Medikationsanalyse: Apotheken prüfen, ob sich die Medikamente vertragen

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Viele Menschen nehmen täglich mehrere Medikamente ein. Doch vertragen sich die Medikamente untereinander und mit anderen Präparaten? Das kann eine Medikationsanalyse in der Apotheke klären.
Tabletten und Pillen in Blister (Medikamente)

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Medikationsanalyse steht Patient:innen zu, die mindestens 5 ärztlich verordnete Medikamente regelmäßig einnehmen.
  • Der Anspruch besteht 1x im Jahr oder bei erheblicher Umstellung der Medikation.
  • Die Medikationsanalyse kann auch im häuslichen Umfeld durchgeführt werden.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Medikationsanalyse.
  • Auch privat Versicherte haben Anspruch auf eine Kostenübernahme.
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Warum ist eine Medikationsanalyse sinnvoll?

Viele Menschen, vor allem ältere, nehmen täglich mehrere Medikamente ein. Oft sind es 5 verschiedene Medikamente pro Tag oder mehr - zum Teil von mehreren Ärzten und Ärztinnen verordnet. Selbst die Hausärzte und Hausärztinnen haben oft nicht den Überblick über die gesamte Medikation, wenn zu behandelnde Personen Medikamente von anderen Fachärzten und Fachärztinnen (z.B. von Kardiolog:innen oder Orthopäd:innen) verordnet bekommen.

Zusätzlich zu diesen Medikamenten nehmen viele Patient:innen noch ein:

  • nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel (z.B. Schmerzmittel oder Schlafmittel)
  • Nahrungsergänzungsmittel

Bei einer sogenannten Medikationsanalyse, einer „erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation“, wird daher geprüft, ob die Medikamente in ihrer Gesamtheit optimal eingestellt sind. Oder gibt es Neben- und Wechselwirkungen, die auftreten können?

Selbst als harmlos betrachtete Nahrungsergänzungsmittel wie Kalzium oder die Einnahme der Medikamente mit Milch können die Wirkung von Medikamenten abschwächen oder verstärken. Das soll natürlich möglichst vermieden werden.

Ziel der Medikationsanalyse ist es, Medikationsfehler aufzudecken und zu identifizieren, welche Medikamente nicht zusammen eingenommen werden dürfen, weil sie z.B. die Blutungsneigung verstärken.


Medikationsfehler können erhebliche Gesundheitsschäden verursachen. Schätzungen zufolge führen unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch vermeidbare Medikationsfehler in Deutschland zu ca. 500.000 Krankenhausnotaufnahmen im Jahr, teilweise mit tödlichem Ausgang (Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).

Wie läuft eine Medikationsanalyse ab?

Wollen Sie eine Medikationsanalyse in Anspruch nehmen, vereinbaren Sie zuerst einen Termin mit Ihrer Apotheke der Wahl. Nehmen Sie sich dafür Zeit, eine Medikationsanalyse kann 1 Stunde oder auch länger dauern. Dabei wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Apotheke über diese Dienstleistung geschlossen.

Bringen Sie zum Termin der Medikationsanalyse alle Medikamente mit, die Sie einnehmen. Sowohl die ärztlich verordneten, als auch alle freiverkäuflichen Arzneimittel und auch die Nahrungsergänzungsmittel.

Es ist zu empfehlen, folgende Unterlagen mit zur Medikationsanalyse in der Apotheke zu bringen:

  • bereits bestehende Medikationspläne
  • Arztbriefe
  • Entlassungsbriefe
  • Laborwerte

Apotheker und Apothekerinnen besprechen dann mit Ihnen, wie die Medikamente eingenommen werden sollen sowie zu welcher Tageszeit (z.B. ob vor oder nach dem Essen). Um ein vollständiges Bild von Ihnen zu bekommen, werden Sie im Rahmen der Medikationsanalyse nach Beschwerden und Schmerzen gefragt, sowie nach bekannten Unverträglichkeiten, Ernährungsgewohnheiten, Nikotin- und Alkoholkonsum.

Als zusätzliche Leistung kann auch die praktische Einnahme der Medikamente überprüft werden. Zum Beispiel, ob Sie das Asthma-Spray richtig anwenden.

Wer bietet eine Analyse der eingenommenen Medikamente an?

Bisher bieten nicht alle Apotheken eine Medikationsanalyse an, da Apothekerinnen und Apotheker eine entsprechende Schulung und Zusatzzertifizierung machen müssen.

Eine Reihe von bereits bestehenden Fortbildungen wird aber als gleichwertig erachtet und berechtigt auch zur Erbringung dieser Dienstleistung. Nur Apothekerinnen und Apotheker dürfen diese Leistung erbringen, nicht hingegen das pharmazeutische Personal.

Haben Sie Interesse an einer Medikationsanalyse, fragen Sie dazu in Ihrer Apotheke nach. Im Internet finden Sie in der Regel die Apotheken, die diesbezüglich ausgebildet sind, auf den Seiten der jeweiligen Landesapothekerkammern oder bei https://www.apoguide.de.

Und natürlich können Sie sich - unabhängig von der ausführlichen Medikationsanalyse - jederzeit bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin sowie in der Apotheke zu Ihren Verordnungen und Medikamenten beraten lassen. Die Beratungspflicht der Apotheker:innen ist gesetzlich verankert.

Was sind die Ergebnisse einer Medikationsanalyse?

Um die Ergebnisse der Medikationsanalyse zu besprechen, gibt es in der Regel einen 2. Termin in der Apotheke. Dann erhalten Sie als zu behandelnde Person einen aktualisierten und vollständigen Medikamentenplan.

Dieser Medikamentenplan enthält zudem die Zeiten, zu denen Sie die Medikamente einnehmen sollten, und die beabsichtigte Wirkung des Medikaments. Denn auch die kennen viele kranke Menschen nicht. Auch die freiverkäuflichen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel werden im Medikamentenplan eingetragen.

Kleinere Anpassungen, z.B. zeitliche Änderungen, wann ein Medikament eingenommen werden sollte, werden direkt mit Ihnen besprochen. Werden Probleme bei der Medikation identifiziert, die größere Änderungen erfordern, kann mit Ihrem Einverständnis Kontakt mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin aufgenommen werden.

Wer übernimmt die Kosten für eine Medikationsanalyse?

Bei gesetzlich Versicherten ist der Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung gesetzlich verankert, die Apotheken rechnen direkt mit den Krankenkassen ab.

Bei privat Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt zwischen der Apotheke und dem Nacht- und Notdienstfonds. Privatversicherte müssen keine Zahlung in der Apotheke leisten und bekommen keine Rechnung ausgestellt.

Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Hessen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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