Wie ist die Rechtslage?
2,4-DNP ist nicht als Arzneimittel zugelassen und darf auch nicht als Diät- oder Nahrungsergänzungsmittel oder als Zutat in diesen verkauft werden. Der Verkauf ist eine Straftat.
Was tun die Behörden?
Von Januar bis November 2019 gingen im europäischen Schnellwarnsystem RASFF mehr als 67 Meldungen ein. Über dieses System informieren sich die Lebensmittelüberwachungsbehörden europaweit gegenseitig und sorgen dafür, dass gefährliche Produkte vom Markt genommen werden.
Im ersten Halbjahr 2019 haben sich im Rahmen der diesjährigen Operation OPSON VIII, koordiniert von Europol und INTERPOL, wieder zahlreiche europäische Staaten zusammengetan, um gemeinsam gegen Lebensmittelkriminalität vorzugehen. Unter anderem haben sie unter Führung von Großbritannien Angebote von Fatburner-Produkten verfolgt, die den Inhaltsstoff 2,4-Dinitrophenol enthielten.
Quellen:
Bundesinstitut für Risikobewertung (2015): Nahrungsergänzungsmittel, die Dinitrophenol (DNP) enthalten, können zu schweren Vergiftungen bis hin zu Todesfällen führen. Mitteilung Nr. 046/2015 vom 26.11.15
Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin (2019): 2,4-Dinitrophenol (DNP). Stand: 21.05.19
Food Standards Agency (2019): The dangers of DNP (2,4-dinitrophenol) and the steps we take to limit its availability and reduce risk to the public. Stand: 19.09.19
Europäisches Schnellwarnsystem RASFF: Meldungen zu DNP vom 30.11.19
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2019): OPSON VIII. Stand: 21.06.19