Süßungsmittel: Was sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe?

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Viele Lebensmittel enthalten Süßungsmittel anstatt Zucker. Worin sie sich unterscheiden und welche Auswirkungen sie haben können, lesen Sie in diesem Artikel.
Ein Mann süßt Kaffee mit Süßstoff.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Süßungsmittel sind Zusatzstoffe. Sie müssen im Zutatenverzeichnis mit Klassennamen und Bezeichnung oder E-Nummer aufgelistet werden.
  • Sie sind nicht kariogen, verursachen also keine Karies.
  • Man unterscheidet zwischen Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen.
  • Süßstoffe sind praktisch kalorienfrei.
  • Zuckeraustauschstoffe hingegen liefern weniger Kalorien als Zucker und wirken in großen Mengen abführend.
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Süßungsmittel zählen zu den Zusatzstoffen

Die meisten Verbraucher:innen kennen die herkömmlichen Ein- und Zweifachzucker wie Saccharose (Haushaltszucker), Fructose (Fruchtzucker) oder Glucose (Traubenzucker). Lebensmittel können aber auch mit Süßungsmitteln gesüßt werden. Bei den Süßungsmitteln unterscheidet man zwischen Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen, sie zählen zu den Zusatzstoffen. Süßungsmittel müssen, wie andere Zusatzstoffe auch, ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen. Nur wenn sie als gesundheitlich unbedenklich und als technologisch notwendig eingestuft werden, werden sie zugelassen.

Sie müssen im Zutatenverzeichnis mit ihrem Klassennamen ("Süßungsmittel") sowie ihrer Bezeichnung oder der jeweiligen E-Nummer, etwa "Saccharin" oder E 954, gekennzeichnet werden. In Verbindung mit der Bezeichnung des Produktes muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass mit Süßungsmittel gesüßt wurde.

Eine gesonderte Kennzeichnung ist auch für Aspartam oder Aspartam-Acesulfamsalze Pflicht. Auf dem Etikett muss entweder stehen:

  • "Enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle)". Und zwar dann, wenn das Aspartam oder Aspartam-Acesulfamsalz in der Zutatenliste lediglich mit der E-Nummer aufgeführt ist oder
  • "Enthält eine Phenylalaninquelle". Diese Angabe muss auf dem Etikett stehen, wenn das Aspartam oder Aspartam-Acesulfamsalz in der Zutatenliste mit seiner spezifischen Bezeichnung benannt ist.

Bei unverpackter Ware, beispielsweise im Restaurant oder beim Bäcker, müssen Süßungsmittel nur mit dem Klassennamen "Süßungsmittel" kenntlich gemacht werden. Der Hinweis kann in der Speisekarte oder am Preisschild stehen. Sie können sich über enthaltende Zusatzstoffe oder Süßungsmittel im Verkaufsraum aber auch mündlich informieren.

Süßstoffe: Sehr hohe Süßkraft

Die Süßkraft von Süßstoffen kann 30- bis 37.000-fach höher sein als die von Haushaltszucker. Außerdem haben Süßstoffe keine kariesfördernde Wirkung und enthalten Süßstoffe gar keine oder nur sehr wenige Kalorien. Daher werden sie oft in kalorienreduzierten Lebensmitteln sowie als Tafelsüße eingesetzt, wie zum Beispiel in Süßwaren, Desserts, Erfrischungsgetränken und Dressings. Da sie weniger wiegen als Zucker und zudem auf die gleiche Menge eine höhere Süßkraft besitzen, lassen sich die Süßstoffe nicht wie Zucker verarbeiten. Kleinste Mengen an Süßstoff können bereits die gleiche Süßkraft erzeugen wie Zucker.

Daneben sind sie nur für bestimmte Lebensmittel und nur mit einer Höchstmengenbeschränkung erlaubt. Dafür wird der sogenannte ADI-Wert angewandt. Er beschreibt die Menge eines Stoffes, die ein Mensch lebenslang täglich aufnehmen kann, ohne das gesundheitliche Folgen zu erwarten sind. ADI steht für "Acceptable Daily Intake", also die akzeptable tägliche Aufnahmemenge.

In der EU sind 12 Süßstoffe als Zusatzstoff zugelassen:

  • Acesulfam K (E 950)
  • Aspartam (E 951)
  • Cyclamat (E 952)
  • Saccharin (E 954)
  • Sucralose (E955)
  • Thaumatin (E957)
  • Neohesperidin DC (E 959)
  • Steviolglycoside aus Stevia (E960a)
  • enzymatisch hergestellte Steviolglycoside (E960c)
  • Neotam (E961)
  • Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962)
  • Advantam (E 969)

Zuckeraustauschstoffe: Nicht gänzlich kalorienfrei

Zuckeraustauschstoffe, oder auch Zuckeralkohole, gehören ebenfalls zu den Süßungsmitteln. Sie haben nur einen geringfügigen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel. Der Energiegehalt beträgt etwa 2 bis 4 Kilokalorien pro Gramm und ist somit meist geringer als der von Zucker. Eine  Ausnahme ist Eryhtrit, das sogar kalorienfrei ist.

Da Zuckeraustauschstoffe nicht kariesfördernd sind, werden sie oft in "zuckerfreien" oder "zahnschonenden" Lebensmitteln eingesetzt. Sie haben einen ähnlichen Geschmack und ein ähnliches Volumen wie Zucker. Daher werden sie in Lebensmittel ähnlich wie Zucker verwendet und verarbeitet.

Im Gegensatz zu Süßstoffen dürfen Zuckeraustauschstoffe ohne Mengenbegrenzung genutzt werden. Allerdings können größere Mengen dieser Zuckeralkohole zu Blähungen und Durchfall führen. Daher muss bei einem Anteil von über 10 Prozent des Gesamtproduktes der Warnhinweis "Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" auf dem Etikett stehen. Die individuelle Toleranzschwelle kann allerdings unterschiedlich sein.

In der EU sind 8 Zuckeraustauschstoffe zugelassen:

  • Sorbit (E 420)
  • Mannit (E 421)
  • Isomalt (E 953)
  • Maltit (E 965)
  • Lactit (E 966)
  • Xylit (E967)
  • Erythrit (E 968)
  • Polyglycitolsirup (E 964)

Das sagen die Verbraucherzentralen zu Süßungsmitteln

Süßungsmittel verursachen keine Karies, sind kalorienfrei oder enthalten weniger Kalorien als Zucker und haben allenfalls einen sehr geringfügigen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel. Deshalb wird ein möglicher Nutzen für Diabetiker:innen und Personen mit Gewichtsproblemen immer wieder diskutiert wird.

Sinnvoller ist allerdings, sich an die allgemeinen Ernährungsempfehlungen zu halten und bei Bedarf ärztlichen Rat einzuholen oder eine Beratung durch eine qualifizierte Ernährungsfachkraft in Anspruch zu nehmen. Spezielle Lebensmittel für Diabetiker gibt es nicht mehr, da sie sich als nutzlos erwiesen haben.

Auch wenn Süßungsmittel einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden, stehen diese immer wieder in der Diskussion. Einige Studien liefern Hinweise darauf, dass Süßstoffe eine Insulinresistenz begünstigen und einen negativen Einfluss auf die Darmflora haben könnten. Es besteht hier weiterhin großer Forschungsbedarf. Vermeiden Sie übermäßigen Konsum von Zuckeralkoholen, da diese zu Blähungen und Durchfall führen können.

Letztlich sind Süßungsmittel keine gesündere Alternative zum klassischen Haushaltszucker. Wollen Sie gesünder leben, reduzieren Sie den Zuckerkonsum, um so die Süßschwelle nach und nach zu senken. Dadurch können Sie das Verlangen nach Zucker und zuckerhaltigen Speisen langfristig verringern.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.