3G-Netz-Abschaltung: Achtung bei älteren Handys und Verträgen

Stand:
Die großen Mobilfunkanbieter haben in 2021 Schluss mit der Übertragungstechnik 3G (auch UMTS genannt) gemacht. Wenn Ihr Smartphone den Nachfolger 4G (LTE) nicht unterstützt oder Ihr Vertrag eine moderne Verbindung nicht vorsieht, wird Ihr mobiles Internet deutlich langsamer.
Ein Funkmast für Mobilfunksignale

Das Wichtigste in Kürze:

  • 2021 wurde das UMTS-Netz in Deutschland abgeschaltet.
  • Prüfen Sie daher, ob Ihr Mobilfunkvertrag die Nutzung von LTE (4G) oder auch schon 5G erlaubt.
  • Ältere Smartphones (ohne LTE) sind nur noch sehr begrenzt für die Datennutzung einsetzbar.
  • 91 Prozent des Bundesgebiets empfangen über mindestens einen Netzbetreiber 5G-Netz.
On

Die 5G-Frequenzen sind 2019 in Deutschland versteigert worden und die Anbieter können auf den schnelleren Übertragungsstandard umrüsten.

Was ist 5G?

Das G steht für "Generation" und beschreibt die Generationen der Mobilfunktechnik. Die 5. Generation des Mobilfunks ist seit Juli 2019 in den meisten deutschen Städten verfügbar. Bis 2025 sollen 99 Prozent der Fläche mit 5G versorgt sein. 5G verspricht eine Echtzeitübertragung. Mit einer Datenrate von bis zu 10Gbit pro Sekunde wird die so genannte Verzögerungszeit (Latenz) reduziert und sorgt für eine bis zu 10-fach höhere Datenübertragung als LTE. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten 5G bietet und was sich gegenüber 4G geändert hat. Im letzten Jahr ist der 5G-Ausbau stark vorangeschritten. Laut Bundesnetzagentur empfangen 91 Prozent des Bundesgebiets über mindestens einen Netzbetreiber 5G-Netz. (Stand: Januar 2024). Aktuell liegt der Anteil der Fläche, auf der weiße Flecken in Deutschland zu finden sind, bei rund zwei Prozent und graue Flecken sind auf rund 15 Prozent verteilt.

Das hat aber gleichzeitig das Ende alter Übertragungswege mit sich gebracht. Da die großen Anbieter ihre Antennen im Land für 5G ohnehin anpassen, stellten sie bei der Gelegenheit die Versorgung über 3G (UMTS) an den entsprechenden Orten ab. Die Telekom und Vodafone waren damit bereits Ende Juni 2021 fertig, bei Telefónica (O2) zum Jahresende 2021. Nur die Versorgung über das ältere und langsamere 2G (GSM, GPRS und Edge) bleibt erhalten, da ansonsten Handys ohne Internetfunktion gar nicht mehr funktionieren würden.

Während früher LTE-Tarife (4G) sehr teuer und nur in den Premiumtarifen der Mobilfunkanbieter erhältlich waren, haben sich inzwischen viele Anbieter dazu entschlossen, auch LTE für die günstigeren Tarife freizugeben. Ein Grund hierfür war nicht etwa, dass man den Verbraucher:innen etwas Gutes tun wollte (wie im Marketing oft behauptet). Es war schlichtweg so, dass die zunehmende Nutzung von Smartphones das UMTS-Netz überlastet hat. Aus diesem Grund wurde auch für viele Bestandskunden und Prepaidkunden das LTE-Netz freigegeben, um Netzlast gleichmäßiger zwischen den beiden Netzen zu verteilen.

Auch bei den Tarifen von Discountern, z.B. ALDITALK, LIDL Connect, Ja!Mobil, pennymobil und NettoKOM, ist bereits die 4G-Nutzung enthalten.

Wie Sie Ihren Vertrag prüfen und anpassen sollten

Daher ist unser Rat: Prüfen Sie bei Laufzeitverträgen, ob Sie einen reinen UMTS-Tarif haben (ohne LTE-Nutzung). Falls ja, dann sollten Sie diesen auf jeden Fall schon einmal schnellstmöglich kündigen und sich bei Vertragsende um einen entsprechenden Neuvertrag mit LTE bemühen.

Gegebenenfalls ergibt bei dieser Gelegenheit auch der Blick auf Prepaid-Tarife Sinn. Viele Verbraucher:innen wissen nicht, dass eine Prepaid-Nutzung auch mit einem Smartphone möglich ist und haben noch das "Prepaid" von vor 20 Jahren – also mit teuren Tarifen und Rubbelkarten – im Kopf. Weitere Informationen zum Thema Prepaid oder Laufzeit finden Sie hier.

Haben Sie einen Prepaid-Vertrag, bei dem bisher kein LTE vorgesehen ist, kann der Wechsel schnell vollzogen werden, meist innerhalb von einem Monat.

Was Sie beim Smartphone prüfen sollten und wann Sie wohl ein neues brauchen

Haben Sie ein sehr altes Smartphone ohne 4G-Empfangsmöglichkeit, benötigen Sie wohl ein neues Gerät, um auch nach der Umstellung der Netzbetreiber noch schnelles mobiles Internet zu bekommen. Wir empfehlen grundsätzlich, das Smartphone im freien Handel zu erwerben und nicht im Bundle mit einem Laufzeitvertrag. Denn bei zwei Jahren Vertragslaufzeit zahlen Sie oft mehr, als wenn Sie einen Tarif ohne Gerät wählen und die einmaligen Kosten für das Smartphone auf die Laufzeit umrechnen.

Verbraucher:innen berichten davon, dass sie von ihren Mobilfunkanbietern kontaktiert würden und zum Kauf eines neuen 4G- oder 5G-fähigen Geräts verleitet werden sollen. Natürlich versuchen jetzt auch Händler, durch die technischen Umstellungen Geschäfte zu machen. Wenn Sie aber bereits ein Gerät besitzen, das 4G oder LTE beherrscht, benötigen Sie kein neues.

So erkennen Sie an der Anzeige Ihres Smartphones, über welche Verbindung Sie mobil im Internet surfen:

Generation MobilfunkStandardDisplay iOSDisplay AndroidMax. Geschwindigkeit
2G (GSM)GPRS○/GPRSG53,6 kbit/s
2G (GSM)EDGEEE256 kbit/s
3G (UMTS)UMTS3G3G384 kbit/s
3G (UMTS)HSPA3GH7,2 Mbit/s
3G (UMTS)HSPA+3GH+42 Mbit/s
4G (LTE)LTELTE4G / LTE300 Mbit/s
4G (LTE)LTE-Advanced4GLTE+ / 4G1 Gbit/s
5G5G5G5G20 Gbit/s

(beachten Sie: Bei vielen Smartphones wird die Anzeige der Mobilfunkgeschwindigkeit nur dann angezeigt, wenn das Gerät keine WLAN-Verbindung hat, also wenn entweder das WLAN am Smartphone deaktiviert ist oder man sich außerhalb der Reichweite des heimischen WLANs befindet)

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.