Greenwashing erkennen: So entlarven Sie falsche Öko-Versprechen

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Wirklich nachhaltig oder nur grün gefärbt? Die Verbraucherzentralen zeigen Ihnen die häufigsten Tricks der Unternehmen, damit Sie beim Einkauf nicht auf falsche Versprechen hereinfallen. Erfahren Sie, warum pauschale Werbebegriffe bald verboten sind und wie Sie echte Nachhaltigkeit erkennen.
Ein Einwegbecher Kaffee steht auf dem Tisch in einem mit Pflanzen grün gestaltetem Cafe

Das Wichtigste in Kürze:

  • Greenwashing verleiht Unternehmen ein grünes Image durch Werbung, ohne dass greifbare ökologische Vorteile oder Nachweise dahinterstehen.
  • Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ ohne konkreten Nachweis werden EU-weit verboten. Ab September 2026 dürfen Produkte nicht mehr als „klimaneutral“ beworben werden, wenn dies nur auf CO2-Kompensation (CO2-Zertifikaten) beruht.
  • Nachhaltigkeitslabels sind künftig nur noch zulässig, wenn sie auf unabhängigen Zertifizierungssystemen oder staatlichen Stellen basieren. Geprüfte und transparente Nachhaltigkeitssiegel finden Sie auf dem Portal „Siegelklarheit".
  • Transparenzpflicht: Unternehmen müssen Umweltversprechen wissenschaftlich belegen und die Beweise für Sie (z. B. per QR-Code) zugänglich machen.
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Was ist Greenwashing?

Von Greenwashing spricht man, wenn ein Unternehmen sich und seinen Produkten durch PR und Marketing ein grünes Image verleiht, ohne seine Umweltauswirkungen nachweislich zu verbessern.

Unternehmen erfinden dafür zum Beispiel eigene Siegel, deren Kriterien sie selbst festlegen und die nicht unabhängig geprüft werden. Oft bewerben sie ihre Produkte mit allgemeinen Umweltaussagen wie umweltfreundlich, biologisch abbaubar oder klimaneutral, die bisher kaum geschützt waren und nicht bewiesen werden mussten.

Warum Unternehmen auf Greenwashing setzen

Greenwashing bietet Firmen massive wirtschaftliche Vorteile gegenüber echter, kostspieliger Nachhaltigkeit:

  • Wettbewerbsvorteil durch Image: Ein „gutes Gewissen“ verkauft sich besser.
  • Kostenersparnis: Die Kommunikation anzupassen ist billiger als die Umstellung der Produktion.
  • Höhere Preise: Für vermeintliche Öko-Produkte zahlen Verbraucher:innen bereitwillig mehr.
  • Politischer Schutz: Scheinbare Freiwilligkeit soll staatliche Verbote verhindern.

Die Kehrseite: Schaden für Klima und Geldbeutel

Für Umwelt und Verbraucher:innen ist Greenwashing fatal. Da es nicht zu echten Verbesserungen kommt, bleiben die Umweltauswirkungen unverändert. Und Verbraucher:innen, die nachhaltigere, ökologischere Produkte kaufen möchten, können mangels Information oft nicht beurteilen, ob sie nur mehr zahlen oder ob ihre Kaufentscheidung wirklich den gewünschten positiven Effekt hat. Am Ende verlieren Verbraucher:innen, die sich getäuscht fühlen, möglicherweise auch das Vertrauen in fundierte Öko-Siegel.

Neue Gesetze gegen Greenwashing: Was sich 2026 ändert

Bisher konnten Unternehmen ihre Produkte fast ungehindert mit grünen Schlagworten schmücken. Damit ist bald Schluss: Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) zieht klare Grenzen.

Der Zeitplan zur Umsetzung

  • 27. März 2024: Die Richtlinie ist auf EU-Ebene in Kraft getreten.
  • 27. März 2026: Bis zu diesem Datum müssen alle EU-Mitgliedstaaten (auch Deutschland) die Regeln in nationales Recht überführt haben.
  • 27. September 2026: Ab diesem Tag greifen die Verbote verbindlich. Unternehmen müssen ihre Werbung bis dahin angepasst haben.

Die „Schwarze Liste“: Diese Werbetricks sind bald verboten

Die neue Regelung erweitert die Liste der unlauteren Geschäftspraktiken. Folgende Punkte sind künftig untersagt:

  • Allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg: Begriffe wie „grün“, „naturfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht mehr ohne den Nachweis einer „hervorragenden Umweltleistung“ (z. B. durch das EU-Umweltzeichen oder den Blauen Engel) verwendet werden.
  • Werbung mit Kompensation: Aussagen, ein Produkt habe „neutrale“ oder „positive“ Auswirkungen auf das Klima, sind verboten, wenn dies lediglich durch das Pflanzen von Bäumen oder den Kauf von CO2-Zertifikaten (außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette) erreicht wird.
  • Irrelevante Vorteile: Es darf nicht mehr mit Eigenschaften geworben werden, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. „frei von Substanz X“, wenn diese EU-weit bereits verboten ist).
  • Verschleierte Haltbarkeit: Praktiken, die die Lebensdauer eines Produkts künstlich einschränken oder Reparaturen erschweren, müssen offengelegt werden.

Checkliste: So prüfen Sie Nachhaltigkeitsversprechen

Trotz strengerer Gesetze lohnt sich ein kritischer Blick. Nutzen Sie diese Strategie beim Einkauf:

  • Prüfen Sie den Bezugspunkt: Bezieht sich „schadstoffgeprüft“ auf die ganze Matratze oder nur auf den Bezug?
  • Suchen Sie den Nachweis: Seriöse Anbieter verlinken ab 2026 direkt auf die Belege ihrer Aussagen, z. B. auf eine Prüfbescheinigung mit Kontaktdaten des Prüfinstituts. Fehlt dieser Hinweis, ist Vorsicht geboten.
  • Hinterfragen Sie Eigen-Labels: Wirkt ein Siegel wie ein „Haus-Logo“ der Firma? Ab 2026 müssen diese durch unabhängige Dritte zertifiziert sein.

Wichtig für Sie: Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Verbrauchertäuschung. Die Verbraucherzentralen nutzen die neuen Gesetze, um irreführende Unternehmen noch effektiver abzumahnen. Auf dem Portal „Siegelklarheit“ finden Sie die Bewertung von Nachhaltigkeitssiegeln, die auf einem Zertifizierungssystem basieren, für unterschiedliche Produktbereiche wie zum Beispiel Kleidung, Waschmittel oder Papier.

FAQ: Häufige Fragen zur neuen Greenwashing-Richtlinie

Dürfen Produkte ab 2026 gar nicht mehr als „klimaneutral“ beworben werden?

Doch, aber nur, wenn die Klimaneutralität durch tatsächliche Emissionsreduzierungen im eigenen Produktionsprozess erreicht wird. Ein reiner Freikauf durch Zertifikate reicht für diese Werbung auf Produktebene nicht mehr aus.

Was passiert, wenn Unternehmen gegen die neuen Regeln verstoßen?

Verstöße gelten als Wettbewerbsverstoß und können direkt abgemahnt werden. Zudem drohen empfindliche Bußgelder – in schweren Fällen bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens.

Gilt das Verbot auch für bestehende Produkte im Regal?

Ja. Ab dem Stichtag im September 2026 muss die kommerzielle Kommunikation angepasst sein. Es gibt derzeit keine generelle Übergangsfrist für bereits produzierte Verpackungen, wobei dies in Deutschland noch final diskutiert wird.

 

Gelten die neuen Regeln auch zu Aussagen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit?

Ja. Auch Aussagen zur Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten müssen wahr sein. In Zukunft müssen die Garantie-Informationen sichtbarer werden, dazu wird ein neues, harmonisiertes Etikett geschaffen, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker in den Vordergrund zu stellen.

 

Beziehen sich die Verbote nur auf Greenwashing oder auch auf „Social-Washing“?

Auch Aussagen zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten, Gleichbehandlung oder Tierschutz müssen nachvollziehbar und belegt sein.

Learning-Snack: Greenwashing erkennen. Für alle, die mehr zum Thema Greenwashing lernen möchten!  (Link verlässt die Seiter der Verbraucherzentrale)

 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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