Dread-Disease-Versicherung - Eine Alternative gegen Berufsunfähigkeit?

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Wer seine Arbeitskraft versichern möchte, damit er bei Krankheit oder Unfall versorgt ist, sollte zuerst nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung suchen. Doch gerade bei Vorerkrankungen kann das teils schwierig sein. Ist eine Dread-Disease-Versicherung dann der richtige Ersatz?
Jemand steht an einer Straße und trägt eine Warnweste, auf der "Rettungsdienst" steht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Dread-Disease-Versicherung leistet bei Eintritt von im Versicherungsschein definierten schweren Krankheiten und zahlt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme einmalig aus. Eine monatliche Rente ist dagegen nicht möglich.
  • Die Absicherung der Arbeitskraft gehört zu den zwingend notwendigen Maßnahmen der persönlichen Existenzsicherung - und das Mittel der Wahl dafür ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dread-Disease-Versicherungen dagegen sollten Sie erst nach Prüfung besserer Alternativen in Betracht ziehen.
  • Zu der Frage, wie die Arbeitskraft abzusichern ist, hat übrigens auch die Stiftung Warentest einen Beitrag veröffentlicht.
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Dread Disease - was ist das?

Die Dread-Disease-Versicherung wird in Deutschland häufig als "Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten" oder "Schwere Krankheiten Vorsorge" bezeichnet. Es sind aber nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne versichert, sondern auch Leistungsfälle durch Unfälle. Unter den Versicherungsschutz fallen zusätzlich chirurgische Eingriffe wie zum Beispiel Bypass-Operationen oder Organtransplantationen. Auch Herzinfarkt und Schlaganfall, die durch ungesunde Lebensweise auftreten können, sind versichert.

Die Dread-Disease-Versicherung bietet also Versicherungsschutz zur Absicherung finanzieller Folgen bei schweren Krankheiten, lebensbedrohlichen Ereignisse, schweren Unfällen oder bei Verlust bestimmter Fähigkeiten wie gehen, sprechen, hören oder sehen.

Die abgesicherten Krankheiten

Die Dread-Disease-Versicherung leistet nur bei Eintritt von im Versicherungsschein definierten schweren Krankheiten. Es sind also nur Krankheiten versichert, die bei Vertragsabschluss ausdrücklich aufgelistet wurden. Die Anzahl der versicherten Risiken variiert unter den Versicherungsgesellschaften stark. Die statistisch häufigsten Krankheiten sind in allen Verträgen abgesichert. Die meisten Leistungsfälle entfallen auf die Volkskrankheiten

  • Krebs,
  • Herzinfarkt und
  • Schlaganfall.

Nicht versichert sind jedoch Schäden am Bewegungsapparat (Abnutzungen von Gelenken und der Wirbelsäule), Rheuma oder psychische Krankheiten wie beispielsweise Burn-Out oder Depressionen.

Die Leistungen und Tarife

Die Dread-Disease-Versicherung ist eine Personenversicherung. Der Versicherer zahlt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme bei Eintritt einer schweren - im Vertrag definierten - Krankheit zeitnah nach Diagnosestellung aus. Das Kapital steht zur freien Verfügung. Eine monatliche Rentenzahlung ist dagegen nicht möglich. Zusätzlich vereinbar ist eine Leistungsauszahlung, wenn der Versicherte an einer der unter den Versicherungsschutz fallenden Krankheiten verstirbt. Diese Todesfallsumme wird dann an die Hinterbliebenen gezahlt.

Die Tarife der Versicherer unterscheiden sich

  • in der Anzahl der versicherten Krankheitsbilder,
  • in den versicherten Leistungen: beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Höchstversicherungssummen, Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen (Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes), weltweiter Geltungsbereich, lebenslanger Versicherungsschutz,
  • in den Zusatzoptionen zur individuellen Vertragsgestaltung (Einschluss von Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeschutz sowie Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Einschluss des Todesfallrisikos),
  • in den Versicherungsbedingungen (Karenzzeiten, Wartezeiten, dynamische Anpassung des Versicherungsschutzes) und
  • in den zu zahlenden Beiträgen.

Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom Alter, der Versicherungssumme, der Laufzeit und dem Gesundheitszustand. Bei Vorerkrankungen können die Versicherer einen Risikozuschlag fordern, einen Leistungsausschluss vereinbaren oder den Versicherungsschutz komplett ablehnen. Unterschiedliche Beiträge nach dem Geschlecht des Versicherten sind für Neuverträge durch das EuGH-Urteil (Rechtssache C-236/09) nicht mehr zulässig. Im Neugeschäft werden seitdem nur Unisex-Tarife angeboten.

Die Anbieter

Nur wenige Gesellschaften bieten laut Morgen & Morgen GmbH (Stand: 30. Juli 2020) die Dread-Disease-Versicherung in Deutschland an:

  • Canada Life (Tarif: Schwere Krankheiten Vorsorge)
  • Gothaer Lebensversicherung AG (Tarif: Perikon)
  • Nürnberger Lebensversicherung AG (Tarife: ErnstfallSchutz Comfort und ErnstfallSchutz Premium)
  • Zurich Life (Tarif: Krankheits-Schutzbrief)

Für wen ist die Versicherung geeignet?

Die Statistiken machen deutlich, dass die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Krankheit zu erleiden, sehr hoch ist. Jedes Jahr erkranken etwa 500.000 Menschen in Deutschland an Krebs (Stiftung Deutsche Krebshilfe), ca. 270.000 Schlaganfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland (Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe) und mehr als 300.000 Menschen erleiden jährlich einen Herzinfarkt (Deutsche Herzstiftung e.V.). Nach der Diagnose und den kostenaufwändigen Behandlungen einer schweren Erkrankung folgen oftmals wirtschaftliche Belastungen und auch schwerwiegende Veränderungen im sozialen Umfeld.

Aber ist eine Dread-Disease-Versicherung auch die richtige Entscheidung, um sich gegen den Verlust beruflichen Einkommens abzusichern?

Als Vorteil gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung wird oft darauf hingewiesen, dass keine Rolle spielt, ob man noch zumindest eingeschränkt oder in anderen Berufsfeldern arbeiten kann oder sich der Gesundheitszustand später wieder verbessert. Bei einer Dread-Disease-Versicherung ist es für die Leistungspflicht unwichtig, ob die Arbeitskraft der versicherten Person eingeschränkt ist oder nicht. Die versicherte Leistung wird beim Vorliegen einer schweren Erkrankung unmittelbar nach Diagnosestellung und nicht erst nach Feststellung bleibender Schäden ausgezahlt. Der Heilungsverlauf spielt für die Leistungspflicht keine Rolle. Voraussetzung ist allerdings, dass die Krankheit ein bestimmtes Stadium erreicht, damit sie als versichert gilt. Mit der Auszahlung der Versicherungssumme endet der Vertrag. Das bedeutet, es besteht kein Versicherungsschutz bei einer zweiten Erkrankung.

Die Prüfung des Leistungsfalls ist bei der Dread-Disease-Versicherung möglicherweise einfacher und nicht so zeitaufwendig wie zum Beispiel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, da ein Expertenstreit aufgrund klarerer Krankheitsdefinitionen vermutlich eher vermieden werden kann.

Dem Versicherten ist im Leistungsfall die vereinbarte Summe garantiert. Mit diesem Geld lassen sich Einkommensausfälle kompensieren, medizinisch Zusatzkosten für zum Beispiel Behandlungen durch spezialisierte Ärzte, Rehabilitationsmaßnahmen oder eine für die Genesung erforderliche Auszeit bezahlen, die Wohnung oder das Fahrzeug krankheitsgerecht umrüsten. Auch bleibt ein Spielraum für Kredittilgungen. Eine Auszahlung der Versicherungssumme ist für Privatpersonen steuerfrei. Die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.

Ganz entscheidend ist aber, dass die Dread-Disease-Versicherung nicht alle Ursachen, die zum Verlust der Arbeitskraft führen können, abdeckt. Nicht bzw. unzureichend versichert sind Schäden am Bewegungsapparat, Rheuma oder psychische Krankheiten. Gerade diese Erkrankungen gehören aber zu den häufigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Auch beginnt die Leistungspflicht bei einer schweren Erkrankung häufig erst nach mehreren Monaten.

Auch muss eine sehr hohe Versicherungssumme in der Dread-Disease-Versicherung gewählt werden, um die Einkommensverluste für die restliche Zeit des Erwerbslebens auszugleichen. Das macht den Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung sehr teuer.

Wer den Verlust beruflichen Einkommens versichern will, für den ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss ohne echte Alternativen. Die Absicherung dieses Risikos gehört zu den zwingend notwendigen Maßnahmen zur persönlichen Existenzsicherung. Die Versicherung leistet, wenn ein Arzt eine Berufsunfähigkeit von zu mindestens 50% bescheinigt, der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf in seiner Ausgestaltung, wie er in gesunden Tagen ausgeübt wurde, für voraussichtlich sechs Monate nicht mehr ausüben kann. Ursache kann eine Krankheit, ein Unfall oder ein mehr als altersentsprechender körperlicher Kräfteverfall sein. Im Leistungsfall erhält der Versicherte eine monatliche Rente.

Eine wirkliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch die Dread-Disease-Versicherung nicht, wenn es darum geht, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, gibt es außerdem erst einmal bessere Alternativen als eine Dread-Disease-Versicherung.

Bekommen Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung, dann prüfen Sie als Alternativen in dieser Reihenfolge:

  1. eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung
  2. eine Grundfähigkeits- oder eine Funktionsinvaliditätsversicherung
  3. Erst dann würde eine Dread-Disease-Versicherung als viertbeste Lösung interessant.

Antrag auf Versicherung stellen

Ähnlich wie bei einem Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie auch für eine Dread-Disease-Versicherung Gesundheitsfragen beantworten. Bei schlechtem Gesundheitszustand können die Versicherer den Antrag ablehnen oder ihn mit Einschränkungen annehmen. Es kann sein, dass dann Ausschlüsse vereinbart werden, die im Zusammenhang mit den Vorerkrankungen stehen. Auch ist es denkbar, dass der Versicherer Risikozuschläge für das erhöhte Risiko fordert.

Die steuerliche Behandlung

Beiträge zu einer Dread-Disease-Versicherung können als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Der Sonderausgabenabzug ist auf 2800 Euro jährlich begrenzt. Sofern der Steuerpflichtige von seinem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung erhält, reduziert sich der Höchstbeitrag auf 1900 Euro jährlich.

Als Sonderausgaben sind die Beiträge nur dann abzugsfähig, wenn die Höchstbeiträge für die Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausschöpft sind.

Die Auszahlung aus der Dread-Disease-Versicherung als einmaliger Kapitalbetrag ist steuerfrei.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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