Elektronische Rezepte: wichtige Fragen und Antworten zu E-Rezepten

Stand:
In den Niederlanden, Schweden und Österreich gibt es das E-Rezept schon länger. Ab dem 1. Januar 2024 ersetzt das elektronische Rezept das rosa Rezept für gesetzliche Krankenversicherte. Hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen zum E-Rezept.
Eine Apothekerin steht hinterm Empfang. Ein Smartphone zeigt die Aufschrift E-Rezept.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das E-Rezept ersetzt künftig das rosafarbene Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen: über die elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App und einen Papierausdruck mit dem Rezept-Code.
  • Elektronische Rezepte sollen Ihnen Zeit und Wege ersparen und die Medikamentenabgabe sicherer machen.
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Was ist das E-Rezept?

In vielen europäischen Ländern, etwa den Niederlanden, Schweden, Dänemark oder Portugal , können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. In Deutschland hat sich die Einführung des E-Rezepts verzögert, weil die nötige Technik nicht flächendeckend zur Verfügung stand.

Seit dem 1. Januar 2024 sind (Zahn-)Ärzte, (Zahn-)Ärztinnen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen verpflichtet, bei gesetzlich Krankenversicherten E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente.

Mit dem E-Rezept können Sie als gesetzlich Versicherte:r Rezepte über verschreibungspflichtige Medikamenten auch online bei Ihrer Apotheke einlösen. Das E-Rezept ersetzt am Anfang das bekannte rosafarbene Kassenrezept. Später sollen zum Beispiel auch Überweisungen für Fachärzt:innen oder auch Verordnungen für Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.

Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Künftig sollen auch privat Krankenversicherte E-Rezepte nutzen können. Erste private Krankenversicherungen bieten dies schon an.

Wie wird das E-Rezept erstellt?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen über eine Software im Praxisverwaltungssystem ein digitales Rezept aus. Im E-Rezept sind dieselben Informationen wie im rosa Rezept enthalten. Dazu gehören:

  • die Patient:innendaten,
  • die Daten des Arztes oder der Ärztin,
  • die verordneten Medikamente oder Wirkstoffe und
  • Dosierhinweise.

Das digitale Rezept wird verschlüsselt auf den zentralen E-Rezept-Server geschickt. Zu jedem E-Rezept wird automatisch ein sogenanntes E-Rezept-Token erstellt. Es enthält den Code, den Sie zum Einlösen in der Apotheke brauchen.

In der Arztpraxis bekommen Sie dann nicht mehr das rosafarbene Rezept, sondern nur noch das E-Rezept-Token.

Wie kann ich das E-Rezept einlösen?

Um das E-Rezept zu einlösen, haben Sie als gesetzlich Versicherte:r 3 Möglichkeiten:

  • über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK),   
  • über die E-Rezept-App der Gematik oder     
  • oder über einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode.
E-Rezept einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Mit der elektronischen Gesundheitskarte können Sie das E-Rezept in jeder Apotheke einlösen.

Und so funktioniert es: Einfach Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke ins Kartenterminal einstecken. Mehr müssen Sie dabei nicht tun. Beim Lesen der Gesundheitskarte wird automatisch aus Sicherheitsgründen geprüft, ob die Karte echt ist. Eine PIN müssen Sie nicht eingeben.

Das Apothekenpersonal ruft dann Ihre offenen Rezepte vom zentralen E-Rezept-Server ab und händigt Ihnen die verschriebenen Medikamente aus.

Einlösen mit der E-Rezept-App
  1. Installieren Sie die E-Rezept-App.
    Laden Sie Sie laden sich die E-Rezept-App der Gematik aus einem der gängigen App-Stores auf Ihr Smartphone.
    Sie können die App auch direkt bei Gematik herunterladen. Voraussetzung, um die App herunterladen zu können: Sie brauchen ein Smartphone mit dem Betriebssystem IOS 15 oder Android 7.

    Melden Sie sich in der App an: Dafür brauchen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion für den kontaktlosen Datenaustausch sowie eine PIN-Nummer. Die PIN können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Für die PIN müssen Versicherte sich bei Ihrer Krankenkasse authentifizieren. Meist geht das über Postident oder persönlich in der Krankenkassenfiliale.

    Um sich in die App einzuloggen, müssen Sie sich mit der sogenannten 6-stelligen CAN-Nummer und der PIN legitimieren. Die CAN finden Sie in der oberen rechten Ecke der Gesundheitskarte.
  2. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verschreibt Ihnen ein Medikament.
    Die Praxis erstellt hierzu ein E-Rezept, das direkt verschlüsselt in den E-Rezept-Server, den auch E-Rezept-Fachdienst genannt, geladen wird.

    Über das Praxisverwaltungssystem wird das E-Rezept-Token, also der digitale Schlüssel zu Ihrem E-Rezept, in die App auf Ihrem Handy übertragen.
  3. Sie lösen das E-Rezept in Ihrer Apotheke oder digital ein.
    Wenn Sie es in der Apotheke einlösen, liest die Apotheke das E-Rezept-Token aus und Sie bekommen das Medikament. Sie können das Rezept auch online einlösen. Sie können es dann zu einem späteren Zeitpunkt in der Apotheke abholen. Oder die Apotheke bringt es Ihnen nach Hause, sofern sie einen Lieferdienst anbietet.

    Sie können das E-Rezept-App aber auch digital bei einer einer Apotheke vor Ort oder einer Versandapotheke einlösen. Sie müssen dafür nun nicht mehr wie bisher das Originalrezept einreichen.

Funktionen der E-Rezept-App

 Apothekensuche: Hier können Sie Apotheken finden, Öffnungszeiten nachlesen oder sehen, ob es einen Botendienst gibt.

 E-Rezept digital einer Apotheke zuweisen: Sie können bei einer Apotheke digital anfragen, ob ein Medikament vorrätig ist und das Arzneimittel bestellen.

 Familien-und Vertreterfunktion: Familienmitglieder können in der App hinzugefügt werden, zum Beispiel Kinder oder andere Angehörige. Diese brauchen auch eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und die PIN.

 Informationen zum Medikament sind in der App abrufbar.

E-Rezept einlösen mit dem Papierausdruck

Wenn Sie die E-Rezept-App nicht nutzen können oder wollen, können das E-Rezept auch mit einem Papierausdruck mit Rezept-Code einlösen. Den Code bekommen Sie in der Arztpraxis. In der Apotheke wird dann einfach der Rezept-Code abgescannt.

Was sind die Vorteile des E-Rezepts?

  • Das E-Rezept beendet die Zettelwirtschaft in Praxen und Apotheken, spart Zeit und Wege. Über die E-Rezept-App können Sie das Rezept mit E-Rezept-App online einlösen, ohne persönlich in die Apotheke gehen zu müssen. Die App zeigt Ihnen an, ob das gewünschte Medikament gerade vorrätig ist. Sofern die Apotheke einen Lieferdienst anbietet, müssen Sie es nicht einmal selbst abholen.
  • Bestellen Sie ein verschreibungspflichtiges Medikament bei einer Versandapotheke, mussten Sie bisher das Originalrezept einreichen oder es ihr vorab mit der Post zuschicken. Das entfällt mit der E-Rezept-App.
  • Waren Sie in einem Quartal bereits in der Arztpraxis und wurde dort Ihre Gesundheitskarte bereits eingelesen, kann das Folgerezept direkt von der Praxis in der E-Rezept-App übermittelt werden. E-Rezepte können zudem auch im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden.
  • Auch Rezepte Dritter, etwa pflegebedürftiger Verwandter oder auch Heimbewohner:innen, können Sie eingelösen, wenn Sie sie in die App laden.
  • Das E-Rezept ist fälschungssicherer als ein Papierrezept und kann im Gegensatz zum Papierrezept nicht verloren gehen oder versehentlich beschädigt werden.

Wie oft kann ich ein E-Rezept einlösen?

Da der Status eines E-Rezepts im digitalen Gesundheitsnetz zentral gespeichert wird, können Sie es auch nur einmal einlösen.

Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert, so dass Sie es kein zweites Mal einlösen können.

Kann das E-Rezept auch als Wiederholungsrezept ausgestellt werden?

Ja, das geht. Das Wiederholungsrezept ist ein Jahr gültig. Es kann insgesamt viermal ausgestellt  werden, also als Erstabgabe plus bis zu drei weitere Male. Dabei müssen Sie nicht alle Rezepte auf einmal einlösen. Die anderen verordneten Medikamente können Sie in der Gültigkeitsdauer des E-Rezepts in der Apotheke abholen.
 
Wird die Dosierung eines Medikamentes geändert, wird die vorherige Mehrfachverordnung gelöscht und ein neues Rezept ausgestellt. Das E-Rezept können Sie über die E-Rezept-App oder auch als Ausdruck in der Apotheke vorlegen. Über die elektronische Gesundheitskarte können Sie es noch nicht einlösen. Dies soll aber zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls möglich sein.

Wie sicher sind meine Daten beim E-Rezept?

Die Arztpraxis versieht das E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Anhand dieser Signatur kann die Apotheke technisch zuverlässig feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt des E-Rezepts gegebenenfalls unbefugt verändert wurde.

Zugriff auf das E-Rezept haben nur Sie selbst oder eine Person, die Sie bevollmächtigt haben, und die einlösende Apotheke. Der Arzt oder die Ärztin, die das Rezept in den E-Rezept-Server eingestellt hat, kann das Rezept dann nicht mehr lesen. Es erfolgt auch kein Hinweis an die Arztpraxis, ob das Rezept von Ihnen eingelöst wurde. In bestimmten Fällen kann der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept löschen, z.B. wenn es fehlerhaft war, und wieder neu ausstellen.

Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der sogenannten Telematik-Infrastruktur gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Sie werden automatisch 100 Tage, nachdem Sie das Rezept eingelöst haben, gelöscht. Als Versicherte:r können Sie die Daten aber auch vor Ablauf dieses Zeitraums eigenständig löschen.

Informationen rund ums Thema Datenschutz beim E-Rezept finden Sie auch in den FAQ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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