Bitcoin: Vom alternativen Zahlungsmittel zum Spekulationsobjekt

Stand:
Bitcoins sind zum Vermögensaufbau nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht geeignet. Wenn Sie dennoch damit spekulieren wollen, sollten Sie sich genau mit den Risiken dieser Anlage beschäftigen. Lesen Sie hier mehr zu Bitcoins und wie Sie unseriöse Anbieter erkennen.
Kryptowährungen Bitcoin und Ethereum

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die digitale Währung Bitcoin wurde im Jahr 2009 von Privatleuten eingeführt und soll eine Alternative zum herkömmlichen Geldsystem sein.
  • Mittlerweile gibt es neben den ursprünglichen Bitcoins auch "Bitcoin Cash", "Bitcoin Private" und "Bitcoin Gold".
  • Häufig nutzen auch Spekulanten Bitcoins oder Zertifikate darauf und hoffen auf Kursgewinne.
  • Verbraucher:innen beschweren sich zunehmend über Anbieter, die mit dubiosen Investitionen in Kryptowährungen locken.
  • Immer wieder berichten Verbraucher:innen  auch von betrügerischen Plattformen, auf denen nur vermeintlich Bitcoins erworben werden können.

 

On

Was sind Bitcoins?

Bitcoins sind ein virtuelles Zahlungsmittel. Die digitale Währung wurde im Jahr 2009 von Privatleuten eingeführt und soll eine Alternative zum herkömmlichen Geldsystem darstellen.

Bitcoins und mittlerweile weitere viele neu geschaffene Kryptowährungen sind noch unabhängig von Regierungen und Zentralbanken. Stattdessen werden sie dezentral von Computern anhand einer kryptographischen Formel generiert. Dabei werden Verschlüsselungstechniken eingesetzt, die das Kopieren oder Fälschen dieser Internetwährung unmöglich machen sollen.

Die Gesamtsumme des elektronischen Geldes ist bei Bitcoin auf 21 Millionen Einheiten begrenzt. Damit soll unter anderem einer Inflation von Bitcoins von vorneherein ein Riegel vorgeschoben werden. Allerdings führt die Begrenzung letztlich auch dazu, dass nicht nur die Menschen Bitcoins nutzen, die in der neuen Währung ein reines Zahlungsmittel sehen, sondern auch Spekulanten, die sich über die digitale Währung Kursgewinne erhoffen.

Splits und Forks: Bitcoin Varianten

Anfang August 2017 kam es zu einer ersten Teilung in "Bitcoin" und "Bitcoin Cash". Mit "Bitcoin Private" und "Bitcoin Gold" gab es im Oktober 2017 bzw. im Februar 2018 zwei weitere Gabelungen. Mittlerweile gibt es viele weitere Abwandlungen.

Diese Teilungen sind auch als "splits" oder "forks" bekannt. Zu den Teilungen führten letztlich unterschiedliche Ansichten innerhalb der Bitcoin-Gemeinschaft. In der Praxis führt dies zu einer Gabelung bzw. Spaltung der digitalen Währung.

Das heißt für Sie: Wenn Sie mit der digitalen Währung zahlen möchten, müssen Sie genau darauf achten, mit welcher Bitcoin-Variante Sie die Zahlung durchführen. Und ob der Onlinedienst, über den die Zahlung erfolgen soll, dies auch ermöglicht.

Dubiose Geschäfte mit Bitcoins

Zunehmend beschweren sich Verbraucher:innen über Anbieter, die Sie mit Geschäften zu Bitcoins und anderen Kryptowährungen zu dubiosen Investitionen überreden möchten. Dubiose Unternehmen und Privatpersonen präsentieren sich in den sozialen Medien, Messengerdiensten oder kontaktieren Verbraucher:innen unaufgefordert per E-Mail oder anderen zufälligen Kontaktgelegenheiten, wie z.B. bei der Übergabe einer über eine Keinanzeige verkauften Ware. Sie versprechen finanzielle Freiheit, hohe Rendite oder dauerhaftes passives Einkommen durch Krypto-Mining, Handel oder Investitionen in neue, angeblich zukunftsweisende Kryptowährungen.

  • In der Regel sitzen diese Unternehmen im Ausland oder haben ausländische Kontoverbindungen
  • Teils verbergen sich hinter solchen Angeboten auch verbotene Schneeballsysteme.

Weitere Informationen dazu, wie Sie unseriöse Trading-Angebote schon frühzeitig erkennen finden Sie in unserem Artikel zu unseriösen Trading-Plattformen. Auch die europäischen Aufsichtsbehörden warnen vor Anlagen in Kryptowerten.

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Einfach Bitcoin kaufen und die Rente ist gesichert. Oder ist es vielleicht doch nicht so einfach?

In dieser Folge bewerten wir den Bitcoin als Finanzanlage und beantworten dabei die Frage: Soll ich auch Bitcoin kaufen?

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Logo des BMUV

 

Kauf von Bitcoins: Darauf müssen Sie achten

Bitcoins können Sie an bestimmten Börsen zum dann aktuellen Kurs kaufen. Alternativ können sie auch auf bestimmten Handelsplattformen und Marktplätzen von anderen Nutzern erworben werden.

Um Kryptowährungen zu kaufen oder mit ihnen zu handeln, ist eine elektronische Wallet notwendig. Diese stellt die digitale Version eines Geldbeutels für virtuelle Währungen dar. Unterschieden werden zwischen den folgenden Varianten:

  • "Cold Wallets"  sind externe Datenspeicher, wie etwa ein USB-Stick oder eine Festplatte, die nur für die Übertragung der Bitcoins über einen Computer oder per WLAN an das Internet angeschlossen werden.
  • "Hot Wallets" erreichen Sie über ein mit dem Internet verbundenes Gerät. Dafür loggen Sie sich beispielsweise auf einer Plattform ein. Der Zugang erfolgt softwarebasiert über das Web oder eine App.

Wenn Sie Bitcoin-Transaktionen tätigen, werden diese dezentral authentifiziert. Die Zahlungswege sind transparent, Käufer und Verkäufer jedoch anonym.

Egal ob Sie ein Cold oder ein Hot Wallet verwenden, benötigen Sie für eine Transaktion neben der öffentlichen Adresse von Sender- und Empfängerkonto sowie des Überweisungsbetrags vor allem den private Key. Das ist ein virtueller Schlüssel, der den Zugang zur eigenen Wallet erst ermöglicht.

Vorsicht Icon  Bei Kryptowährungen besteht nicht nur das Risiko, dass sich der Kurs negativ entwickelt, Sie müssen auch diverse technische Aspekte und Sicherheitsfragen bedenken – bevor Sie investieren. Bitcoins können u.a. auch aus der Wallet gestohlen werden. Verlieren Sie den Schlüssel, kommen Sie an die Bitcoins nicht mehr heran. Auch kann die Krypto-Börse, an der Kryptowährungen gehandelt werden, Transaktionen ablehnen oder – im schlimmsten Fall wegen Insolvenz – komplett schließen. 

 

Wie sind Bitcoins gesichert?

Technisch sollen die erwähnten Verschlüsselungstechniken Sicherheit gewährleisten, rechtlich ist die virtuelle Währung aber gar nicht geschützt. Zwar hat inzwischen El Salvador den Bitcoin als weiteres gesetzliches Zahlungsmittel neben dem US-Dollar eingeführt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die digitale Währung nirgendwo sonst ein gesetzliches Zahlungsmittel ist und dass Bitcoins insbesondere von keiner Zentralbank, Regierung oder Aufsichtsbehörde kontrolliert werden. Wer Bitcoins kauft, setzt letztlich also rein auf das Vertrauen, dass jemand anderes diese Internetwährung akzeptieren wird. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Für Bitcoins existiert weder eine Einlagensicherung noch eine Absicherung über einen Goldstandard oder eine sonstige Sicherheit. Wer Bitcoins nicht nur als Zahlungsmittel, sondern auch als mögliche spekulative Geldanlage betrachtet, sollte sich daher vor Augen führen, dass für das in Bitcoins investierte Kapital grundsätzlich das Risiko von hohen Verlusten möglich ist. Auch ein Totalverlust ist denkbar.

Fazit: Lohnen sich Bitcoins als Zahlungsmittel oder Geldanlage?

Ob sich Bitcoins, Varianten davon oder andere Kryptowährungen mittelfristig als Alternative zu herkömmlichen Geldsystemen durchsetzen, kann heute niemand seriös vorhersagen. Die Entwicklung der letzten Jahre ging immer mehr weg von der Idee eines alternativen Zahlungsmittels und hin zu einem Spekulationsobjekt.

Bitcoins sind aufgrund der vorhandenen Risiken – hier sind insbesondere die massiven Kursschwankungen bis hin zum Totalverlust und die fehlenden Sicherungssysteme zu nennen – als Geldanlage für Verbraucher:innen nicht zu empfehlen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.