Vermögenswirksame Leistungen: Verschenken Sie kein Geld!

Stand:
Je nach Tarifvertrag haben Verbraucher:innen gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Vermögenswirksame oder Altersvorsorgewirksame Leistungen. Der Betrag kann zwischen 6 und 40 Euro liegen.
Eine Person notiert sich etwas hinter vier verschieden hohen Stapeln von Geldmünzen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt verschiedene Produkte, die für Vermögenswirksame Leistungen in Frage kommen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Rendite, der Risiken, der Kosten und der Verfügbarkeit.
  • Anspruch auf eine Förderung (Arbeitnehmersparzulage) haben Sie nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen.
Off

Laut dem 5. Vermögensbildungsgesetz dürfen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, Teile ihres Arbeitslohns vermögenswirksam anzulegen, wenn das zuvor so vereinbart wurde. Der Arbeitgeber legt Geld für seine Arbeitnehmer an und zahlt als freiwillige Leistung oft einen Zuschuss. Seine Höhe ist je nach Branche entweder im Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen festgelegt.

Zwischen 6 Euro und 40 Euro zahlt der Arbeitgeber direkt in eine vermögenswirksame Anlage. Wer darauf verzichtet, verschenkt Geld. Unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen haben Sie zudem Anspruch auf eine staatliche Arbeitnehmersparzulage.

Es gibt keinen Grund, aus dem Sie auf den Zuschuss des Arbeitgebers im Rahmen der VL verzichten sollten. Darüber hinaus können Sie auch – je nach finanziellen Möglichkeiten und Wünschen – den Betrag selbst aufstocken. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

VL-Bausparverträge

Mit einem Bausparvertrag können Sie Eigenkapital bilden und bekommen gleichzeitig den Anspruch auf ein späteres Bauspardarlehen. Sie müssen immer mindestens den Regelsparbeitrag einzahlen, der sich aus dem Tarif und der Bausparsumme ergibt. Zinssatz und Tilgungsbetrag dafür werden bei Vertragsschluss festgelegt, ebenso der Zinssatz für das entstehende Guthaben. Brauchen Sie kein Bauspardarlehen, können Sie Tarife mit höheren Guthabenzinsen wählen.

Was Sie mit dem Geld machen, bleibt Ihnen überlassen. Das Guthaben ist nicht zweckgebunden – anders als das Bauspardarlehen. Das können Sie nur für "wohnwirtschaftliche Zwecke" in Anspruch nehmen. Darunter fallen etwa der Kauf, die Renovierung oder die Sanierung einer Wohnimmobilie.

VL-Wertpapiersparen mit Investmentfonds

Beim Fondssparplan investieren Sie Ihr Geld in unterschiedliche Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und/oder Immobilien.

Mit dem Kauf von Anteilen an Investmentfonds werden Sie Miteigentümer am Fondsvermögen. Durch Kursgewinne und Erträge steigt der Wert Ihrer Anteile. Durch Kursverluste und Kosten sinkt der Wert. ETF-Sparpläne sind kostengünstiger als die Fondssparpläne, die im Regelfall in der Bankfiliale angeboten werden.

Fondssparpläne erfordern meist einen Mindestsparbetrag, zum Beispiel 25 Euro. Fällt der Zuschuss des Arbeitgebers geringer aus, müssen Sie die Differenz selbst aufstocken oder eine Alternative zum Fondssparplan wählen.

VL-Banksparverträge

Banksparpläne sind Ratensparverträge mit einem festen oder veränderlichen Zins und, je nach Angebot, auch mit einem Bonuszinssatz. Auch wird je nach Anbieter das "Durchhalten" des Vertrags mit einem Schlussbonus belohnt. Im Vergleich zu anderen Produkten sind VL-Banksparpläne wegen der Einlagensicherung sicher und preiswert. Es fallen keinerlei Abschlusskosten an.

Tilgung von Darlehen

Haben Sie einen Kredit zur Finanzierung eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung aufgenommen? Zum Abbezahlen können Sie vermögenswirksame Leistungen ebenfalls einsetzen. Die zusätzliche Tilgung verringert die Restschuld entsprechend und senkt somit die Zinslast Ihres Darlehens.

Bei Bauspardarlehen ist die Aufstockung der monatlichen Tilgungen um die vermögenswirksamen Leistungen kein Problem. Die Allgemeinen Bausparbedingungen regeln, dass Sie jeder Zeit das Recht auf Sondertilgung haben.

Bei Annuitätendarlehen von Banken und Sparkassen kommt es dagegen auf die Regelung im Kreditvertrag an. Wenn kein Recht auf Sondertilgung explizit vereinbart ist, können Kreditinstitute die Extra-Tilgung ablehnen. Stimmt das Institut aber zu, kann Ihr Arbeitgeber den vereinbarten Beitrag direkt auf das Darlehenskonto überweisen.

Bereiten Sie gerade die Finanzierung einer Immobilie vor, können Sie die Tilgung durch vermögenswirksame Leistungen direkt mit  vereinbaren.

Altersvorsorgewirsame Leistungen (AVWL)

Viele Tarifverträge sehen keine Vermögenswirksamen Leistungen mehr vor, sondern enthalten stattdessen Vereinbarungen über sogenannte altersvorsorgewirksamen Leistungen. Hierbei dürfen die Beiträge Ihres Arbeitgebers nur noch für eine zusätzliche private oder betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Das Guthaben ist nach Einzahlung nicht mehr verfügbar, sondern wird nur noch als Rente ausgezahlt oder, sofern vereinbart, als Kapitalleistung zum Rentenbeginn.

Als Altersvorsorgewirksame Leistungen kommen in Frage:

Staatliche Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage

Liegt Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen, können Sie Arbeitnehmersparzulage beantragen. Dabei handelt es sich um eine jährliche Förderung, die Sie auf Ihre jährlichen Einzahlungen erhalten. Gefördert werden Bausparverträge oder Tilgungen von Darlehen für selbst genutzte Immobilien sowie Fondssparpläne. Die Höhe der Förderung und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich:

  Bausparvertrag/Darlehenstilgung Fondssparplan

Grenze für das zu versteuernde Einkommen

bei Ledigen

bei zusammen veranlagten Paaren

 

17.900 Euro

35.800 Euro

 

20.000 Euro

40.000 Euro

Höhe der Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent 20 Prozent
Maximale Höhe der jährlich geförderten Einzahlung 470 Euro 400 Euro
Maximale Höhe der jährlichen Arbeitnehmersparzulage 43 Euro 80 Euro

Entscheidend für die Arbeitnehmersparzulage ist nicht der Bruttoarbeitslohn, sondern das zu versteuernde Einkommen. Arbeitnehmer können z. B. die Pendlerpauschale, andere Werbungskosten und Kinderfreibeträge geltend machen.

Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jährlich mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beantragen. Sie wird dann vorgemerkt und nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren auf den jeweiligen Vertrag überwiesen. Erst dann können Sie also darüber verfügen.

Fazit

Ein VL-Banksparplan und ein VL-Bausparvertrag eignen sich vor allem für Sie, wenn Sie auf Sicherheit setzen wollen. Ein VL-Fondssparplan bietet sich an, wenn Sie höhere Renditen anstreben und bereit sind, Wertschwankungen hinzunehmen. Die Arbeitnehmersparzulage – eine einkommensabhängige Förderung des Staates – ist am höchsten für VL-Fondssparpläne. Es gibt sie aber auch für VL-Bausparverträge, VL-Wertpapiersparen und das Tilgen von Darlehen für selbst genutzte Immobilien. Beim Bausparvertrag können  Sie für darüber hinausgehende Einzahlungen unter Umständen zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage auch die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen.

Welche Anlageform für Sie die richtige ist, hängt letztlich von Ihrer individuellen Situation ab. Gerne können Sie sich von den Experten der Verbraucherzentralen unabhängig beraten lassen.