Verbraucherfallen – aktuelle Warnungen

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Immer wieder werden Verbraucher:innen bewusst getäuscht. So werden unverbindliche Gewinnspiele oder Umfragen per Telefon dafür genutzt, vor allem Senior:innen ungewollte Verträge wie Abos für Lebensmittellieferungen unterzuschieben. 
Ätere Dame hört am Telefonhörer kritisch zu
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Neben solchen Gewinnspielen oder Telefonumfragen sind auch Mogelpackungen sind ein ständiges Ärgernis. Im Internetportal Lebensmittelklarheit können Sie, wenn Sie sich durch die Aufmachung von Produkten oder die Werbung dafür getäuscht fühlen, allgemeine Informationen zur Kennzeichnung erhalten und Fragen zu konkreten Produkten stellen. Einiges finden Sie auch schon in diesem Artikel. Darüber hinaus können auch Produktnamen zu viel versprechen, das heißt die Angaben auf Lebensmitteln wecken völlig falsche Erwartungen  auch wenn sie rechtlich nicht zu beanstanden sind. Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite.
 

Unerwarteter Anruf von der Verbraucherzentrale? Vorsicht, Falle!

Aktuelle Warnungen der Verbraucherzentralen zu den Themen Digitale Welt, Energie und Finanzen

Warnungs-Ticker mit Betrugsmaschen und Verbraucherfallen der Verbraucherzentrale Bayern

 

Hier eine Aufstellung, welche Verbraucherfallen und Bauernfängereien gerade besonders aktuell sind:

Werbeanrufe und andere Abzockmaschen

Senior:innen sind - weil sie zuhause telefonisch gut erreichbar sind - besonders häufig von Werbeanrufen betroffen.
Werbeanrufe sind zwar nicht erlaubt, aber als Umfrage getarnt, klingelt es zum Ärger vieler Menschen ziemlich oft am Telefon. Mehr zur Kostenfalle Werbeanrufe erfahren Sie in diesem Film.

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Was es so alles an Abzockmaschen allgemein gibt, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Das können falsche Polizisten am Telefon sein oder Unternehmen, die Ihnen am Telefon angebliche Wundermittel schenken wollen, Internetshops, die es gar nicht gibt. Wie Sie diese erkennen können, finden Sie hier. Oder aber E-Mails, die versuchen, Sie in eine Falle zu locken. Hier geht es zu den aktuellen Warnungen des Phishing-Radars. Wie sie sich ganz allgemein vor Datenklau schützen können, haben wir hier zusammengestellt.

Freudiges Paar beißt in roten Apfel

Genussvoll älter werden

Wer möchte nicht bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit bleiben? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Einkauf von Lebensmitteln achten können, wie Sie Werbefallen und Mogelpackungen erkennen und geben Informationen rund ums Essen und Trinken.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen
Die größten Fehler beim Bauen werden fast immer gleich zu Anfang gemacht: bei der Planung, der Kosteneinschätzung und…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.