Übergangspflege im Krankenhaus: Was ist das und wie hilft sie?

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Patient:innen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden sollen, aber noch nicht fit genug für das selbständige Leben zu Hause sind, können auf Kosten der Krankenkasse unter strengen Voraussetzungen etwas länger im Krankenhaus gepflegt werden, wenn es sonst keine Möglichkeiten der Versorgung gibt.
Schmuckbild: Ältere Dame im Rollstuhl wird von Ärztin in Übergangspflege entlassen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Übergangspflege ist eine eigenständige Leistung der Krankenkasse und nicht Bestandteil der Krankenhausbehandlung.
  • Die Übergangspflege kann nur in dem Krankenhaus erfolgen, in dem ein(e) Patient:in zuvor behandelt wurde.
  • Sie kann für längstens 10 Tage genutzt werden.
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Wann besteht ein Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus?

Übergangspflege im Krankenhaus bedeutet, dass eine Person nach einem Krankenhausaufenthalt dort weiter gepflegt wird. Der Anspruch bezieht sich darauf, dass die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands bieten allerdings nicht alle Krankenhäuser diese Möglichkeit an.

Die Übergangspflege im Krankenhaus ist ausschließlich im unmittelbaren Anschluss an eine abgeschlossene stationäre Krankenhausbehandlung möglich. Sie kann nur in dem Krankenhaus erfolgen, in dem die Behandlung erfolgt ist.

Übergangspflege  kann als Anschlussversorgung im Krankenhaus nur für diejenigen Patient:innen erbracht werden,

  • die häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege oder eine medizinischen Rehabilitation benötigen und
  • für die die entsprechenden Leistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können.

Der Anspruch ist auf höchstens zehn Tage begrenzt. Das Krankenhaus muss dafür nachweisen und umfangreich dokumentieren, dass trotz erheblichem Aufwand eine entsprechende notwendige Weiterversorgung nicht möglich ist.

Was beinhaltet die Übergangspflege im Krankenhaus?

Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst die Kostenübernahme für die notwendige Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Patient:innen, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung.

Was muss man tun, um Übergangspflege zu bekommen?

Übergangspflege wird durch den Sozialdienst des Krankenhauses bei der Krankenkasse beantragt. Grundlage dafür ist eine umfangreiche Dokumentation, dass eine Anschlussversorgung notwendig ist und keine andere Versorgungsmöglichkeit in Frage kommt.

Sie sollten schon bei der Aufnahme ins Krankenhaus dem Entlassmanagement zustimmen. Dann muss sich der Sozialdienst des Krankenhauses um eine Anschluss-Versorgung nach der Krankenhausbehandlung kümmern.

Und Sie sollten so früh wie möglich Kontakt zum Sozialdienst des Krankenhauses aufnehmen, damit die Organisation der weiteren, post-stationären Versorgung erfolgen kann.

Andere Regeln für privat versicherte Patient:innen

Die Übergangspflege (nach § 39 e SGB V ) gilt nur für gesetzlich Versicherte. Die privaten Krankenversicherungen entscheiden selbst, ob und in welchem Rahmen sie die Übergangspflege in ihr Leistungsspektrum aufnehmen. Privat Versicherte Personen müssen in ihren Vertrag schauen oder mit ihrer Versicherung besprechen, welche Leistung für sie übernommen wird.

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