Die finanzielle Förderung ist im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Für alle Neuverträge seit 2019 gilt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss: Wird Entgelt in eine bAV umgewandelt, muss der Arbeitgeber 15 Prozent drauflegen, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Ab 2022 gilt dies auch für bereits bestehende Verträge.
Eine Betriebsrente kann bezüglich der Rendite vorteilhaft sein. Voraussetzung: Der Arbeitgeber beteiligt sich mit mindestens 20, besser 30 Prozent am Bruttobeitrag.
Für wen lohnt sich eine Betriebsrente?
Die Frage, ob und für wen sich eine betriebliche Altersversorgung lohnt, ist nicht leicht zu beantworten. Verschiedene Faktoren und die individuelle Situation müssen berücksichtigt werden.
Heute sparen, morgen zahlen: Das ist das Hauptwerbeargument für den Abschluss einer bAV. Denn da die Beiträge vom Bruttogehalt abgehen, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zu den Höchstgrenzen(siehe roter Kasten) keine Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Dieser Vorteil reduziert sich für Arbeitnehmer jedoch in der Auszahlungsphase: Die Rente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Die Höhe der Steuern hängt vom individuellen Steuersatz ab. Was als Steuervorteil in der Ansparphase beworben wird, ist also letztlich nur eine Verschiebung der Abgaben in die Rentenphase.