Was jedoch über die definierte professionelle Zahnreinigung hinausgeht, kann zusätzlich berechnet werden, etwa eine Fissurenversiegelung, das Polieren von Füllungsrändern oder das Entfernen von Belägen unterhalb des Zahnfleischs. Letzteres wurde allerdings schon vor Gericht verhandelt, mit teils gegensätzlichen Urteilen. Mal gilt die zusätzliche Berechnung als korrekt, mal nicht (OVG NRW, Az.: 1 A 477/13 und VG Stuttgart , Az.: 3 K 3921/12). Beläge, die klinisch nicht sichtbar und nicht erreichbar unterhalb des Zahnfleisches liegen, darf nur ein Zahnarzt entfernen.
Worauf sollten Sie achten?
Untersuchungen haben gezeigt, dass die professionelle Zahnreinigung nicht immer gründlich und umfassend gemacht wird.
Deshalb: Fragen Sie konkret nach, welche Leistungen das Angebot genau umfasst und ob alle Behandlungsschritte der professionellen Zahnreinigung eingehalten werden.
Falls Sie unsicher sind, ob die Kosten zu hoch sind, können Sie jederzeit Preisvergleiche bei anderen Zahnärzten einholen oder die Zahnärztekammer Ihres Bundeslandes um Rat fragen. Grundsätzlich sind Zahnärzte verpflichtet, Patienten vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten aufzuklären (§ 630c Abs.3 BGB).
Mehr zum Thema:
Professionelle Zahnreinigung - Informationen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)