Viele Privatversicherte sind verunsichert, ob sie steigende Beiträge im Alter noch zahlen können, und denken über eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach. Die Verbraucherzentralen erklären die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft in der GKV. Nicht jeder darf frei wechseln.
Wie komme ich als Angestellte:r in die gesetzliche Krankenversicherung?
Um in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, müssen Sie versicherungspflichtig werden. Dafür gibt es zwei wichtige Bedingungen:
- Sie dürfen noch nicht 55 Jahre alt sein.
- Das Gehalt darf den Grenzwert, der für Sie gilt, nicht überschreiten. Der liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto jährlich. Wer bereits am 31. Dezember 2002 als Arbeitnehmer:in privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze von derzeit 69.750 Euro.
Wer älter ist oder mehr verdient, kann als Angestellte:r nicht von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Beim Jahresgehalt können aber Tricks helfen, um unter das Jahresgehalt von 77.400 Euro oder 69.750 Euro brutto zu kommen:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie ein Recht auf eine befristete Teilzeitvereinbarung haben. Das Stichwort ist hier "Brückenteilzeit". Und ob Sie Ihre Arbeitszeit soweit reduzieren können, dass Ihr Gehalt unter den Grenzwert fällt. Das Gesetz gilt für Betriebe, in denen mehr als 45 Arbeitnehmer regelmäßig arbeiten.
- Bietet Ihr Arbeitgeber ein sogenanntes Arbeitszeitkonto an, auf dem Sie geleistete Arbeit für die Zukunft gutschreiben lassen können, ist dies eine weitere Möglichkeit, das Gehalt zu reduzieren und so Versicherungspflicht zu erreichen. Ähnlich kann es unter dem Begriff "Sabattjahr" funktionieren.
- Sie können Ihr Gehalt außerdem etwas reduzieren, indem Sie Teile im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung fließen lassen. 2026 ist dies bis zu einem Betrag von 4.056 Euro pro Jahr möglich.
Wie komme ich als Selbstständige:r in die gesetzliche Krankenversicherung?
Als Selbstständige:r haben Sie zunächst kein Recht auf Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zuerst muss ein Fall eintreten, der die Versicherungspflicht auslöst. Das passiert zum Beispiel dann, wenn Sie als Angestellte:r einen Arbeitsvertrag unterschreiben und die Selbstständigkeit ganz aufgeben oder nur noch nebenberuflich ausführen. Auch hier dürfen Sie noch nicht 55 Jahre alt sein. Es gilt auch hier die Versicherungspflichtgrenze im Rahmen des Angestelltenverhältnisses.
Kriterien dafür, dass Sie nur noch nebenberuflich selbstständig sind:
- Sie dürfen keine eigenen Angestellte mit einem Verdienst über der Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich haben.
- Sie müssen als Angestellte:r mindestens so viel verdienen wie Sie Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit haben. Liegt Ihr Gewinn als Selbstständige:r dagegen um mehr als 20 Prozent über Ihrem Gehalt, gehen die Krankenkassen davon aus, dass die Selbstständigkeit mehr Gewicht hat. Ihr monatliches Einkommen als Angestellte:r sollte außerdem möglichst über 1.977,50 Euro liegen.
Sind Sie einmal als Angestellter in der GKV aufgenommen, können Sie später auch wieder hauptberuflich selbstständig tätig sein und dennoch in der Kasse bleiben.
Kann ich mich über die Familienversicherung wieder gesetzlich versichern?
Ja. Ist Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau oder Ihr:e eingetragene:r Lebenspartner:in gesetzlich versichert, können Sie über seine oder ihre Kasse Mitglied werden – zumindest, wenn Sie selbst nicht viel verdienen. Hierbei gilt keine Altersgrenze.
Voraussetzung ist jedoch, dass Ihr gesamtes Einkommen die Höchstgrenze nicht übersteigt. Derzeit dürfen Ehegatt:innen oder Lebenspartner:innen entweder in einem Minijob maximal 603 Euro im Monat verdienen oder ein Gesamteinkommen haben, das monatlich 565 Euro nicht übersteigt.
Über eine Reduzierung der REnte als Teilrente ist eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich.
Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und unter 55 Jahre alt sind, entsteht dadurch ebenfalls Versicherungspflicht in der GKV.
Auch mit einem Umweg über das EU-Ausland ist aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung zum 1. Januar 2026 in den meisten Fällen eine Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich. Ferner warnen die Verbraucherzentralen ausdrücklich vor Anbietern, die versprechen, über eine Anmeldung innerhalb der EU, jedoch ohne Änderung der Wohn- und Arbeitssituation, wieder in die GKV zurückkehren zu können.
Ist ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung immer zu empfehlen?
Beachten Sie dabei 2 Dinge:
- Einerseits die Beiträge, die Sie monatlich zahlen müssen. Diese werden in der privaten Krankenversicherung ein Leben lang immer weiter steigen.
- Andererseits ist aber auch wichtig, welche Leistungen Sie je Versicherung bekommen.
Zu den Beiträgen
In der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen Sie mit regelmäßig steigenden Beiträgen rechnen. Die Stiftung Warentest hat 2019 die Faustformel verfasst, dass sich Ihr Beitrag, wenn Sie mit 35 Jahren in die PKV eintreten, bis zum Rentenalter verdreifachen wird. Der Beitrag steigt lebenslang regelmäßig weiter an.
Darum gilt: Wenn Sie im Alter nur eine geringe Rente zur Verfügung und keine weiteren Rücklagen haben, sind Sie in der GKV in der Regel besser aufgehoben.
Der Beitrag in der GKV hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Haben Sie geringe Bezüge, zahlen Sie entsprechend weniger. In vielen Fällen werden sämtliche Einkünfte herangezogen. Meist wird sich der Rückkehrer irgendwann freiwillig versichern müssen. Dann wird ein Mindesteinkommen in Höhe von derzeit 1.318,33 Euro zugrunde gelegt.
Wie Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung günstigere Tarife finden und was Sie bei einem Wechsel beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Gut zu wissen: Ein Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) ist übrigens meist keine gute Alternative. Rückstellungen, die die alte Versicherung für Sie gebildet hat, gehen teilweise oder ganz verloren und Sie müssen sich einer neuen Gesundheitsprüfung stellen.
Zu den Leistungen
Privatversicherte haben in einigen Bereichen erweiterte Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten. Bei Fachärzt:innen bekommen Sie häufig immer noch schneller Termine. Zahnersatz ist hochwertiger versichert. Im Krankenhaus werden Sie häufiger vom Chefarzt operiert und im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht, wenn dies mitversichert ist. Auch die Versorgung mit Heilmitteln wie Krankengymnastik fällt meist umfangreicher aus.
Grundsätzlich ist der Leistungsumfang der GKV jedoch ebenfalls hoch. Es gibt sogar Leistungen für gesetzlich Versicherte, die private Verträge häufig nicht vorsehen. Dazu zählen insbesondere stationäre Rehabilitation, mehr an Hilfsmitteln und Psychotherapie.