Downloads und Streaming-Dienste: Mit 5 Tipps Ärger vermeiden

Stand:
Digitale Inhalte wie Software, Apps oder Spiele kann man längst nicht mehr allein auf festen Datenträgern wie etwa DVD oder CD-ROM erwerben. Vieles gelangt mittlerweile direkt über das Internet auf die Festplatte des Computers oder Smartphones.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Streaming werden Musik- oder Videodateien in Echtzeit konsumiert, ein vollständiges Herunterladen ist also nicht notwendig.
  • Gemäß der EU-Richtlinie über Verbraucherrechte müssen Anbieter digitaler Inhalte auf ihrer Internetseite klare und verständliche Angaben über deren Funktionsweise und Kompatibilität machen.
  • Darüber hinaus steht Verbraucher:innen ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das bedeutet aber nicht, dass Sie das Produkt in der Zwischenzeit ausführlich testen können.
  • Das Widerrufsrecht erlischt in der Regel bereits, sobald mit dem Download oder Streaming begonnen wird. Das neue Widerrufsrecht hilft somit nur, wenn ein Fehlgriff rechtzeitig vor dem Herunterladen auffällt.
On

Wer Ärger bei Download- oder Streaming-Diensten vermeiden will, sollte folgende 5 Tipps der Verbraucherzentrale beherzigen:

1. Einverständnis vorausgesetzt

Das Widerrufsrecht erlischt nur vorzeitig, wenn Verbraucher:innen ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Zudem braucht es eine Bestätigung, dass über den Verlust des Widerrufsrechts informiert wurde. Diese Zustimmung darf nicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untergeschoben werden. Kund:innen müssen zumindest ein Häkchen an einem Informationstext gesetzt haben. Das Einverständnis sollte nur erklären, wer die Leistung endgültig behalten möchte.

2. Rechtzeitig informieren

Über alle technischen und inhaltlichen Details sollten Sie sich bereits vor Vertragsschluss informieren. Anbieter sind sowohl verpflichtet, über die wesentlichen Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten des Produkts zu informieren als auch über mögliche technische Schutzmaßnahmen. Dazu gehört das Datenformat oder ein eingebauter Kopierschutz. Auch die Anforderungen an das Endgerät müssen genannt werden, etwa, unter welchem Betriebssystem eine Software funktioniert.

3. Testversionen suchen und nutzen

In vielen Fällen werden Testversionen von Software oder Apps angeboten, die nicht den vollen Funktionsumfang aufweisen, aber einen Überblick über die wesentlichen Eigenschaften und Funktionalitäten des Produkts ermöglichen. Es kann sinnvoll sein, vor dem Kauf eines kostenpflichtigen Programms eine solche Probeversion auszuprobieren. Bei Streamingdiensten sollten Sie schauen, ob das eigene Endgerät den Voraussetzungen entspricht und den Dienst ausführen kann.

4. Bei Widerruf voller Kaufpreis zurück

Wenn Sie einen Vertrag über digitale Inhalte wirksam widerrufen, darf der Anbieter keinen Wertersatz von Ihnen fordern. Der Händler muss den vollen Kaufpreis erstatten.

5. Verstöße melden

Halten sich Anbieter nicht an die Regeln, können Sie dies der Verbraucherzentrale melden. Sie geht Rechtsverstößen nach und spricht gegebenenfalls Abmahnungen gegen Anbieter aus.

Podcast

Im Podcast genau genommen sprechen Moderator Patrick Lohmeier und Digitalexperte Maximilian Heitkämper (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) über das Besitzrecht an Downloads, Streaming und Digitales Rechtemanagement.

Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Eine Münze wird in ein Sparschwein geworfen

So erklären Sie Zinswende, Leitzins und Rolle der Notenbanken

Seit Juli 2022 steigen die Zinsen wieder, Expertinen nennen diesen Zeitpunkt Zinswende. Was dahintersteckt und wieso es vielleicht schon in diesem Jahr eine erneute Zinswende geben könnte.