Elektroschrott: Diese Geräte und Gegenstände gehören ins Recycling

Stand:
Wohin mit Elektroschrott? Noch mehr Händler müssen ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Lebensmittelgeschäfte und Discounter sind seit dem 1. Juli 2022 zur Rücknahme verpflichtet. Online-Shops müssen für eine verbraucherfreundlichere Rücknahme sorgen.
Große alte Elektrogeräte in einem Container

Das Wichtigste in Kürze:

  • Elektroschrott können Sie bei Händlern abgeben – seit dem 1. Juli 2022 auch in großen Lebensmittelgeschäften/Discounter, die Elektroartikel verkaufen. 
  • Auch der Online-Handel ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
  • Bei größeren Alt-Geräten erfolgt die Rücknahme im Tausch alt gegen neu.
  • Jede Kommune hält Sammelstellen zur kostenlosen Abgabe bereit.
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Kaputter Fön, defekter Toaster, aussortierter Computer – vielfach gammeln ausgemusterte Geräte im Keller vor sich hin oder landen in der Mülltonne. So fristen in Deutschland über 200 Millionen alte Handys ein "ungenutztes Dasein" in Schubladen. Und auch Großgeräte werden nicht sachgerecht entsorgt, sondern enden häufig in undurchsichtigen Schrotthändler-Kanälen. Bislang werden nur rund 45 Prozent des Elektroschrotts ordnungsgemäß entsorgt. Damit ist Deutschland meilenweit von der EU-weit vorgeschriebenen Sammelquote von 65 Prozent entfernt. 
 
Mit  dem novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) soll die Rückgabe seit 1. Juli 2022 für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher werden. Denn nur wenn die elektrischen und elektronischen Oldies sachgerecht entsorgt werden, können die verwendeten Rohstoffe in diesen Geräten auch wieder recycelt werden.

Wer muss was zurücknehmen? Das gilt seit 1. Juli 2022

Bislang galt, dass nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte Altgeräte kostenfrei zurücknehmen müssen. Neu ist, dass seit dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, deren gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die dauerhaft oder immer wieder Elektrogeräte vertreiben.

Für den Online-Handel gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten wie für den stationären Handel. Sie sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn Lager- und Versandflächen größer als 400 qm bzw. 800 qm sind. Da die Berechnung dieser Flächen neu definiert wurde, fallen nun mehr Online-Händler unter diese Rücknahmevorgaben. Eine freiwillige Rücknahme ist immer möglich: Das machen einige kleinere Händler und Hersteller auch schon länger. Dieser Service muss für Verbraucher:innen kostenlos sein, lediglich Transportkosten können in Rechnung gestellt werden.

Kommunen sammeln weiterhin Elektroschrott

Für die Sammlung von Elektro-Altgeräten müssen Kommunen nach wie vor Sammelstellen (meist Recyclinghöfe) vorhalten. Dort können Sie alle Altgeräte kostenlos abgeben. Für eine Abholung zu Hause – zum Beispiel mit dem Sperrmüll – kann die Kommune allerdings Gebühren verlangen.

Rücknahmeangebote unterscheiden sich nach Gerätegrößen

Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern (also: jede Seite des Geräts darf nicht länger sein) müssen immer kostenlos zurückgenommen werden – unabhängig davon, ob Sie es in dem bestimmten Laden gekauft haben oder dort ein neues Gerät kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Toaster, Eier- oder Wasserkocher oder Smartphones. Die Geschäfte - eben auch Supermärkte und Discounter - können dafür Sammeltonnen aufstellen. Die Rücknahme ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart bei der Abgabe beschränkt. Für größere Geräte gilt das Prinzip alt gegen neu: Wird ein Gerät gekauft, muss ein Gerät der gleichen Kategorie (z.B. Fernseher gegen Fernseher) kostenfrei zurückgenommen werden. Weitere "Klassiker" sind Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner. 

Die kostenlose Rücknahme gilt auch, wenn das Gerät (z. B. eine Waschmaschine) nach Hause geliefert wird. Neu ist, dass der Händler beim Abschluss des Kaufvertrages explizit auf die Rücknahme bei Anlieferung hinweisen muss und Sie dies mit dem Kaufvertrag vereinbaren. Auch wenn Discounter oder Supermärkte größere Elektrogeräte z.B. als Aktionsware offerieren, müssen sie die ausgedienten Altgeräte der Kunden beim Neukauf zurücknehmen und die Rücknahme muss auch bei Anlieferung des neuen Gerätes erfolgen.

Rückgabe, Abholung und Gerätegrößen in der Übersicht

Tabelle zur Rücknahme Elektroschrott

    Einheitliches Sammelstellenlogo soll mehr Klarheit schaffen

    Alle Sammel- oder Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte – egal ob kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestellen der Händler – müssen seit Anfang 2022 mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet sein. 

    Sammelstellenlogo

    Stichprobe in NRW: Rückgabe mit Hindernissen

    Im Juli und August 2023 hat die Verbraucherzentrale NRW in 15 Orten bei 138 Geschäften versucht, alte Elektrogeräte abzugeben. Dabei haben nur 44 Geschäfte per Aushang über die Abgabemöglichkeit informiert. 6 von ihnen hatten die Hinweise jedoch sehr versteckt – etwa an der Pfandrücknahme oder an Mülleimern. Auf Nachfrage bei Mitarbeitenden sind die Tester:innen immerhin in 78 Prozent der Fälle (107 Geschäfte) ihre Geräte losgeworden. Allerdings gab es auch dabei falsche Auskünfte, zum Beispiel dass Handykabel in den Plastikmüll geworfen werden könnten oder nur Geräte zurückgenommen würden, die auch im Laden verkauft werden. Mehr zum Test lesen Sie hier.

    Wie soll das bei Online-Händlern klappen?

    Auch der Online-Handel ist zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet und mit der Gesetzesänderung werden mehr Online-Händler von dieser Verpflichtung betroffen sein, da die Flächenberechnung neu definiert wurde. Es gibt jedoch einige Unterschiede zum stationären Handel, welche Geräte wie zurückgenommen werden müssen. Für folgende Geräte muss eine geeignete Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer geschaffen werden (z. B. durch Kooperation mit dem stationärem Einzelhandel):

    • Alle Kleingeräte mit einer Kantenlänge von 25 cm, hier unabhängig vom Neukauf im Online-Handel.
    • Für bestimmte Geräte bis zu einer Kantenläge von 50 cm gilt jedoch der Tausch 1:1, also Rücknahme über die Sammelstellen in der Nähe von Verbrauchern (wie bei den Kleingeräten) nur bei Neukauf des gleichen Gerätes. Darunter fallen z.B. Staubsauger, Videorecorder, Drucker, PCs, Mikrowellengeräte. Für diese Geräte besteht keine Verpflichtung zur kostenlosen Mitnahme bei Anlieferung des neuen Gerätes.
    • Für Großgeräte müssen Online-Händler jedoch eine kostenlose Abholung von Altgeräten im 1:1-Tausch gegen ein funktional ähnliches Gerät anbieten. Darunter fallen zum Beispiel Kühlgeräte, Radiatoren, Wasch- oder Geschirrspülmaschen, aber eben auch Bildschirme, Monitore, Laptops  und TV-Geräte. Vorgeschrieben ist auch, dass Onlinehändler aktiv auf das Angebot zur kostenlosen Altgerätemitnahme bei der Bestellung hinweisen müssen.

    Was genau fällt unter "Elektroschrott"?

    Mehrere Elektrogeräte wie Kühlschrank, PC, Monitor, Lampen, Leuchtmittel, Staubsauger, Bohrmaschine

    Bis auf wenige Ausnahmen fallen alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder einer Batterie – für ihre Funktion benötigen, unter das "Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)". So auch zum Beispiel Pedelecs bis maximal 25 km/h, Photovoltaikmodule, Nachtspeicheröfen und Leuchten.

    Vorsicht bei Nachtspeicheröfen: Enthalten alte Heizkörper Asbest, müssen die Öfen fachmännisch abgebaut und verpackt werden. Die öffentlichen Sammelstellen nehmen die Heizungen mit den giftigen Fasern kostenlos entgegen. Nach vorheriger Anmeldung holen Mitarbeiter die alten Öfen in einigen Kommunen auch ab.

    Zum Elektroschrott gehören auch Produkte mit fest verbauten elektrischen oder elektronischen Bestandteilen. Dazu zählen Schuhe mit beleuchteter Sohle, Rucksäcke mit fest vernähter Beleuchtung, Badezimmerschränke mit fest eingebautem beleuchteten Spiegel, ein elektrisch verstellbarer Fernsehsessel oder ein Tresor mit elektrischem Schloss.

    Fest verbunden oder nicht: Komplettes Produkt oder Teile?

    Wenn bei all diesen Gegenständen der entsprechende Bestandteil fest mit dem Produkt verbunden ist oder nur unter sehr großer Anstrengung und nicht ohne Beschädigungen ausgetauscht werden kann, dann ist das gesamte Produkt Elektroschrott. Es spielt keine Rolle, ob Sie diese Produkte noch nutzen, wenn die Elektronik kaputt ist, was ja z. B. bei Sportschuhen möglich ist. Am Lebensende gehören sie dann in die Elektro-Altgeräte-Sammlung.

    Es gibt Möbelstücke und andere Produkte, bei denen die Elektronik nicht fest eingebaut ist. Diese Teile können einfach abmontiert und defekte Teile ausgetauscht bzw. nachgerüstet werden. Dazu gehört z. B. der Badezimmer- oder Wohnzimmerschrank, bei dem die Beleuchtung nur angeschraubt wurde. Oder der Naben-Dynamo am Fahrrad bzw. die nachrüstbare elektrische Gangschaltung fürs Rad. Hier fallen nur die elektrischen Bestandteile unter das Gesetz und müssen bei den Elektro-Altgeräte-Sammelstellen bzw. im Handel zurückgegeben werden.

    Antennen, Kabel, Stecker: Auch so genannte passive Geräte sind Elektroschrott

    So genannte passive Geräte zählen ebenfalls als Elektro- oder Elektronikgeräte. Diese Geräte leiten den Strom lediglich durch und haben selbst keine Funktion. Dazu zählen insbesondere: Stecker und Steckerleisten, Adapter (z. B. Displayport zu HDMI, DVI-HDMI, USB auf Micro-USB), Audiokabel, Displayportkabel, HDMI- und USB-Kabel, Kabeltrommeln, Verlängerungskabel, Außenantennen, Dachantennen, Zimmerantennen, Steckdosen, Telefondosen und Telefonbuchsen.

    Stromsteckerleiste, USB-Kabel und HDMI-Kabel
    Stromsteckerleiste, USB-Kabel und HDMI-Kabel sind so genannte passive Geräte. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf den Gegenständen darauf hin.

    Was ist kein Elektroschrott?

    • Nicht-schadstoffhaltige Lampen – also Glühlampen und Halogenlampen – können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.
    • Mechanisches Spielzeug wie aufziehbare Figuren gehören auch in die Restmülltonne.
    • Batterien und Akkus, die ohne das Gerät, in dem sie stecken, weggeworfen werden sollen, müssen nach wie vor zurück zum Handel gebracht oder können freiwillig von kommunalen Sammelstellen zurückgenommen werden.
    • Autoradios gelten als fest in das Auto eingebaute Geräte und fallen deshalb nicht unter das entsprechende Gesetz. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem örtlichen Entsorger nach, wie entsorgt werden soll.
    • Warmwassergeräte und Klimageräte werden als "feste Installationen" gewertet und fallen ebenfalls nicht unter das Gesetz.
    • Bauteile, die erst noch in ein Gerät eingebaut werden müssen. Dazu zählen etwa Kabel als Meterware, Kabelzubehör wie Lüster- oder Dosenklemmen, Lampenfassungen, aber auch Schalter, Taster, Steckdosen und Stecker zum Einbau in ein Gerät.

    Sonderfall Tonerkartuschen und Druckerpatronen

    Bei Tonerkartuschen und Druckerpatronen muss man genau hinsehen. Es gibt sowohl Modelle, in denen elektronische Bauteile enthalten sind, als auch welche, die nur mechanische Teile beinhalten, etwa reine Tonerbehälter. Mit elektrischen Bauteilen gehören sie in den Elektroschrott - nur mit mechanischen Bauteilen gehören sie in den Restmüll. Beide Modelle können aber auch in die (freiwilligen) Sammlungen der Händler gegeben werden. Wenn Sie nicht sicher sind, was für Ihren Toner bzw. Ihre Druckerpatrone zutrifft, fragen Sie beim Hersteller nach.

    Um Käufer an ihre Rückgabepflicht zu erinnern, müssen Elektrogeräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Doch das Verbot, Elektro-Oldies bedenkenlos wegzuwerfen, gilt ebenfalls für alle älteren, undeklarierten Geräte.

    Welche Hinweispflichten haben die Händler?

    Sowohl für den stationären Handel als auch für Online-Händler gelten verschärfte Hinweispflichten, damit Verbraucher:innen die Rückgabemöglichkeiten kennen und auch wahrnehmen. Im stationären Handel mit Ladengeschäften sowie Lebensmittelmärkte gilt: Durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln (beispielsweise im Eingangs- oder Kassenbereich) muss auf die Rücknahme hingewiesen werden. Der Versandhandel (wie beispielsweise Online-Shops) muss entweder gut sichtbar in den von ihnen verwendeten Darstellungsmedien (z. B. als Hinweis auf der Webseite bzw. beim Verlassen des Warenkorbs) oder als schriftliche Beigabe zur Sendung (z. B. als Flyer oder als Hinweisbox auf Lieferschein bzw. Rechnung) über die Rücknahme informieren.

    Lässt sich auch mit kaputten Geräten Geld verdienen?

    Ja, Sie können defekte Elektrogeräte auch verkaufen. Allerdings ist dann eine sachgerechte Entsorgung nicht sichergestellt. Schrotthändler verdienen hauptsächlich an Metallteilen. Womöglich werden die kaputten Geräte illegal ins Ausland transportiert und nicht recycelt. Wir raten deshalb nicht zu einem Verkauf.

    Was muss ich bei der Rückgabe beachten?

    Sie dürfen laut Gesetz Elektroaltgeräte nicht in den Hausmüll werfen, sondern müssen sie in eine spezielle Sammlung geben. Das können die Sammelstellen im Handel oder bei den Kommunen sein. Oder aber Sie geben funktionstüchtige Geräte an Aufbereitungsbetriebe, damit sie weiter genutzt werden können.

    Außerdem müssen Sie - wenn es einfach möglich ist - aus Elektroaltgeräten die alten Batterien und Akkus entnehmen. Diese können Sie im Handel in die Batteriesammelboxen geben. Sie dürfen nämlich auch nicht in den Hausmüll. Ebenso müssen Sie Lampen aus Altgeräten vor deren Rückgabe entnehmen und diese dann separat als Elektroschrott bei den Sammelstellen abgeben.

    Warum ist ein Recycling der alten Geräte sinnvoll?

    Über 2,5 Millionen Tonnen Elektrogeräte wurden in Deutschland verkauft. Nicht einmal die Hälfte der verkauften Geräte wird derzeit wieder eingesammelt. Die Sammelmenge der Altgeräte steigt zwar an und lag 2020 erstmals über einer Million Tonnen. Allerdings werden immer mehr Elektrogeräte verkauft, so dass die Sammelquote (bezogen auf den Verkauf der letzten 3 Jahre) "hinterherhinkt".

    Nur wenn ein Gerät in der Elektroschrottsammlung landet, können große Mengen wertvoller und knapper werdender Metalle wiedergewonnen werden, aber auch Schadstoffe sicher entsorgt werden. Die Recyclingquote der eingesammelten Geräte liegt derzeit bei fast 87 Prozent! In den Geräten stecken beispielsweise Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium, aber auch Flammschutzmittel und FCKW. Für alle gilt: Sie können Gesundheit und Umwelt gefährden. Umgekehrt lassen sich aus Geräten auch wertvolle Stoffe gewinnen wie etwa Gold, Platin, Kupfer und sortenreine Kunststoffe.

    Altgeräte, die nicht sachgerecht entsorgt werden, können die menschliche Gesundheit und Umwelt gefährden. Das gilt ganz besonders, wenn Altgeräte als Gebrauchtwaren oder illegal nach Asien oder Afrika exportiert werden. Dort gefährden täglich Menschen, auch Kinder, ihre Gesundheit, um mit primitiven Mitteln die Rohstoffe (z. B. Kupfer aus PVC-Kabeln) aus dem Elektroschrott wieder nutzbar zu machen. Zudem verseuchen die vielen Schadstoffe Böden und Luft.

    Was kann ich tun, wenn sich der Händler weigert, etwas anzunehmen?

    Kontaktieren Sie die zuständige Ordnungsbehörde (das Ordnungsamt) Ihrer Gemeinde. Oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.

    Ein Vertreiber, der seiner Rücknahmepflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

      Nichts geht über länger nutzen

      • Elektrogeräte werden oft ausrangiert, bevor sie nicht mehr funktionieren. Gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik, bei IT- oder Telekommunikationsprodukten werden ständig neue Produkte auf den Markt gebracht. Ein Computer wird im Durchschnitt nur drei Jahre benutzt. Alles, was nicht kaputt ist, gehört nicht zum Elektroschrott!
      • Sozialkaufhäuser oder Secondhand-Läden sind eine Möglichkeit, alten Geräten zu einer zweiten Chance zu verhelfen.
      • Auch leicht defekte Geräte lassen sich oft mit wenigen Handgriffen wieder flott kriegen. Die Nachfrage beim Spezialisten lohnt sich in jedem Fall. Sie können auch ein Repair-Café besuchen, das es mittlerweile in vielen Orten gibt.

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