Was bedeuten die Kosmetiksiegel?

Stand:
Für Kosmetikprodukte gibt es viele verschiedene Siegel, die von den Kosmetikunternehmen mehr fordern als der Gesetzgeber. Die gängigsten stellen wir hier vor.
Frau mit Kosmetiktiegel
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Siegel für Kosmetikprodukte gibt es mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • tierversuchsfreie und vegane Kosmetik
  • Naturkosmetik und Biokosmetik
  • faire Kosmetik
  • Kosmetik für Allergiker

Kosmetiksiegel mit dem Schwerpunkt Tierschutz oder vegane Kosmetik

Leaping Bunny

Logo Leaping BunnyVerschiedene amerikanische und kanadische Tierschutzorganisationen schufen gemeinsam dieses Tierschutzlabel, das mit "Cruelty Free International" kooperiert. Weder fertige Rezepturen noch einzelne Inhaltsstoffe dürfen von einem Unternehmen an Tieren getestet werden. Es darf Tierversuche auch nicht in Auftrag geben oder sich daran beteiligen. Das Kosmetikunternehmen selbst legt den Stichtag fest, ab dem es keine Tierversuche mehr durchgeführt hat und durchführen wird.

Das Kosmetikunternehmen muss sich von seinen Lieferanten fortlaufend schriftlich bestätigen lassen, dass Hersteller oder Lieferanten die Kriterien des Leaping Bunny Standars erfüllen. Leaping Bunny stellt eine englischsprachige Produktsuche zur Verfügung.

Das Vegan-Label der Vegan Society

Vegan-Label der Vegan SocietyDas Vegan-Label der Vegan Society verbietet generell die Verwendung von Inhaltsstoffen, die von lebenden oder toten Tieren stammen – egal, ob es sich um Wirbeltiere handelt oder nicht. Außerdem sind Tierversuche in der Entwicklung und Herstellung von Produkten verboten. Auch einzelne Inhaltsstoffe dürfen weder vom Unternehmen selbst noch in dessen Auftrag an Tieren getestet werden. Ein Stichtag, ab wann das Tierversuchsverbot gilt, und die Form der Nachweise für die Tierversuchsfreiheit werden auf der Website der Vegan Society nicht genannt.

Tierversuche für Kosmetik sind gesetzlich verboten – sind die Siegel strenger?

Die europäische Kosmetikverordnung verbietet seit März 2013 den Verkauf von Kosmetikprodukten in der EU, deren Bestandteile oder deren Zusammensetzung zur Einhaltung der europäischen Kosmetikverordnung in Tierversuchen getestet wurden. Es ist auch nicht erlaubt, das fertige Kosmetikprodukt an Tieren zu testen. Die EU-Kommission kann aber in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren.

Kosmetikinhaltsstoffe, die auch in anderen Produkten verwendet werden, können noch zu anderen Zwecken als zur Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung an Tieren getestet werden.

Kosmetiksiegel mit dem Schwerpunkt Naturkosmetik

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Naturkosmetiksiegeln. Wir stellen hier die beiden in Deutschland am häufigsten anzutreffenden Siegel auf Kosmetikprodukten vor:

Der COSMOS-Standard

Die europäischen Naturkosmetiksiegel BDIH, Ecocert, Cosmebio, ICEA und Soil Association haben den gemeinsamen internationalen Naturkosmetikstandard COSMOS entwickelt. Auf Naturkosmetikprodukten findet man oft zusätzlich zu den genannten Siegeln die Bezeichnung "COSMOS Natural" für Naturkosmetik oder "COSMOS Organic" für Naturkosmetik in Bioqualität. Mindestens 95 Prozent der pflanzlichen oder tierischen Rohstoffe im Produkt müssen aus biologischer Landwirtschaft stammen.

Die Anforderungen des Siegels sind in Bezug auf die Zahl der verbotenen Stoffe umfangreicher als die der EU-Kosmetik-Verordnung: Chemisch-synthetischen Stoffe wie Paraffine und Erdölprodukte, Silikone, PEG (Polyethylenglykole), synthetische Duftstoffe oder organisch-synthetische Lichtschutzfilter und Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden.

Ausnahme: Einige chemisch hergestellte, Konservierungsmittel, die auch natürlich vorkommen, sind zugelassen. Einige chemisch hergestellte anorganische Farbpigmente sind ebenfalls erlaubt.

Inhaltsstoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs dürfen nur durch bestimmte chemische Reaktionen verändert werden.

Gentechnisch veränderte Organismen oder deren Bestandteile dürfen weder als Inhaltsstoffe noch zur Herstellung von Inhaltsstoffen verwendet werden.

Tierische Inhaltsstoffe dürfen nicht verwendet werden, wenn sie Bestandteil des Tieres sind oder die Tötung des Tieres erfordern. Inhaltsstoffe, die von Tieren produziert werden, wie z.B. Honig, sind erlaubt. 

Das NATRUE-Siegel

NaTrue-SiegelDas NATRUE-Siegel wurde von Naturkosmetikherstellern entwickelt.

  • Die Produkte müssen überwiegend aus Naturstoffen – also Stoffen pflanzlicher, tierischer oder mineralischer Herkunft bestehen. Der Einsatz naturnaher Stoffe, die durch chemische Reaktionen aus Naturstoffen gewonnen werden, ist durch die Richtlinien auf einen geringen Anteil beschränkt.
  • Chemisch-synthetischen Stoffe sind dagegen verboten. Paraffine und Erdölprodukte, Silikone, PEG (Polyethylenglykole), synthetische Duftstoffe oder organisch-synthetische Lichtschutzfilter und Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden. Ausnahme: Einige chemisch hergestellte Konservierungsmittel, die auch natürlich vorkommen, sind zugelassen. Einige chemisch hergestellte anorganische Farbpigmente sind ebenfalls erlaubt. Inhaltsstoffe aus genetisch veränderten Organismen sind verboten, aber gentechnisch hergestellte Enzyme sind zur Produktion von Inhaltsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Das NATRUE-Siegel unterscheidet zwischen "Naturkosmetik" und "Biokosmetik". Bei Biokosmetik müssen 95 Prozent der Naturstoffe bzw. naturnahen Stoffe aus biologischer Landwirtschaft oder Wildsammlung stammen. Verbraucher können online in der Produktdatenbank von NATRUE nachsehen, ob ein Produkt als Naturkosmetik oder Biokosmetikeingestuft ist.
  • NATRUE erweitert das in der EU geltende Tierversuchsverbot für Kosmetikprodukte auch auf Länder außerhalb der EU. Rohstoffe von toten Wirbeltieren wie Nerzöl sind verboten. Rohstoffe von lebenden Tieren oder von toten Insekten wie Karminrot aus Cochenilleläusen sind erlaubt.

Kosmetiksiegel mit dem Schwerpunkt fairer Handel

Viele Kosmetikrohstoffe wie beispielsweise Palmöl, Kokosöl, Jojobaöl, Kakaobutter oder Sheabutter kommen aus Asien, Afrika und Lateinamerika. Die faire Zusammenarbeit mit den Erzeugern kann Probleme wie Dumpinglöhne und schlechte Arbeitsbedingungen lösen.

Das Fairtrade-Siegel für Kosmetik

Fairtrade-SiegelFairtrade kennzeichnet Waren, die aus fairem Handel stammen und bei deren Herstellung bestimmte soziale, ökologische und ökonomische Kriterien eingehalten wurden.

  • Alle Inhaltsstoffe eines Kosmetikproduktes, die es als Fair-Trade-Rohstoffe gibt, müssen auch aus fairem Handel stammen.
  • Für Produkte, die auf der Haut bleiben wie Cremes und Lotionen, müssen mindestens 5 Prozent der Inhaltsstoffe aus fairem Handel stammen. Bei abwaschbaren Produkten wie Duschgel sind es wegen des höheren Wasseranteils nur 2 Prozent.
  • Das Fairtrade-Siegel auf Kosmetik- und Pflegeprodukten darf nur in Kombination mit dem Hinweis "mit Fairtrade-Zutaten" erscheinen. Es muss außerdem angegeben werden, wie viel Prozent und welche der Inhaltsstoffe Fairtrade-zertifiziert sind.

Siegel mit dem Schwerpunkt Allergie

Der Deutscher Allergie- und Asthmabund

Deutsche Allergie- und Asthmabund LabelDer Deutsche Allergie- und Asthmabund vergibt sein Label an Produkte, die weder Inhaltsstoffe mit hohem allergenem Potential noch Inhaltsstoffe enthalten, die stark irritierende Eigenschaften zeigen und bei sensibler Haut Beschwerden hervorrufen können. Die Labelvergabe basiert auf der Bewertung der Inhaltsstoffe. Außerdem testen Menschen mit einer Allergie, Asthma oder Neurodermitis freiwillig das Produkt. Von diesen müssen 80 Prozent die Hautverträglichkeit mindestens mit "gut" bewerten.

Die Rezeptur muss frei sein von folgenden Stoffen:

  • Duftstoffen, Aromastoffen, ätherischen Ölen
  • Konservierungsstoffen, die als Kontaktallergene bekannt sind
  • Farbstoffen, die als Kontaktallergene bekannt sind
  • weiteren Inhaltsstoffen, die als Kontaktallergene bekannt sind wie Lanolin (Wollfett)
  • Inhaltsstoffen, die bereits in geringen Mengen zu Irritationen der Schleimhäute, Augen oder Haut führen können.

Chemisch-synthetische Inhaltsstoffe sind aber - anders als bei Naturkosmetik - erlaubt, es sei denn, es handelt sich um bekannte Allergene oder irritierende Substanzen.

Eine Frau steht vor dem Supermarktregal, hält eine Verpackung in der Hand und schaut sie sich an.

Label, Siegel, Prüfzeichen

Es gibt sie in großer Zahl und in diversen Produktbereichen. Manche sind aussagekräftig, viele aber auch nicht. Wir erläutern die wichtigsten Beispiele.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.