Das bedeutete das Ergebnis der Klage für Verbraucher:innen
Das Verfahren endete durch ein Anerkenntnisurteil. Der vzbv hat durch das Kammergericht in Berlin feststellen lassen, dass SuperFit keinen Anspruch auf diese Mitgliedsbeiträge hat und sie ggf. zurückzahlen muss. Besteht dieser Anspruch nicht, müssen auch verlangte Mahn- und Inkassokosten nicht von den Verbraucher:innen getragen werden. Das Gericht urteilte außerdem, dass das Fitnessstudio nicht Verträge verlängern durfte, indem es die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängt.
Betroffene, die sich wirksam im Klageregister eingetragen hatten, mussten zunächst nichts unternehmen. SuperFit hatte angegeben, die „streitgegenständlichen Beträge“ zu erstatten. Betroffene konnten SuperFit dazu auch auffordern und sich auf das Urteil berufen.