Ebay: Persönliche Daten für KI-Training abschalten

Stand:
Am 21. April 2025 hat Ebay damit begonnen, personenbezogene Daten der seiner Mitglieder für KI-Trainings zu nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit dem 21. April verwendet Ebay die laut Datenschutzerklärung einige personenbezogene Daten seiner Kundschaft für Künstliche Intelligenz.
  • Sind Sie betroffen und möchten Ihre Daten nicht zur Verfügung stellen, müssen Sie sich in Ihr Konto einloggen und auf der Seite https://accountsettings.ebay.de/ai-preferences widersprechen.
  • Haben Sie ein Ebay-Konto, in das Sie sich nicht einloggen können, nutzen Sie die Seite https://dpocontact.corp.ebay.com/s/?language=de.
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E-Mail mit Betreff "Aktualisierung der ebay-Datenschutzerklärung 2025"

Eine Info zur neuen Datenschutzerklärung verschickte Ebay per E-Mail am 20. März an seine deutschen Nutzer:innen. Die Mitteilung mit dem Betreff "Aktualisierung der ebay-Datenschutzerklärung 2025" enthielt die beruhigende Aussage: "Sie brauchen nichts weiter zu tun."

Das allerdings hat dazu geführt, dass Ebay seit dem 21. April nach eigener Ansicht Ihre personenbezogenen Daten zum Trainieren künstlicher Intelligenz (KI) verwenden darf. Um das zu verhindern, konnten Sie vor dem 21. April widersprechen. Von allen, die nicht widersprochen haben, dürften die Daten mittlerweile in den Datensätzen für das KI-Training vorhanden sein. Allerdings ist der Widerspruch weiterhin möglich – allerdings nur für Daten, die ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs anfallen. Der ist auf der Internetseite https://accountsettings.ebay.de/ai-preferences möglich. Dafür müssen Sie in Ihrem Ebay-Konto angemeldet sein.

Sollte Ihr Konto gesperrt sein, können Sie diese Seite verwenden: https://dpocontact.corp.ebay.com/s/?language=de. Dort wählen Sie die Option "Registrierter Nutzer, aber Konto ist gesperrt" aus. Als geforderten Text können Sie unseren Vorschlag verwenden:

"Ich widerspreche der Verwendung meiner personenbezogenen Daten für KI-Trainingzwecke sowie der Zusammenführung personenbezogener Daten aus öffentlichen Quellen einschließlich öffentlich online verfügbarer personenbezogener Daten."

Ebay erklärt, dass Sie Ihre Entscheidung jederzeit ändern könnten.

Kombination mit Daten aus anderen Quellen

Zusätzlich gibt Ebay an, personenbezogene Daten der Nutzer:innen mit Daten aus anderen Quellen zusammenzuführen. In Punkt 4 der Datenschutzerklärung werden als Beispiele für andere Quellen genannt:

  • öffentliche Quellen (auch Daten, die öffentlich online verfügbar sind),
  • mit Ebay verbundene Unternehmen,
  • Kreditbüros bzw. Wirtschaftsauskunfteien oder
  • Informationsvermittler.

Wenn Sie für Ihr Ebay-Konto Single-Sign-On verwenden (sich also mit den Login-Daten eines sozialen Netzwerks wie Facebook anmelden), erfasst Ebay nach eigener Angabe auch Informationen aus Ihrem Social-Media-Konto und verknüpft sie mit den Infos Ihres Ebay-Kontos. Das sind wichtige Gründe, weshalb Sie dem KI-Training mit Ihren Daten widersprechen sollten. Wir stellen uns dazu beispielhaft einen konstruierten, aber durchaus realistischen Fall vor: Ihr Name wird im Zusammenhang mit einer Insolvenz irgendwo im Internet genannt. 

Ob es dabei wirklich um Sie oder eine andere Person mit dem gleichen Namen geht, ist zunächst nicht zu erkennen. Die Info verknüpft Ebay mit Ihrem Nutzerprofil. Die Künstliche Intelligenz zieht daraus möglicherweise den Schluss, dass Sie nichts mehr kaufen dürfen und sperrt Sie für Transaktionen. Vergleichbares geschieht schon jetzt, etwa durch Verwechslungen mit gleichen Namen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien. Durch eine Automatisierung mit künstlicher Intelligenz könnten solche Fälle womöglich noch häufiger vorkommen.

Darf Ebay meine Daten nutzen, um künstliche Intelligenz zu trainieren?

Ebay begründet das Sammeln und Zusammenführen der Daten sowie die Nutzung zum Trainieren künstlicher Intelligenz mit "berechtigtem Interesse", um seine Dienste anzubieten. Ob das tatsächlich so ist, werden voraussichtlich Gerichte klären müssen. Doch bis zu ersten Urteilen vergeht viel Zeit.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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