwicklung erfolgt online – zum Teil auch kontaktlos.

Sharing-Living Wohnanlagen

Während Wohngemeinschaften (WG) und Bed & Breakfast (Abkürzung: B&B) den meisten geläufig sind, werden in immer mehr deutschen Städten alternative Co Living Wohnkonzepte vorangetrieben, die (noch) weniger Bekanntheit genießen. Diese bieten sowohl finanzielle als auch soziale Vorteile. Neben der Schaffung bezahlbaren Wohnraums entstehen soziale Strukturen, die der zunehmenden Anonymität deutscher Großstädte entgegenwirken können. Durch gemeinsame Wohnflächen entsteht Kontakt zwischen den Bewohnenden, wie dies in klassischen Wohnmodellen oft nicht der Fall ist. 

Ob Cluster-Wohnungen, Co-Housing oder Collaborative Living – wir klären über den Wohnraum der Zukunft auf.

  1. Co-Housing
    Co-Housing könnte als „Dorf in der Stadt“ beschrieben werden. In einem Wohnkomplex verfügen Sie über eine vollwertig ausgestattete, individuelle Wohnung. Zusätzlich gibt es jedoch umfangreiche Gemeinschaftsflächen, wie zum Beispiel ein Gemeinschaftshaus, Büros oder Spielplätze, auf denen das soziale Leben stattfindet.
    Dieses Konzept gewährt ein hohes Maß an Privatsphäre, die Nachbarschaft ist jedoch in der Regel stark vernetzt. 
  2. Cluster-Wohnungen
    Wenn Sie in einer Cluster-Wohnung leben, verfügen Sie über eigene Räume, die jedoch auf das nötigste reduziert sind. Klassisch wäre neben dem privaten Schlafbereich ein Wohnbereich mit kleiner Teeküche und einem eigenem Bad. Der individuelle Bereich ist dabei unmittelbar an einen Gemeinschaftsbereich angeschlossen, der zumindest aus einer großen Küche und einem gemeinsamen Wohnzimmer besteht. Daneben kann es weitere Gemeinschaftsflächen geben, etwa einen Balkon oder einen Garten.
    Der private Bereich nimmt gegenüber der klassischen Mietwohnung damit einen deutlich geringeren Anteil der Wohnfläche ein. 
  3. Collaborative Living
    Noch einen Schritt weiter geht das „Collaborative Living“. Der individuelle Wohnraum ist dabei auf das absolut Notwendige reduziert. Gemeinschaftseinrichtungen dienen der Befriedigung aller übrigen Bedürfnisse. So ersetzt beispielsweise das Café im Quartier das Wohnzimmer oder Co-Workingspaces das Homeoffice. Das Wellnesscenter ergänzt das eigene funktionsorientierte Bad. Zum Teil besteht die Möglichkeit, zusätzliche Räumlichkeiten anzumieten, wie etwa ein Gästezimmer.
    Wenn Sie hier einziehen, treten Sie unweigerlich in engen Kontakt mit anderen Menschen und sind Teil einer Gemeinschaft. Sozialer Anschluss ist garantiert. 

    Alternative Wohn-Projekte dieser Art werden oftmals von Unternehmen in Austausch mit den zukünftigen Bewohnenden realisiert und sind dadurch bestmöglich an deren konkrete Bedürfnisse angepasst. Vielfach kaufen sie sich mit einer Einmalzahlung ein und zahlen danach eine stark reduzierte Miete. Zum Teil handelt es sich auch um Sozialwohnungen oder die Miete variiert je nach Einkommen. Darüber hinaus schließen sich auch Einzelne zu Baugruppen zusammen und errichten einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnkomplex, der durch Gemeinschaftsflächen und -räume mehr Miteinander ermöglicht.  
  4. Wohnungstausch 
    Insbesondere für den Urlaub beliebt ist auch das Tauschen von Wohnung oder Haus. Hier werden für den vereinbarten Zeitraum die jeweiligen Räumlichkeiten getauscht. Kosten entstehen für die Tauschparteien nicht.
    Nicht nur Wohnraum eignet sich zum Teilen. So gibt es auch immer mehr Gemeinschaftsgärten und Flächen, wo gemeinsam Obst und Gemüse angebaut oder eine Blumenwiese angelegt werden kann.

Was ist beim Online-Buchen von Co Living-Angeboten zu beachten?

Online gibt es diverse Anbietende, die verschiedenste Unterkünfte  aus aller Welt in ihrem Repertoire haben. Auf diese Punkte sollten Sie bei der Online-Buchung von Shared Living Angeboten achten:

  1. Mit wem schließen Sie den Vertrag?
    Sie schließen den Vertrag nicht mit dem Online-Portal, sondern stets mit den Gastgebenden. Aus diesem Grund müssen Sie sich bei Problemen mit den Gastgebenden auseinandersetzen. Dies ist in den AGB der Portale klar festgelegt, wird jedoch auf der Webseite oft nicht deutlich genug dargestellt. Darüber hinaus versuchen die Online-Portale für Wohnraum, die eigene Haftung so weit wie möglich auszuschließen.
  2. Was sollten Sie bei Co Living außerhalb der EU beachten?
    Wenn es sich um ein Co Living Angebot handelt, welches außerhalb der EU liegt, sollten Sie bedenken, dass außerhalb der EU nicht das verbraucherfreundliche EU-Recht gilt.
  3. Wie verhalten Sie sich bei Problemen?Im Fall der Fälle gilt: Bei Problemen können Sie sich an den Kundenservice des Portals wenden, das kulanterweise in einzelnen Fällen Abhilfe leistet. Einen Anspruch darauf haben Sie allerdings nur, wenn sich die Plattform selbst - etwa in den AGB - hierzu verpflichtet. Sie sollten sich daher nicht in falscher Sicherheit wiegen, weil Sie bei einem der großen Portale gebucht haben. Prüfen Sie vor der Buchung, welche Rechte Sie bei der konkreten Online-Plattform für Wohnraum haben. 

    Tipp! 
    Informieren Sie sich im Vorfeld über die verschiedenen Co Living Modelle und was für Sie persönlich in Frage kommt. Soll es etwas Kurzfristiges für den Urlaub sein oder suchen Sie eine langfristige und nachhaltige Alternative? Welche Kosten kommen im jeweiligen Modell auf Sie zu und mit wem schließen Sie den Vertrag?
  4. Was kostet die geteilte Unterkunft?
    Die Kosten sind abhängig vom jeweiligen Shared Living Wohn-Modell und individuell mit den Vermietenden vertraglich zu vereinbaren. Achten Sie bei der Auswahl auch darauf, ob Ihre Vertragspartei als Privatperson auftritt oder sich ein Unternehmer hinter dem Angebot verbirgt.
    Vielfach fällt zusätzlich zum zunächst angezeigten Preis eine Service-Gebühr oder Reinigungsgebühr an, manchmal ist auch eine Kurtaxe zu entrichten. Spätestens mit Finalisieren der Buchung muss Ihnen der Gesamtpreis inklusive aller Gebühren angezeigt werden.

    Achtung: Sehen Sie unbedingt davon ab, außerhalb der Plattform Geld zu überweisen, etwa weil die Gastgebende meinen, sie können so einen günstigeren Preis anbieten. Damit erlischt jeglicher Schutz, den die Plattform für Wohn-Sharing Ihnen unter Umständen bietet - und es besteht die Gefahr, dass Ihr Geld weg ist.

Tipp!

Achten Sie neben den allgemeinen Vertragsbedingungen auch auf die Datenschutzbedingungen.
So gibt es etwa Klauseln in Verträgen, dass Bilder, die im Rahmen einer Bewertung auf einem Vermittlungsportal hochgeladen werden, den Anbietenden zugleich eine kostenlose Lizenz an der Nutzung der Bilder erlauben. 

 

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.