Darum ging es in der Klage
Volkswagen hatte Millionen Verbraucher:innen über Manipulationen bei der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen getäuscht. In Kooperation mit dem ADAC hatte der vzbv gegen die Volkswagen AG geklagt. Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189 waren betroffen. Das Gericht sollte feststellen, dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldete. Betroffene konnten sich der Musterfeststellungsklage kostenlos und ohne Prozesskostenrisiko anschließen. Sie wirkte verjährungshemmend.