Nudeln, Reis, Mehl: Haltbarkeit und Lagerung von Trockenlebensmitteln

Stand:
Nudeln, Reis und getrocknete Linsen und andere Trockenprodukte sind sehr lange haltbar. Wie Sie die Produkte optimal lagern und woran Sie es erkennen, falls ein Produkt doch schlecht geworden ist, lesen Sie hier.
Mehl in der Glasdose

Das Wichtigste in Kürze:

  • Trockenprodukte sind oft lange über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus essbar.
  • Lagern Sie die Produkte trocken und in fest verschlossenen Behältnissen, um Sie vor Insektenbefall und Verderb zu schützen.
  • Schützen Sie die Lebensmittel vor starken Temperaturschwankungen, um die Haltbarkeit nicht zu beeinträchtigen.
On

Sinnes-Check: So prüfen Sie Nudeln, Reis und Mehl

Gespinste, Verunreinigungen oder Verklumpungen deuten auf Schädlingsbefall hin. Diese Trockenlebensmittel sollten Sie nicht mehr verzehren. Entsorgen Sie Trockenlebensmittel, die bitter, alt, stickig oder ranzig riechen oder schmecken.

Lagerung von Trockenlebensmitteln

Wegen ihres niedrigen Wassergehalts sind Trockenlebensmittel lange haltbar. Ausnahme sind Hafer, Quinoa, Hirse und Amaranth, die wegen ihres hohen Fettgehalts schnell ranzig werden können. Schützen Sie Ihre Trockenlebensmittel daher vor:

  • zu hoher Luftfeuchtigkeit (Kochdämpfe),
  • zu hohen und niedrigen Temperaturen,
  • Licht und direkter Sonneneinstrahlung,
  • geruchsintensiven Stoffen wie Gewürzen, Kaffee oder Waschmitteln.

Am besten lagern Sie Trockenlebensmittel folgendermaßen:

  • Verwenden Sie dicht verschließbare Dosen oder Schraubgläser.
  • Bevorzugen Sie einen belüfteten Speiseschrank oder luftigen Vorratsraum bei einer Temperatur von 15 bis 20 Grad Celsius.
  • Lagern Sie Trockenlebensmitteln nicht in der Nähe von Herd, Spülmaschine oder Fenster, um Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen zu vermeiden.

Haltbarkeit von Trockenlebensmitteln

Folgende Angaben zur Haltbarkeit beziehen sich auf Lagerbedingungen in Gläsern, Dosen oder in der Originalverpackung bei 15 bis 20 Grad Celsius.

  • Haushaltsmehle, Type 405 und 550: mehrere Monate über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Vollkornmehle: 4 bis 6 Monate, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Vollkornmehle, selbst gemahlen: 2–4 Wochen,
  • Haferflocken, Graupen, Schrote, Grieß: rund 1 Jahr, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Frühstückscerealien (Cornflakes, Müsli): mehrere Wochen/Monate über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Naturreis: rund 1 Jahr, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Weißer Reis: einige Jahre über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Getreidekörner (zum Beispiel Weizen, Roggen, Dinkel): circa 1 Jahr,
  • Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen) getrocknet: 1 bis 2 Jahre, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Stärke und Stärkeerzeugnisse (zum Beispiel Puddingpulver): mehrere Wochen bis Monate über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Teigwaren, trocken: einige Jahre über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus (Ausnahme: Vollkornnudeln),
  • Vollkornteigwaren, Eierteigwaren, Gemüseteigwaren: rund 1 Jahr, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum.
Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.